15.02.2007, 14:12
Zitat:Dann lass' Dich mal rechtsberaten, als naiver Mensch vermute ich, daß das nicht anders aussieht als bei Leuten, die ihre TÜV-Plaketten verfälschen oder irgendwelche bunten Bapperln an deren Stell kleben - sowas ist meines Wissens hierzulande Urkundenfälschung.
Na ja da gehört schon etwas mehr kriminelle Energie dazu.
Urkundenfälschung. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Vgl. § 267 Strafgesetzbuch.
Meine ganz persönliche Meinung zu den oben gezeigten "Aufklebern": Hier fehlt es wohl eindeutig am Tatbestandsmerkmal des Täuschungsvorhabens.
Viele Grüße
Martin (der auch so einen Aufkleber will)