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hallo!

ich mache nun gerade den kaufvertrag fü mein cabrio fertig!

jetzt stellt sich mir eine frage: was schreibe ich bei der unfallfreiheit hin?
mir sind keine schäden bekannt und der vorbesitzer hatte laut seiner aussage auch nix wildes! es wurde wohl mal ein kotflügel getauscht aber mehr weis ich nicht! der kann in seinen 16 jahren bestimmt mal nen rempler gehabt haben von dem ich nix weis!

was schreibe ich in den vertrag??
nich das ich schreibe unfallfrei und der kommt irgendwann mal hier an weil er mal was gehabt haben soll von dem ich nix weis!

würde mich über tips freuen!

micha

Was steht denn diesbezüglich in vorgefertigten Kaufverträgen drin (z. B. vom ADAC)?

Ich würde mich daran orientieren.
Zitat:Was steht denn diesbezüglich in vorgefertigten Kaufverträgen drin (z. B. vom ADAC)?

Ich würde mich daran orientieren.

Ich würd die eh nur nehmen. Was vor deiner Besitzzeit war, kannst du ja eh nicht bestätigen...
Hallo Micha,
schreib rein,was du weißt und daß in deinem Besitz nichts passiert ist.
Kannst ja auch den Kaufvertrag kopieren,der gemacht wurde,als du den Wagen kauftest.
Grüße Thomas
Auf www.autobild.de kannst Du einen vorgefertigten Kaufvertrag am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Die dortigen Formulierungen sind m.E. ausreichend und allgemein verständlich. Das Formular habe ich auch beim Kauf meines Roten benutzt.

Gruß Tom
Hallo micha,

folgende Punkte sollten beachtet werden, um mögliche Ungereimtheiten erst gar nicht aufkommen zu lassen.

- Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausschliessen.

- Angabe "unfallfrei" für den Zeitraum in dem sich das Fahrzeug im eigenen Besitz befunden hat.

- Weitere Angaben zu Thema "unfallfrei ja/nein" aus dem Kaufvertrag des Vorbesitzers übernehmen.

Sonne Gruß Uwe
Der Verkauf erfolgt Unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung, wie ausgiebig besichtigt, gesehen und probegefahren.
Wandlung und Rücknahme ausgeschlossen! Aufgrund des Fahrzeugalters und mehrer Vorbesitzer stellen sämtliche Angaben des Kaufvertrages keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne dar! (Hinweis: Solange der Gesetzgeber nicht definiert hat, was und wo ein Unfall beginnt, würde ich niemals ein Fahrzeug als unfallfrei verkaufen) Dem Käufer wird jedoch Gelegenheit gegeben, das Fahrzeug zwecks Prüfung bei einem amtlich vereidigten Sachverständigen vorzustellen. Zahlungsart: Bar bei Übergabe des Rahrzeuges. Heute wurden bei Abschluß des Vertrages .....-€ in bar bezahlt. Restzahlung erfolgt Zug um Zug bei Übergabe des Fahrzeuges. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Käufers werden 15% des Kaufpreises als Schadensersatz vereinbart. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen getroffen.
vielen dank für eure tips!
jetzt bin ich ein stückchen weiter!

gruss micha