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300.000! Fahrzeuge vom Stuttgarter Fahreverbot betroffen
#1
Folgendes habe ich bei Kulturgut-Mobilität entdeckt:

Stuttgart
Hunderttausenden droht Fahrverbot wegen Feinstaubs

Mehreren hunderttausend Autofahrern in Baden-Württemberg droht wegen des Kampfes gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub von Mitte 2007 an ein Fahrverbot für ihre Fahrzeuge. Allein in der Region Stuttgart sind etwa 300.000 Fahrzeuge betroffen.

Qualmender Auspuff

Wie die Landeshauptstadt weiter mitteilte, muss in Stuttgart nach dem Luftreinhalteplan vom 1. Juli kommenden Jahres an eine Umweltzone eingerichtet werden. Nach Angaben von Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) dürfen dann Autos und Lastwagen der untersten Schadstoffgruppe Euro 1 nicht mehr im Stadtgebiet fahren. In Stuttgart sind das knapp 54.000 der insgesamt rund 354.000 zugelassenen Fahrzeuge. Unter das Verbot fallen alle Benzin-Fahrzeuge ohne einen geregelten Katalysator und Benzin-Kfz mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation sowie Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter. In den benachbarten Landkreisen kommen noch einmal fünfmal so viele Fahrzeuge hinzu. Insgesamt sind also in der Region Stuttgart rund 300.000 Fahrzeuge betroffen.

Nach Darstellung von Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) sind Diesel-Autos, die älter als zehn Jahre sind, von Fahrverboten betroffen sowie Benziner, die älter als 14 Jahre sind. In ländlichen Regionen, wo keine der landesweit für die Städte angesetzten 14 Aktionspläne in Kraft sind, müssen Fahrer nicht mit Umweltzonen und entsprechenden Fahrverboten rechnen.

Umweltzonen und farbige Autoplaketten

Luftmessstation der UMEG in Stuttgart

Die Umweltzonen werden mit Verkehrszeichen gekennzeichnet; in diese Zonen dürfen nur Fahrzeuge mit den EU-Normen 2 bis 4 einfahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppen Euro 2 bis Euro 4 sollen künftig rote, gelbe beziehungsweise grüne Plaketten erhalten, damit sie bei Polizeikontrollen zu unterscheiden sind. Grundlage für die Vergabe der Plaketten ist die Kennzeichnungsverordnung des Bundes: Die Einstufung wird über einen Schlüssel im Kraftfahrzeugschein abgeleitet. Nach Darstellung der Ordnungsbehörden müssen Halter von Fahrzeugen, die jünger als acht Jahre sind, nicht auf den Schein schauen.

Der Ordnungsbürgermeister von Stuttgart und frühere Polizeipräsident, Martin Schairer, befürchtet, dass auf die Verwaltung erhebliche Mehrarbeit zukommt und auch die für die Kontrolle zuständige Polizei vor eine große Herausforderung gestellt werde.

Schuster verlangt Verschiebung des Termins

Stuttgarts Oberbürgermeister Schuster forderte eine Verschiebung des Termins in den Luftreinhalteplänen, weil das Datum nicht einzuhalten sei. Die Fahrer von Dieselfahrzeugen bräuchten Zeit, um ihre Autos mit den steuerlich geförderten Rußpartikelfiltern nachzurüsten. Außerdem stehe in der Verwaltung nicht genügend Personal zur Verfügung, um die absehbare Flut von Ausnahme-Anträgen zu bearbeiten. Schuster verwies auf Städte in anderen Ländern, die den Termin auf 1. Oktober und sogar auf 1. Januar 2008 verschoben hätten.

Indes teilte das Landes-Umweltministerium mit, dass der Termin 1. Juli 2007 weiterhin gelte, zumal Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter im Kampf gegen den Feinstaub sein wolle. Auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Werner Wölfle verlangte die Einhaltung des Luftreinhalteplans. "Es ist nicht erst seit gestern bekannt, dass Stuttgart die landesweit am meisten belastete Stadt ist", sagte er. Der Umweltbürgermeister der Landeshauptstadt, Matthias Hahn, sagte, der Schutz der Gesundheit habe Vorrang.

Quelle: SWR - Internetseiten
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
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#2
300.000 fahrzeuge! Sauer Sauer Sauer

da wird doch mit kanonen auf spatzen geschossen!

das sind auch nicht alles menschen, die aus überzeugung einen youngtimer fahren, sondern wahrscheinlich in der mehrheit menschen, denen das nötige kleingeld fehlt, um sich ein jüngeres fahrzeug anzuschaffen.

armes deutschland Gulp
374-388-191-1295-803
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#3
Übrigens werden neusten Erkentnissen nach wohl auch Fahrzeuge der ersten Stunde mit geregeltem Kat, also die die Euro2 nicht erfüllen, von Fahrverboten betroffen sein.

Betroffen sind rund 11 Mio. in Deutschland!
Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann.
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#4
Nein, werden sie nicht. Diese Meldungen entspringen einem weit verbreiteten Mißverständnis, in dem sich weite Teile der Presse und gelegentlich auch einige Politiker verheddern: Schadstoffklasse 1 darf nicht fahren. Schadstoffklasse 1 entspricht Euro 1 - aber nur bei Dieseln. Benziner nach Euro 1 (oder besser) sind in Schadstoffklasse 4 eingeordnet.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
stimmt, generell kann man nicht sagen dass auch euro1-autos nicht fahren dürfen aber... ach lest es doch in der näxten AuBi. Die Meldung kam kurz vor Redaktionsschluss und hab sie nur schnell überflogen Zwinker
Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann.
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#6
Übrigens mal eine ganz andere Frage: In ganz Stuttgart (die Umweltzone macht nur einen Bruchteil des Stadtgebietes aus) wohnen 600.000 Menschen - wie können dann 300.000 Autos vom Fahrverbot betroffen sein? Ist da jemandem das Komma verrutscht oder hat jemand (was ich fatal fände) irgendeine Phantasiezahl "in die Bütt geworfen" ... so gesehen wäre ich auch mit zwei Autos vom Fahrverbot in Köln betroffen, weil ich mich einmal alle 5 Jahre in die dortige Umweltzone verirre Zwinker
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#7
Die 354.000 betroffenen PKW und LKW kommen so zustande:
54.000 betrifft es in der Stadt Stuttgart, davon sind ca. 8.800 Diesel-Fahrzeuge.
Ca. 30.000 Fahrzeuge betrifft es in der Region Stuttgart mit 2,5 Mio. Einwohnern. Das sind die täglichen Einpendler und Leute die zum Einkaufen z.Zt. noch nach Stuttgart kommen.
Betroffen vom Fahrverbot ist nicht nicht nur das gesamte Stadtgebiet der Stadt Stuttgart sondern auch das der meisten umliegenden Städte wie z.B.
Ludwigsburg (möglicherweise der gesamte Landkreis),
Reutlingen,
Tübingen,
Pleidelsheim (da betrifft es ein Dorf) u.s.w.
Weitere Details sind nachzulesen unter:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de
Zahlreiche weitere Städte in B-W sind ebenfalls betroffen.
Mit anderen Worten. Ein Wohnsitz auf dem Land nutzt auch nichts, denn man kann nirgends mehr hinfahren, außer ins nächste Dorf. Zahlreiche "Inseln" sind dann gesperrt.
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#8
Der o.g. genannte Annonyme war ich, Rolf.
Das System wollte mich heute morgen erst mal nicht mehr annehmen.

Weiter Info zu den Schadstoffgruppen:
Die Verordnung teilt alle Fahrzeuge in vier Schadstoffklassen ein. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an den Abgasnormen.

Wichtig: Entscheidend für die Einstufung in eine bestimmte Schadstoffgruppe ist im Einzelfall die in den Kfz-Papieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.

Die Abgasnorm (Euro-Norm, Schadstoffklasse) schreibt für neue Kraftfahrzeuge die Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe insgesamt (HC) und Partikel (PM) vor. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach Motortyp (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (PKW, LKW und Omnibusse, Zweiräder und Mopeds) und unterliegen einer zunehmenden Verschärfung. Seit dem 1. Januar 2005 gilt europaweit für neue PKW die Euro-4-Norm.

Grobe Einteilung (entscheidend ist im Einzelfall die Emissions-Schlüsselnummer):

Schadstoffgruppe 1
keine Plakette
Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alle, die die Schadstoffgruppe 4 nicht erfüllen
Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator der ersten Generation (je nach Emissions-Schlüsselnummer)
Dieselfahrzeuge: EURO 1 und schlechter

Schadstoffgruppe 2
rote Plakette mit Ziffer 2
Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 2 einhalten
Mit Partikelminderungssystem nachgerüstete Dieselfahrzeuge aus vormals EURO 1

Ab 2012, ev. schon ab 2010 (Grüne) wird auch Schadstoffgruppe 2 in der "Umweltzone" verboten werden.
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
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#9
@Ralf,

sind dann die Tabellen der unten genannten Links falsch?

http://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm

[url]http://www.geldsparen.de/content/auto/index.php?artikel=kfz-steuer_kat&openmenue=3&opensub=995[
/url]

Viele Grüße

Martin
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#10
Komisch. Im Gesetzestext steht, daß mindestens 70/220/EWG gefordert wird. Das ist "richtiges" Euro1. Es gab allerdings für Autos unter 2l Hubraum eine Schummeleinstufung mit ungünstigeren Schadstoffgrenzwerten, die nannte sich zwar Euro1, war aber nicht wirklich Euro1. Die betroffenen Wagen haben übrigens auch einen Steuersatz von 25,36 € statt 15,13 € je 100 ccm Hubraum trotz Euro1-Einstufung. Betroffen sind übrigens auch einige BMW unter 2l Hubraum, man bekommt von BMW aber eine Konformitätsbescheinigung und gut iss'.

Das mit den kursierenden Jahreszahlen hat wieder einen anderen Grund: Bei ausländsichen Fahrzeugen wird anhand des Zulassungsdatums eine Schadstoffklasse vermutet...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#11
Moin, das ist ja genau so undurchsichtig wie damals die Diskussion über die "Winterreifenpflicht"!

Also betrifft diese geplante Regelung nur Benziner ohne ger. Kat und Dieselfahrzeuge ohne DPF? Verwirrt


EDIT: Hier noch ein Spiegelbericht von gestern:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,151...00,00.html
Der mit ohne E30
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#12
Na ja Ronny,

ein Blick in den Fahrzeugschein oder auf den letzten KFZ-Steuerbescheid hilft uns in jedem Falle in Sachen Einstufung weiter.

Da ich künftig nicht immer mit dem ÖPNV oder dem Kraftrad ( hat weniger als vier Räder ist aber Baujahr 1980 und verträgt eigentlich keinen bleifreien Sprit Fettes Grinsen ) nach Köln fahren will, muß ich mich wohl oder übel mit dem Thema Kaltlaufregler für die E30 beschäftigen.

Mit den Ausnahmeregelungen für über 30 Jahre alte vierrädrige Fahrzeuge, sprich Oldtimern, brauchen wir E 30 Fahrer uns ja noch nicht beschäftigen. (PS: Suche H-Kennzeichen fähigen BMW bis Baujahr 1977 Fettes Grinsen )

Viele Grüße

Martin
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#13
Das was im Spiegel-Artikel steht, ist in der Tat bedenklich, denn das geht weit über den veröffentlichten Text der Feinstaubverordnung hinaus, der die 70/220/EWG in der Fassung von 1988 fordert. Ist das Gesetz nochmal von der Öffentlichkeit unbemerkt verschärft worden? Ich habe nochmal schnell im Internet gesucht, aber keine andere Version des Gesetztestextes finden können ... Verwirrt

Wobei: 01 bis 13 konnte man in der Tat bekommen, wenn der Wagen nicht der 70/220/EWG entsprach ...
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#14
Boah, das wird ja immer schlimmer ... Gulp

Woher weiß ich, ob mein Wagen 70/220/EWG entspricht?
Cheers
Christian

3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere.
:)
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#15
Über 2 l Hubraum sollte das eigentlich immer der Fall sein. Aber der Spiegel-Artikel macht das Ganze für mich zum Rätsel.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#16
Anbei ein Link zur aktuellen Gesetzeslage....

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
Geltung ab 01.03.2007
Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I 2218, 2218

Viel Spaß bei der Lektüre Achtung, Ironie

Gruß

Martin
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#17
Ich hab Euro 2 und darf also weiter fahren. Mensch, da soll einer durchsehen.

Naja, ab 2024 kann ich mir ja ein H-Kennzeichen holen! Fettes Grinsen
Der mit ohne E30
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#18
... aber auch da bezieht man sich auf die 70/220/EWG in den verschiedensten Ausführungen ... Verwirrt
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#19
Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung und des SWR von gestern gibt es bei den Durchführungbestimmungen Verschärfungen mit denen bisher niemand gerechnet hat. Daher kommt die nun so hohe Zahl von betroffenen Fahrzeugen. In Stuttgart trifft es nach diesen Angaben 54.000, also ca. 15 % aller zugelassenen Fahrzeuge. Quelle ist die Stadtverwaltung, die nun das Fahrverbot innerhalb von einem halben Jahr bis Juli 07 organisieren und durchsetzen muß.
Der Weg ist das Ziel
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#20
Die Stadt Stuttgart hat inzwischen auf voraussichtlich Januar 08 verschoben ...
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