12.07.2017, 13:14
Hallo Ralf,
eine Anmerkung zur in den 80igern gültigen Gesetzgebung nach ECE-R12: diese Tests wurden ohne Dummies durchgeführt und dienten nur zur Überprüfung der Lenksäulenintrusion (max 12,7cm horizontal und vertikal waren erlaubt), d.h. hier war keine Einschätzung der Insassenverletzungswerte gefordert. Der seit kurzen mit in die Gesetzgebung aufgenommene UN-R1xx 50km/h Test wird mit vorderen Insassen getestet und ist höchstens in Bezug auf die Lenksäulenintrusion mit den damals erzeugten Ergebnissen vergleichbar. Ich sags mal so: wer mit seinem e30 mit 50km/h ungebremst auf eine starre Wand fährt, steigt garantiert nicht unbeschadet aus sondern wird schwerst verletzt aus diesem Fahrzeug geborgen. Deswegen mein Rat an alle: immer umsichtig fahren.-)
VG Niels
eine Anmerkung zur in den 80igern gültigen Gesetzgebung nach ECE-R12: diese Tests wurden ohne Dummies durchgeführt und dienten nur zur Überprüfung der Lenksäulenintrusion (max 12,7cm horizontal und vertikal waren erlaubt), d.h. hier war keine Einschätzung der Insassenverletzungswerte gefordert. Der seit kurzen mit in die Gesetzgebung aufgenommene UN-R1xx 50km/h Test wird mit vorderen Insassen getestet und ist höchstens in Bezug auf die Lenksäulenintrusion mit den damals erzeugten Ergebnissen vergleichbar. Ich sags mal so: wer mit seinem e30 mit 50km/h ungebremst auf eine starre Wand fährt, steigt garantiert nicht unbeschadet aus sondern wird schwerst verletzt aus diesem Fahrzeug geborgen. Deswegen mein Rat an alle: immer umsichtig fahren.-)
VG Niels