Zitat:der deutsche Zoll muß etwas eigenwillig sein.
Drum VORHER sich beim Zoll erkundigen, es können sich täglich Dinge ändern
Aber bitte direkt an dem jeweiligen Grenzübergang, am besten bevor man in die Schweiz einfährt
....und bevor der Auskunftgebende Feierabend hat
Zb in
Thayingen
Ramsen
Konstanz
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Zitat:margenbesteuert
Bedeutet das der Verkäufer des Autos seinen Gewinn den er mit der Fuhre macht,
offiziell in der Schweiz versteuern will bzw muss !
Keine Ahnung warum er es hinschreibt, denn den Käufer interessiert das überhaupt gar nicht !!!!
Also, wieviel Gewinnsteuer er zu zahlen hat.....
Zitat:der Ablauf, den Gunna schildert, scheint mir recht idealisiert dargestellt zu sein
So wurden 2 Autos nach D reimportiert
Ralf du hieltest die Papiere vom /6 dazu schon in Händen !
Gut, ich hab den Vorteil das ich es nicht so weit hab, so kann ich mir das hin und herfahren erlauben.
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@EE-Targa
Wie aber die Zollbedingungen nach Estland aussehen, da kann ich dir keine Infos geben.
Es ist richtig, gesammt 26% auf den Betrag der im Kaufvertrag steht sind in D als Steuer zu entrichten.
Wenn man ein Auto aus der CH nach D einführt.
Wie gesagt um die 10% Stempelsteuer kommt man irgendwie drumherum,
weiss aber nicht mehr wie !!!
Also gilt:
Zollamt anrufen und nachfragen
...speziell in deinem Estlandfall !!!!!!
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Bei übergabe der Papiere erhälst du den Schweizer Fahrzeugschein, der sollte von der
Zulassungsstelle (CH) ungültig gestempelt sein, die Fz Nummer musste noch überprüfen, das ist ja klar.
Nebenbei erhälts du auch die Abgaspapier die du aufzuheben hast !
Mit diesen Papieren kriegst du in D ein sog. Ueberführungskennzeichen !
Gruss und viiiiiel Glück dabei !!