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Normale Version: E30 325i Automat - legal mit H-Reifen
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Liebe Gemeinde,

eben bin ich durch Google darauf gestoßen, dass ein TÜV in K*
für einen MB W108 mit eingetragen Vmax 205 / 210 km/h
H-Reifen anstatt V-Reifen eingetragen. Es musste dafür allerdings
einer höherer Tragfähigkeitsindex angesetzt werden.

Gerade für die Gewichtsmäßig relativ unkritischen 325iA Limo / Cabs eine Option?
Mein Cab E30 325iA hat eine eingetragene Vmax von 210.

Da ich ein bekennender Fan von 14" Gullideckeln (zumeist H-Reifen im Angebot) bin, prüfe ich ggf. mal die Chancen, diese Freigabe möglich zu machen.

Was sagen die Techniker?

Grüßle
Fx


ps. Das Gutachten des Tüvs aus irgendwo im Süden habe ich angefügt (Quelle: http://www.mbklassik.de - herzlichen Dank !!)
Das liege am Erstzulassungsdatum (1970). Damals war noch keine "Sicherheitsreserve" vorgeschrieben.
...danke Dir - schade ...
Der hat (s. Bild) auch eine M+S Kennzeichnung.

Wäre das dann (wie hier schon diskutiert) eine Alternative...?

http://www.tirerack.com/images/tires/mic...8_1000.jpg
Wenn ich es richtig erkenne, ist das aber ein Reifen für den US-Markt ohne Europa-Zulassung ...
*kopf-vor-die-Wand-hau**kopf-vor-die-Wand-hau**kopf-vor-die-Wand-hau*

So richtig gesund ist sie nicht, die Gesetzgebung ...

Was macht die diesbezüglich angesprochene "Weihnachtsbäckerei...?" für vulkanisierte Backmischungen für den Hausgebrauch...?



Grüßle & danke
Fx
Sommerreifen mit den zwei magischen Buchstaben M und S gibt es aber auch legal für den europäischen Markt ...
Hallo,

zu dem Thema findet sich in Wikipedia:
snipp-----Zitat-----
Die Formel ist überholt, seit es die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt.


Seit dieser Zeit gilt die Formel vmax + 5 % .


Diese Formel wird aber bereits bei der Festlegung des Reifenindex intern berücksichtigt. So muss beispielsweise ein H-Reifen (bis 210 km/h) bei Einhaltung des korrekten Reifendrucks den Wert von 220,5 km/h im Dauerbetrieb (210 + 5%) erfüllen. Damit ist die herstellungsbedingte Streuung der Höchstgeschwindigkeit bei Fahrzeugen desselben Typs abgedeckt.


Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder aber ggf. ein Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse erforderlich ist.
-----Zitat Ende-----snipp

Damit dürfte eine Herstellerbescheinigung oder der gesunde Verstand des TÜV-Sachverständigen ausreichen um legal H-Reifen fahren zu dürfen.

Viele Grüße
Dieter