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Sehr Dringend! Import aus der Schweiz
#1

Hallo! Smile

....das Problem ist hier schonmal irgendwann erklärt worden, aber leider finde ich den Thread nicht.
Vielleicht seid ihr so Nett und gebt mir die Information. Zwinker

Also, das warum und weshalb poste ich noch im e30 Forum,
darum hier ohne Umschweife meine konkreten Fragen:

Mal angenommen, ich kaufe ein Auto in der Schweiz.
Der Wagen ist Verkehrssicher, bezahlt und ich hab meine Brille auf...,
wie geht es dann mit der Heimholung?
Der einfachste Weg, Huckepack auf einem Anhänger scheidet mangels Zugwagen aus.

1. Frage:
Gelten unsere 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zwecks Abholung / Überführung bereits ab Standort Schweiz oder erst ab Grenze Deutschland?
Wenn erst ab Grenze, wie bekomme ich den Wagen dann ohne Ärger dorthin?
Irgendwelche Ideen, Alternativen?

2. Frage:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Zoll? Steuer? Sonstiges?
(Dabei sollte ich überlegen, ob es sich wirklich lohnt, im Kaufvertrag einen geringeren Kaufpreis anzugeben. Bei ´nem alten e30 ist das mit Sicherheit glaubwürdiger als bei einem Flügeltürer, aber ob es etwas bringt...)

3. Frage:
Tüv? Zulassung?
Vor der Prüfung selbst habe ich keine Angst, auch ein importiertes Auto hat nicht mehr Angriffsmöglichkeiten als ein deutsches...!
Aber wie ist die Reihenfolge der Amtswege?

4. Frage:
Mein Routenplaner findet den Standort des in Frage kommenden Auto´s nicht.
Angegebener Standort ist Oberwil. Soll in der Nähe von Basel sein.
Wie weit ist dieses Oberwil von der Grenze oder von Basel weg?

Vielen Dank schonmal im voraus, Smile

Gruß, Pit Sonne


Gruß, Pit :happy:

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#2
Guckst du hier - bei uns im www.e30forum.de hat der Boris vor kurzem ein Cab in der Schweiz gekauft:

http://f50.parsimony.net/forum202102/messages/33736.htm

Ciao, Stefan
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#3
...schaue ich mir sofort mal an!

Danke dir, Smile

Gruß, Pit Sonne

....so, habe ich mir durchgelesen.
Sehr Informativ.

Aber eine Frage bleibt offen:
darf ich wirklich mit den gelb/schwarzen Kurzzeitkennzeichen innerhalb der Schweiz fahren (vom Standort des Fahrzeug bis zur Grenze)?
In dem Bericht klingt das so, aber als ich im November 06 meinen weißen Baur mit solchen Schildern abgeholt habe, hatte ich beim Schilderempfang auf unserem Amt gezielt danach gefragt und das wurde verneint. Grund war, der Baur stand im Schwarzwald (Freiburg) und ich hätte gerne eine etwas längere Rückfahrt über Frankreich oder die Schweiz gemacht...!

Gruß, Pit

Gruß, Pit :happy:

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#4
Zitat:darf ich wirklich mit den gelb/schwarzen Kurzzeitkennzeichen innerhalb der Schweiz fahren (vom Standort des Fahrzeug bis zur Grenze)?

Nein, die 04er gelten nur in Deutschland.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
Hallo Pit,

es ist meines Wissens nach nicht erlaubt, mit den Teilen in der Schweiz zu fahren, bzw. eine Grauzone.
Sollte der Wagen in der Schweiz noch zugelassen sein, würde ich den Besitzer an Deiner Stelle bitten, mit Dir bis an die Grenze zu fahren (wenns bei Basel ist, sind das keine 10 min.) und dort dann die Schweizer Kennzeichen erst abzunehmen.

Beste Grüße,
Torben
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#6
Und hier noch eine sehr gute Beschreibung vom ADAC, die mir damals auch sehr weitergeholfen hat:

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Kauf_Ve...en/default
.asp?ComponentID=3846&SourcePageID=9890
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#7

Danke an Ralf + Torben! Smile

....habe eben mit dem für mich zuständigen Straßenverkehrsamt gesprochen.
Antwort: wie vermutet und von euch ausgesagt, Kurzzeitkz. erst ab Grenze, also nur innerhalb von D.

@Torben: deine ADAC Seite geht leider nicht

Gruß, Pit Sonne

Gruß, Pit :happy:

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#8
Hmm, dann probiere es mal so: Gib bei Google folgendes ein:

import efta site:adac.de

Da dann gleich das erste Suchergebnis!
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#9
Hallo Pit,
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/default...location=2

über "Kauf & Verkauf" und "Export / Import" gelangt man zur Rubrik
"Import aus EFTA-Staaten".

Sonne Gruß Uwe
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#10

.....Vielen Dank, hab ich gefunden + ausgedruckt.

Wirklich sehr interessant + ausführlich.

Gruß, Pit Sonne

Gruß, Pit :happy:

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#11
Hi Pit.....

Irgendwas war doch da noch mit Verzollung.

Klär das mal lieber vorher, ehe das gute Stück doppelt so teuer wird.

Gruß Markus
Wo andere aufgeben, fangen wir erst an
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#12
Hallo Pit,
bis zu einem Kaufpreis von 6.000 Euro werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Bei einem höheren Kaufpreis noch einmal zusätzlich 10% Zoll. Siehe auch :

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/default...location=2

über "Kauf & Verkauf" und "Export / Import" gelangt man zur Rubrik
"Import aus EFTA-Staaten".

Sonne Gruß Uwe
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#13

....ich halte euch auf dem laufenden, Zwinker

jetzt, gleich nach Dienstschluß, muß ich erstmal der Regierung dienen...!

Gruß, Pit-dM Sonne

@Markus: MWST. 19 % + Zoll ist 10% vom Kaufpreis, und da ist man ja flexibel, was die im Vertrag eingetragene Summe angeht...!
Ist doch nur ´n oller dreier und kein Cecotto...! Zwinker

Gruß, Pit :happy:

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#14

...oh, eventuell sogar nur die Steuer.

Gruß, Pit

Gruß, Pit :happy:

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#15


...Ich hole nur mal kurz die Leiche für einen Clubkameraden aus dem Keller, damit er nicht suchen muß.

Gruß, Pit Sonne


Gruß, Pit :happy:

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#16
hi pit,

es gibt diverse oberwils in der schweiz, auch eins im kanton basel-land. ist es das hier?

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/co...l_2007.png

wenn ja, ist es wirklich nicht weit weg von der dz. grenze.

gruß felix
Delphine sind schwule Haie
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#17
Hallo Felix, Smile

...ich weiß noch, das der Ort sehr nahe der deutschen Grenze war + der Verkäufer
hätte mir den Wagen mit seinen Wechselkennzeichen bis zur (über) die Grenze gebracht.
Von da ab hätte ich die deutschen Kurzzeitkennzeichen montiert.
Letztendlich habe ich das Auto (325iX Limo 4trg./NFL) damals nicht gekauft,
weil ich mich doch nicht für seine Geländewage-Optik begeistern konnte.

Ich hatte den fred jetzt nur nach oben geholt,
weil mich ein Klubkollege um Auskunft bez. CH-Import gebeten hat + es so einfacher für beide zu handhaben war.

Trotzdem Danke für deine Hilfe,

Gruß, Pit Sonne

Gruß, Pit :happy:

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#18
ich depp, aufs datum hab ich gar nicht geachtet... Herrje!
Delphine sind schwule Haie
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