03.04.2005, 12:29
Hallo,
habe eine Frage zu TÜV - evtl. ist jemand hier beim TÜV oder bei der Polizei:
bei meinem Fahrzeug ist ein Gewindefahrwerk mit Tieferlegung und einer Radreifenkombination in Brief und Schein vom TÜV eingetragen worden.
Danach wurde auch nachträglich nichts verändert.
Kann mein Fahrzeug trotzdem stillgelegt werden (durch Polizei bei einer Kontrolle)? Z. B. mit der Begründung, daß die Scheinwerferunterkante 50 cm über dem Boden sein muss (bei mir durch Tieferlegung nur noch 45 cm)? Oder mit der Begründung, das Fahrzeug stelle trotz der eingetragenen Tieferlegung eine Gefahr für den allgemeinen Verkehr dar (wegen Kratzer am Katblech oder Auspuff - die durch meine zu hohe Toreinfahrt kommen)?
Vielen Dank im voraus
habe eine Frage zu TÜV - evtl. ist jemand hier beim TÜV oder bei der Polizei:
bei meinem Fahrzeug ist ein Gewindefahrwerk mit Tieferlegung und einer Radreifenkombination in Brief und Schein vom TÜV eingetragen worden.
Danach wurde auch nachträglich nichts verändert.
Kann mein Fahrzeug trotzdem stillgelegt werden (durch Polizei bei einer Kontrolle)? Z. B. mit der Begründung, daß die Scheinwerferunterkante 50 cm über dem Boden sein muss (bei mir durch Tieferlegung nur noch 45 cm)? Oder mit der Begründung, das Fahrzeug stelle trotz der eingetragenen Tieferlegung eine Gefahr für den allgemeinen Verkehr dar (wegen Kratzer am Katblech oder Auspuff - die durch meine zu hohe Toreinfahrt kommen)?
Vielen Dank im voraus