Das was im Spiegel-Artikel steht, ist in der Tat bedenklich, denn das geht weit über den veröffentlichten Text der Feinstaubverordnung hinaus, der die 70/220/EWG in der Fassung von 1988 fordert. Ist das Gesetz nochmal von der Öffentlichkeit unbemerkt verschärft worden? Ich habe nochmal schnell im Internet gesucht, aber keine andere Version des Gesetztestextes finden können ...
Wobei: 01 bis 13 konnte man in der Tat bekommen, wenn der Wagen nicht der 70/220/EWG entsprach ...
Wobei: 01 bis 13 konnte man in der Tat bekommen, wenn der Wagen nicht der 70/220/EWG entsprach ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)