Foren-System von BMW 3er-Club (E21/E30) e.V. und BMW Baur TC Club e.V.

Normale Version: Fahrzeugkauf in Holland
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo zusammen, ich überlege mir einen Oldie aus Holland zu kaufen. Genauer genommen ist es ein 633CSI Bj. 78. das Fahrzeug war bis vor 4 Jahren in Deutschland angemeldet wurde dann in die Niederlande ausgeführt und hätte jetzt die Möglichkeit wieder in die Heimat zurück zu kommenSmile hat jemand evtl Erfahrungen damit? Steuer, H Kennzeichen, TÜV? Was müsste beachtet werden?

Viele Grüße Marcus
Keine konkreten Erfahrungen, sollte aber recht einfach sein, da EU und zurück ins Herstellungsland
Kommt darauf an, ob man von einem Privatmann oder von einem Händler kauft.

Vom Privatmann null Problem, es sollten nur alle Papiere vorhanden sein und dann ab zum TÜV damit und dann zulassen.

Beim Kauf vom Händler ist ähnlich wie beim Re-Import von EU Autos. Da gibt es dann ggf. das Spielchen mit der Umsatzsteuer ... dazu sollte man dann beim FA mal vorher vorsprechen, dass soll aber normalerweise problemlos klappen ...
Wäre in meinem Fall von privat.
(09.02.2014, 17:54)Martin schrieb: [ -> ]Beim Kauf vom Händler ist ähnlich wie beim Re-Import von EU Autos. Da gibt es dann ggf. das Spielchen mit der Umsatzsteuer ... dazu sollte man dann beim FA mal vorher vorsprechen, dass soll aber normalerweise problemlos klappen ...

Umsatzsteuer wofür? Ich habe 2012 nen Ami in Holland gekauft, ich musste da nichts zahlen.
(09.02.2014, 18:26)Xaan schrieb: [ -> ]Umsatzsteuer wofür?

...ist nur für Händlergeschäfte, also von Händler zu Händler - sofern Umsatzsteuer ausweisbar ist.
Wenn es die deutschen Papiere noch gibt nur abholen, TÜV und zulassen.
Wenn nicht, abholen, Papiere beantragen, warten, TÜV und zulassen.

Fertig.
Da schau her. Ich hatte auch von einem Händler gekauft, deshalb war ich etwas verwundert.


(09.02.2014, 19:17)asc schrieb: [ -> ]
(09.02.2014, 18:26)Xaan schrieb: [ -> ]Umsatzsteuer wofür?

...ist nur für Händlergeschäfte, also von Händler zu Händler - sofern Umsatzsteuer ausweisbar ist.

Wenns korrekt läuft, dann waren beim Einkauf in Holland dann 21% USt drauf und in Deutschland könntest Du Dir davon in Summe 2% wieder holen, da hier 19% USt gelten ...
Hallo,

mein ADO war auch ursprünglich ein Deutscher aus der Gegend um Aachen und ist dann ins benachbarte Holland verkauft worden.
Dort habe ich ihn von Privat gekauft, bar bezahlt und auf eigener Achse abgeholt.
Da Born direkt an der Grenze liegt ging dies mit Kurzzeitkennzeichen im Schutze der Dunkelheit.
In Deutschland dem TÜV vorgeführt und Dank Kopie vom alten deutschen KFZ Brief angemeldet. War alles so einfach als ob ich das Auto von meinem Nachbarn gekauft hätte.

Schönen Sonntag Abend

Klaus
(09.02.2014, 20:25)Martin schrieb: [ -> ]Wenns korrekt läuft, dann waren beim Einkauf in Holland dann 21% USt drauf und in Deutschland könntest Du Dir davon in Summe 2% wieder holen, da hier 19% USt gelten ...

Dies gilt doch nur für Händlergeschäfte und auch nur dann wenn die USt. ausweisbar ist.

Beim Fahrzeugankauf von einer Privatperson ist es grundsätzlich nicht möglich.
Ich habe mein Neue klasse damals nach Deutschland verkauft. Der Mann hat einfach alle Papieren mitgenommen und in Deutschland angemeldet, war kein Problem.

Gr Jeroen

Na dann müsste sich nur noch der Verkäufer bei mir melden. Da er nicht allzu gut Deutsch spricht hatten wir bislang nur Mail Kontakt. Vielen Dank euch schonmal!
(10.02.2014, 10:45)Baur schrieb: [ -> ]...alle Papieren mitgenommen und in Deutschland angemeldet, war kein Problem.

Stimmt, so wie Jeroen schon geschrieben hat, wobei die niederländischen Papiere vollkommen ausreichend sind. Bei deutschen Fahrzeugen hat der TÜV die entsprechenden Datenblätten, falls kein COC-Papier (EG-Übereinstimmung) vorhanden ist.

Wichtig für die Anmeldung ist nur noch der Eigentumsnachweis (quittierte Rechnung oder beiderseits unterschriebener Kaufvertrag).