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Normale Version: Hilf über Zustand und legale Situation eines B6 e30
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Ein Mitglied unseren Spanischen Clubs hat folgende Frage. Ihm interresiert ein Fahrgestell eines “etwas speziellen” Wagens:

http://www.ebay.de/itm/261093501615

Der Fahrgestell ist in Deutschland, und der Verkäufer hat das Brief des Wagens. Nun aber weiss ich nicht ob der Wagen abgemeldet ist, oder man Ihn anmelden kann, oder in welchem legalen Zustand er sich befindet.

Ich habe die Fahrgestellnummer, eine Kopie des Briefes und eine Beschreibung des Zustandes des Wagens. Was kann ich tun um sicherzusein das der Wagen kein Problem hat?
Moin Karl,

über die Perle bin ich auch schon gestolpert... Da es sich um eine bis auf Diff, Fahrwerk und Achsen nahezu völlig leergeräumte, angerostete LEERKAROSSERIE handelt, die laut Auktionstext wohl auch schon seit mehreren Jahren in diesem traurigen Zustand vor sich hin oxidiert, verwundert mich die Frage, ob dieser Trümmerhaufen noch angemeldet ist oder in diesem Zustand angemeldet werden kann, schon ein wenig...

Was lasst ihr in Spanien denn so alles am Straßenverkehr teilnehmen?!? Herrje!

Fettes GrinsenFettes GrinsenFettes Grinsen
Die Idee es völlig auf Neuwagenststus aufbauen... Ein Clubmitglied hat haufenweise Teile aus e30 und Platz zum restaurieren. Nur eben eine originale Karrosse von einem Alpina kommt gut, damit es zu einem richtigen Alpina aufgebaut wird. Zwinker
Hängt aber vom Endpreis ab...
Der Wagen kommt zum schluss nach Spanien. Uber die Komplette Restaurierung wird mit Zeit hier berichtet !!! Zwinker
Wie schon gesagt...der Wagen wurde von einem Clubmitglied aus Madrid gekauft...Der Wagen ist schon bei uns. Alle Details, hier: http://3er-foren.de/showthread.php?tid=21432
Ich vermute, Karls Frage zielt eher danach, wie lange die Fahrzeugpapiere nach einer Abmeldung gültig bleiben.
Wenn die Abmeldeunterlagen (je nachdem, wann der Wagen stillgelegt worden ist, entweder der Fahrzeugbrief + ein grünes Formular oder ein Fahrzeugbrief + der entwertete Fahrzeugschein) vorhanden sind, kann der Wagen binnen 7 Jahren nach Stillegung ohne weitere Formalien wieder zugelassen werden - normale TÜV-Prüfung reicht.