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Normale Version: Oldtimerbewertung nach FSP
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Kürzlich hatte ich das Thema im Thread „Suche ALPINA B6 3.5S“ schon einmal erwähnt. Der TÜV Rheinland hat jetzt ein neues Bewertungssystem für Oldtimer eingeführt. Dort wird, wenn ich es richtig verstanden habe, die Originalität höher gewichtet als bei den bisher gängigen Bewertungssystemen.
Für mich heißt das, dass wenn ein Fahrzeug zwar komplett verrottet ist aber eine gute Originalität aufweist, es dennoch viel wert sein kann. Erläutert wurde das Ganze anhand eines Renaults 4CV.

Bewertung nach FSP:
Zustandsnote 3-
Originalität A
Marktwert 3- €5.000.-
Marktwert 3-/A €17.000.-

Legende: AAA= perfekter, unberührter Zustand; AA= sehr guter, unberührter Originalzustand; A= guter, unberührter Originalzustand

www.fsp.de/oldtimer

Der Hang zu originalem Schrott scheint den Durchbruch zu machen. Beschrieben wird das alles im Octane, Heft 13.
Also 3- ist noch lange kein Schrott ...Zwinker

Prinzipiell ist es aber immer schwierig, einen Maßstab über alles brechen zu wollen.

Es gibt Auto/Fahrzeuge, da ist ein bisschen Flugrost harmlose Patina. Bei den Selbsttragenden Karossen wie beim e30 ist Rost dagegen ein heikles Thema, egal, wo er auftritt.

Ich persönlich finde, dass eine Originalität schon in eine Bewertung mit einfließen sollte - aber so krass, wie hier geschildert Verwirrt
Im Endeffekt bestimmt "der Markt" den Wert eines Fahrzeugs und nicht die Ideen irgend einer Kommission.

Die mehr als verdreifachung des Wertes eines normalen Autos, nur weil es nie restauriert wurde, ist schlicht und einfach Schwachsinn und zeigt nur mal wieder auf welchen Planeten mancher "Fachmann" lebt. Sicher ist ein unberührtes Auto bei gleichem! Zustand etwas höher zu bewerten, aber nicht so.

Eine signifikante Preissteigerung mag bei bestimmten Autos mit besonderer Historie (z.B. Rennwagen mit interessanter Vorgeschichte, berühmten Vorbesitzern und selbst die sind oft mehrfach verunfallte oder verbastelte Geräte) der Fall sein, aber nicht bei Opa Herberts Garagengold.


Das einzige wozu solcher Unsinn führt, sind Streitigkeiten mit Versichereren die nachher solche Gutachten (in dem Fall mit Recht) als nicht der Marktwahrheit entsprechend anfechten.