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Normale Version: Gutachter für Wertgutachten gesucht
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Kann mir jemand von Euch einen Gutachter für ein zu erstellendes Wertgutachten im Raum Köln - Bonn empfehlen?
Hallo Josch,
das mit den Empfehlungen ist immer so eine Sache. Falls dir niemand
einen entsprechenden Gutachter empfehlen kann, wirst du vielleicht
unter www.classic-data.de oder www.olditax.de fündig.

Sonne Gruß Uwe

Hallo Josh,

was für ein Gutachten brauchst Du denn überhaupt? Ein Kurzgutachten für die Versicherung oder brauchst Du ein "richtiges" Gutachten?

Beim Kurzgutachten kann man eigentlich nicht viel falsch machen, da solltest Du nur vorher bei der Versicherung abklären (bei manchen Versicherern steht's in den Unterlagen), wessen Kurzgutachten anerkannt werden. Manche Versicherer arbeiten nur mit Olditax zusammen, andere nur mit ClassicData.

Was persönliche Erfahrungen angeht: In Bonn gibt's eine Firma am Potsdamer Platz (Verteilerkreis). Meiner Erfahrung nach fachlich top (er Gutachter hat sich ungewöhnlich viel Arbeit gemacht, sehr genau und meiner Meinung nach treffsicher), aber komisches Geschäftsgebaren. Erstens fangen die mit der Arbeit erst an, wenn Du denen schriftlich gibst, daß Du das Gutachten selbst dann anerkennst und bezahlst, wenn der Gutachter seine üblichen Sorgfaltspflichten bei der Erstellung des Gutachtens verletzt (tut er wie gesagt nicht, aber ich finde es peinlich, wenn sich jemand vorher einen Pfusch-Freibrief geben lässt). Dann habe ich eine Rechnung mit 2 Wochen Zahlungsziel bekommen und eine Woche darauf (der Betrag war schon bezahlt, aber noch gar nicht fällig) eine ausgesprochen unhöflich formulierte gebührenpflichtige Mahnung.
Hallo Ralf, ist deine Hand auf der "Sendetaste" eingeschlafen? Achtung, Ironie So spät war es doch gestern beim Stammtisch garnicht! Smile
Gruß
Harald
Hmmm, keine Ahnung, sch... Funkmaus! Außerdem bin ich gerade nebenher beim SMD-Löten, das macht auf Dauer etwas zittrig Fettes Grinsen
Hallo Ralf,
was lötest du denn ?Etwa 0603er Bauteile auf 6-lagiger Platine in bleifrei ?
Damit habe ich mich jetzt immer öfter beruflich rumzuschlagen.
Grüße Thomas
Keine Angst, ist nur ein hundsordinärer Bausatz von ELV.
Hallo Ralf,

als anerkannter Spätzünder habe ich gerade erst deinen Beitrag zum Thema Gutachten und Classic Data Kurzbewertung gelesen.

Die "Enthaftungserklärung", die du vor Erstellung der Kurzbewertung unterschreiben mußtest und die dir etwas merkwürdig vorkam, macht schon ihren Sinn. Im Gegensatz zum ausführlichen Gutachten ist die Classic Data Kurzbewertung lediglich eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme, die vor etwa 15 Jahren von Classic Data in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft entwickelt wurde und die einen recht guten Kompromiß zwischen dem (teuren) Vollgutachten und der (teilweise haarsträubenden) eigenen Werteinschätzung durch den Eigentümer bietet. Der Sachverständige wird dadurch nicht zu schludriger Arbeit animiert, sondern sie soll verhindern, daß nachher findige Kunden auf die Idee kommen, von ihm Schadenersatz zu verlangen, weil zum Beispiel ein Motor nur auf 3 Pötten läuft - ein Kompressionsdruckdiagramm gehört aber gar nicht zum Umfang der Kurzbewertung! (Die Sache mit der Mahnung, die dir passiert ist, war natürlich kein Beispiel für optimale Kundenbindung...)

Classic Data Kurzbewertungen werden übrigens von allen deutschen Versicherern anerkannt oder sogar empfohlen, viele Versicherer lassen darüberhinaus alle Fremdgutachten (freie Kfz-Sachverständigen, TÜV, Dekra, Olditax etc.) bei Classic Data überprüfen.

Frank

Naja, ich bin selbst (nicht im Kfz-Bereich) als Gutachter tätig. Aber es ist mir völlig neu (und ich habe so etwas noch nirgendwo anders gesehen), daß man sich vom Kunden einen Haftungsausschluß für eigene Pflichtversäumnis unterzeichnen lässt. Dass man Umfang und Aussagekraft des Gutachtens vorher offenlegt und sich unterschreiben lässt, daß der Kunde davon Kenntnis genommen hat - keine Frage. Aber eine "Enthaftung" für den Fall, daß man bei Erstellung des Gutachtens gegen die normale Sorgfaltspflicht verstößt und deshalb zu Falschaussagen kommt? Das ist schon etwas heftig ...
Hoppala, da habe ich natürlich prompt das falschestmögliche Wort gewählt. Natürlich muß man vor einer CD-Kurzbewertung keine Enthaftungserklärung unterschreiben (so etwas wäre bezogen auf die übliche Sorgfaltspflicht ja ohnehin rechtlich unwirksam), sondern es ist die von dir schon beschriebene, übliche Inhalts- und Umfangbeschreibung, die jedem Gutachten vorausgeht. Der genaue Wortlaut ist u.a.: "Mir ist bekannt, daß die Bewertung nur über eine grobe äußere Inaugenscheinnahme erfolgt und somit Risiken im Bereich versteckte Mängel beinhalten kann". Dieses Auftragsformular ist für alle CD-Partner einheitlich und verbindlich, eigentlich dürftest du nichts anderes unterschrieben haben.

Frank
Eben doch, gerade über den Passus, daß ich mich auch dann verpflichte das Gutachten als ordnungsgemäß anzuerkennen und in voller Höhe zu bezahleen, wenn der Gutachter zu einem falschen Ergebnis kommt, weil er gegen seine normalen Sorgfaltspflichten verstoßen hat, ist mir sehr übel aufgestoßen...
Tja, als Kfz-Gutachter ist man halt Haftungsdrohungen von allen Seiten ausgesetzt, da wird man mit der Zeit sehr kreativ. Menschlich nachvollziehbar aber trotzdem nicht gerade schön. Rechtlich unwirksam bleibt es aber und darauf kommt es letztendlich an.