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Zitat:Hm. Das Vortäuschen eines niedrigeren Kilometerstandes gilt strafrechtlich als Betrug und war als solches genau so schon vor der Gesetzesänderung strafbar. Und wer jetzt glaubt, dass professionelle Tachotrickser die Manipulationen sein lassen, weil das Verstellen des Kilometerstandes jetzt als Straftat gilt, der glaubt wohl auch noch, dass die Erde eine Scheibe ist ... FUPPES!

Wie die genaue rechliche Würdigung eines zum Zwecke der "Werterhöhung" manipulierten Tachostandes in der Vergangenheit war, weiß ich nicht. Tatsache ist aber wohl unzweifelhaft, daß erst dann eingeschritten werden konnte, wenn das Kind im Brunnen lag (= irgend ein armer Zeitgenosse von einem Tachodreher nachweislich hereingelegt worden ist). Jedermann weiß, wozu die "Dienstleistung" des "Tachojustierens" angeboten wurde. Und niemand wird ernsthaft bezweifeln, dass 99% der Tachos aus unehrlichen Motiven "justiert" wurden und dass 90% der später geprellten Gebrauchtwagenkäufer oder Versicherer nie bemerken, was man ihnen untergeschoben hat.

Insofern ist es schon sinnvoll, die "Dienstleistung" an und für sich zu verbieten - das ist wesentlich einfacher zu kontrollieren und beugt tendenziell finanziellen Schäden beim (oft sachunkundigen) Kunden vor.

Und wenn Du an Deinem Auto für Deine Nutzung einen Dir angenehmen Kilometerstand einstellst, den ordentlich in den Fahrzeugunterlagen dokumentierst, Deiner Versicherung und einem eventuellen Käufer gegenüber mit offenen Karten spielst - meinst Du irgend ein Hahn kräht dann danach?
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