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300.000! Fahrzeuge vom Stuttgarter Fahreverbot betroffen
#54
Antwort der Stadt Stuttgart auf eine Anfrage nach Ausnahmegenehmigungen:

Zitat:Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
32-31
Rita Steng

Telefon: (07 11) 2 16-85 84
E-Mail: Rita.Steng <U32H006@stuttgart.de>
____________________________________________________


Sehr geehrter Herr .......,

Zur Frage, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug in der vorgesehen Umweltzone in
Stuttgart noch fahren dürfen, geben wir ihnen folgende Hinweise:

1) Der genaue Zeitpunkt der Einführung der Umweltzone Stuttgart steht
derzeit noch nicht fest. Darüber hat jetzt das Regierungspräsidium als
Verfasser des zugrunde liegenden Luftreinhalte-/Aktionsplans für Stuttgart
zu entscheiden. Die Stadtverwaltung ist an diese Planvorgaben gebunden.

2) Von einem vorgesehenen Fahrverbot sind Sie nur dann betroffen, wenn Ihr
Fahrzeug folgende 2 Endziffern in der Emmissionschlüsselnummer aufweist:

Für Benzin-PKW: Schlüsselendnummern 01 bis 13, 15, 17, 77, 88 und 98
Für Diesel -PKW: Schlüsselendnummern 01 bis 24, 77, 88 und 98
Für Benzin-Nutzfahrzeuge, die Schlüsselendnummern 01 bis 22, 70 -98
Für Diesel- Nutzfahrzeuge, die Schlüsselendnummern 01 bis 12, 30 - 32, 40
- 42, 50 - 52 sowie 88 und 98.

Abweichend von den genannten Schlüsselnummern werden Fahrzeuge mit
Elektroantrieb, mit Wasserstoffanstrieb oder mit kombinierten
Elektro/Wasserstoffantrieb oder einem kombinierten
Brennstoffzelle/Wasserstoffantrieb von einem Fahrverbot ausgenommen und
erhalten auf Antrag eine Plakette. Für Auskünfte zu anderen Antriebsarten
wenden sie sich bitte an ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle.

In ihren Fahrzeugpapieren finden sie die Emmissionsschlüsselnummer im Feld
"zu 1", bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.10.2005 ausgestellt wurden,
ist die Emmissionsschlüsselnummer im Feld 14.1 vermerkt.

Wir bitten um Beachtung, dass derzeit noch keine Plaketten ausgegeben
werden. Die Ausgabe der Plaketten und die Ausgabenorte werden wir
rechtzeitig über die Medien bekannt geben, sobald diese und alle übrigen
noch mit dem Land zu klärenden Fragen geklärt sind. -Bis dahin bitten wir
noch um Geduld.

Sollte Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen sein und sie wollen eine
Ausnahmgegenehmung erlangen, bitten wir Sie, zum jetzigen Zeitpunkt von
Vorstellungen und Anträgen an die Behörden abzusehen. Wenn die Modalitäten
der Ausnahmen von den Fahrverboten geklärt sind, werden wir auch das über
die Medien rechtzeitig bekanntgeben.

Im Übrigen verweisen wir auf unseren Internetauftritt unter
"www.stuttgart.de//Fahrverbot" oder auf unsere Hotline Telefon 216-2606.

Zur Frage von Um- oder Nachrüstungen der Abgastechnik wenden sie sich bitte
an ihre Fahrzeugwerkstätte.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Steng
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
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Nachrichten in diesem Thema
RE: 300.000! Fahrzeuge vom Stuttgarter Fahreverbot betroffen - von Anonymer User - 19.12.2006, 11:29
RE: 300.000! Fahrzeuge vom Stuttgarter Fahreverbot betroffen - von Rolf - 10.01.2007, 23:55
RE: 300.000! Fahrzeuge vom Stuttgarter Fahreverbot betroffen - von Anonymer User - 16.01.2007, 09:46



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