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Normale Version: Rasen für Europa - unterstützt den notleidenden Staat!
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Für diesen Herbst ist erneut ein "Blitzermarathon" geplant - diesmal wohl bundesweit.

Wer sich per Bleifuß an der finanziellen Unterstützung unseres Staates (direkt) und damit wohl auch sämtlicher bankrotter EU-Schuldenstaaten (indirekt) beteiligen möchte, kann ja schon mal anfangen, etwas Geld zur Seite legen...

Achtung, Ironie

*** HIER *** gibt´s nähere Informationen!
Tja,
den Termin sollte man sich rechtzeitig eintragen.Sonne

DENN ...rauscht man dann - mit den Gedanken ganz woanders - in eine der Fallen, kann man außer dem Gewinn in der Punktewertung mit schallendem Hohngelächter im Bekanntenkreis rechnen.Motz

Zwinker
Gruss
Rolf

ps:... von dem freiwillige EU-Zuschuss mal abgesehen.
(25.05.2013, 09:11)Holgi 02 E30 schrieb: [ -> ]..... kann ja schon mal anfangen, etwas Geld zur Seite legen...

...die Raser werden ja kaum erwischt, deshalb ist die Pressemitteilung falsch formuliert.

Die Haupteinnahmen beruhen auf Überschreitung der Geschwindigkeit von 10 - 20 km/h (meist noch außerorts) und da kann man wirklich nicht von Raserei sprechen.

Die Verwarnungsgelder sind zwischenzeitlich fest kalkulierte Einnahmen der Behörden.

Nur was machen die Behörden, wenn sich alle an die Geschwingigkeitsbegrenzung halten Verwirrt, dann müssen die Steuern erhöht werden. Totlach
Wo genau ist eigentlich das Problem?? Verwirrt

Außerorts maximal 20 km/h mehr als erlaubt,
innerorts maximal 10 km/h mehr als erlaubt (nach Tacho) -
und der ganze Blitz-, Mess- und Bezahlterror kann einem
furzpiepegal sein.

Ich spule jeden Tag runde 400 km ab und verfahre seit Jahren so.

Resultat:
In 18 Jahren 4 x bezahlt, davon einmal die Höchstsumme von 20 Euro.

Irgendwie kann ich das ewige Genörgle über die ach-so-bösen
Geschwindigkeitsmessungen daher nur noch schwer ertragen.

Wer klaren Verstands hinterm Steuer sitzt,
sollte damit keine Probleme haben.

Alle anderen zahlen zu Recht.
Ich muss 6Pott absolut recht geben !

Es geht nicht um rasen , es geht um die Einhaltung der gelaubten Höchstgeschwindigkeit.

In Autobahnbaustellen ( 100 / 80 /60 km/h ) werde ich regelmässig von allen Autos ( Motor kleiner 1,2 L ) überholt.

OK ... ich hatte nach Jahren der Abstinez voriges Jahr 3 Knollen

55 in 50 Zone Wuppertal
58 in 50 Zone Hagen
88 in 80 Zone Schweiz

geärgert habe ich mich über mich ( auch wenn ich das kleinlich finde )

Fazit : Genauer die Regeln einhalten ( auch wenns schwer fällt )

Heinz
Naja, aber der Genauigkeit der Einhaltung sind auch Grenzen gesetzt. Mein letztes Knöllchen (vor 7 Jahren) war eins für 15 EUR wegen einer nachweisbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h außerorts. Gelegentlich muss man halt auch mal woanders hinschauen als auf den Tacho ...
Hallo Ralf

...da erkenne ich doch sofort, wer's "drauf hat"!

Ist schon ärgerliches Geld...vor allem, wenn der Radarwagen vom Kreis an einer unbelebten Ausfallstraße samstags nachmittags im strömenden Regen mitten auf dem Radweg steht...(war dann auch mit 15 Euro dabei...war drei km/h zu schnell! Schande über mich!).

Ihr werdet den Tag schon überstehen.

Viele Grüße
Michael
Wenn der Radarwagen mitten auf dem Radweg gestanden hat, war das Knöllchen übrigens nichtig: Das Parken auf Radwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und die Blitzfirmen bzw. Gemeinden dürfen keine Ordnungswidrigkeiten begehen, um andere Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen ...
...ach Ralf...

Gekämpft wird erst, wenn der Lappen in Gefahr ist...Haare zu Berge
(26.05.2013, 23:57)Ralf schrieb: [ -> ]Wenn der Radarwagen mitten auf dem Radweg gestanden hat, war das Knöllchen übrigens nichtig: Das Parken auf Radwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und die Blitzfirmen bzw. Gemeinden dürfen keine Ordnungswidrigkeiten begehen, um andere Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen ...

Unsinn!

Nach § 35 StVO im hoheitlichen Auftrag unterwegs = Narrenfreiheit.

Da würde eher der Regen als Einspruchsgrund zum Ziel führen.
Da sowohl Radar als auch Lasermessung bei Regen oder Schnee oder allem dazwischen was vom Himmel fällt erwiesen ungenau sind.

Aber wer tut sich das wegen 15€ ohne weitere Rechtsfolgen an.

Nö, solche Sonderrechte (d.h. Mißachtung von Vorschriften der StVO) räumt §35 StVO ausschließlich Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und dem Zolldienst ein und auch nur dann, wenn es "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" ist. Ordnungsamt und Privatunternehmen, die vom Ordnungsamt beauftragt sind, müssen sich zum Glück noch an die Verkehrsregeln halten ...
Da liegst du leider falsch.

Die jeweiligen Bundesländer sind ermächtigt Verordnungen zu erlassen.

Für die Verkehrsüberwachung von z.B. Geschwindigkeitsverstößen , sind die Gemeinden, als Ermittlungsbehörde, der Polizei per Verordnung gleichgestellt.

Für z.B. Bayern kannst du das in der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht nachlesen.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/por...LS&st=null

Hier dann entsprechende Stellen für die Verkehrsüberwachung:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/por...Y1997V19P2

Da steht dann drin das Verstöße gegen § 24 StVG (welche Geschwindigkeitsübertretungen sind) nach § 56 OWiG geahndet werden dürfen.

Somit ist die Berechtigung und der hoheitliche Aufrag gegeben.

Und ja, die Ordnungsämter und auch die Polizei, sollten sich so lange wie nicht unvermeidbar, an die Regeln der StVO halten.


Um gleich noch mit einem weiteren, häufig vorkommenden Missverständnis aufzuräumen, kann ich hier auch gleich noch dazu schreiben, dass alle Amtsträger der Städte und Gemeinden oder per Verordnung dazu ermächtigte Personen, lt. § 111 OWiG ermächtigt sind Personalien von Betroffenen festzustellen.

Für NRW:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...enu=1&sg=0
Ja, ja - die Bayern..

Ist halt das Texas von Deutschland.. Fettes Grinsen

(27.05.2013, 18:05)Regensburger schrieb: [ -> ]Um gleich noch mit einem weiteren, häufig vorkommenden Missverständnis aufzuräumen, kann ich hier auch gleich noch dazu schreiben, dass alle Amtsträger der Städte und Gemeinden oder per Verordnung dazu ermächtigte Personen, lt. § 111 OWiG ermächtigt sind Personalien von Betroffenen festzustellen.

...ja, ja die Bayern - machen manchmal schon ihre eigenen Vorschriften. Fettes Grinsen

Während in allen anderen Bundesländern das Befahren der Umweltzonen mit 06-Kennzeichen erlaubt ist, lassen sich die bayrischen Städte dies mit einer Ausnahmegenehmigung im Wert von € 200,00 vergolden.
Leute nicht nur Bayern...

Zuständigkeitsverordnungen gibts in allen Bundesländern, für alles mögliche...

Zum Eingangspost wäre dann auch noch zu erwähnen, dass die erwirtschafteten Gelder, erst mal bei der Stadt/Gemeinde bleiben.
Erst nach einem Urteil vor Gericht gehen die Bußgelder in die Länderkassen.
Die Bußgelder der Polizei hingegen, kommen zu den entsprechenden Bußgeldstellen, der Regierungsbezirke.

Also nix mit Staatskasse...zumindest nicht direkt.


Und wenn Staatskasse,
dann in diese..
[attachment=4520]

Fettes Grinsen
Sodele, die Schlacht in NRW hat begonnen!

Ist ja schönes Wetter in MG, also sind die kleinen blauen Männchen emsig ausgeschwärmt und haben sich schon früh um acht "strategisch günstig" auf der Zoppenbroicher Straße stadtauswärts am Erdbeerhäuschen aufgestellt...

Tja, "ohne Mampf kein Kampf", und da die Verkehrssituation an dieser Stelle ohnehin kein wildes Rasen zulässt, wird man auch nicht durch lästige Verkehrssünder vom Erdbeeren futtern abgehalten. Achtung, Ironie

Ein paar hundert Meter stadteinwärts auf der Düsseldorfer Straße wäre die Chance deutlich größer, mal pädagogisch wertvoll tätig zu werden. Aber da gibt´s ja keine schattenspendenden Bäume und kein frisches Obst, sondern nur reichlich wilde Heizer zu jeder Tages- und Nachtzeit...

Honni soit qui mal y pense!

Falls es jemanden bis morgen früh in diese schöne Stadt verschlagen sollte: *** HIER *** muss mit weiteren Kontrollen gerechnet werden - auch wenn´s da keine Erdbeerhäuschen geben sollte... Zwinker
Hmmm....InteressehalberZwinker
Wurde einer von uns heute mit einem Zielfoto festgenagelt?
Zwinker
Gruss
Rolf
Also, ich habe die "Schlümpfe" ja rechtzeitig entdeckt - und außerdem fahre ich nie schneller als erlaubt... unschuldig

Fettes GrinsenFettes GrinsenFettes Grinsen
(04.06.2013, 22:04)Holgi 02 E30 schrieb: [ -> ]- und außerdem fahre ich nie schneller als erlaubt... unschuldig
Fettes GrinsenFettes GrinsenFettes Grinsen

.....oder läuft das Auto nicht schneller.TotlachTotlachTotlach
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