Ich habe TÜV im Dez. diesen Jahres. Meine Saison beginnt jedoch erst im März und ich weiß nicht, ob ich jetzt im September (meinem letzten Monat mit Zulassung) noch die HU schaffe.
Wenn ich im März die HU mache, wieviel Überziehung muss ich dann zahlen bzw. gibt es für Saisonzulassung eine Sonderregelung?
Bin mir jetzt nicht sicher, aber ein nicht zugelassenes Fahrzeug (und das ist Deiner ab Oktober de facto) braucht auch keinen TÜV (?).
Demnach glaube ich nicht, dass Du dann im März Überziehung zahlen musst.
Ich glaube, Du kriegst dann im März einfach ein März-Siegel für 2 Jahre, und gut.
(Bin mir aber, wie gesagt, nicht ganz sicher)
Hallo,
für Saisonkennzeichen gibt es eine Sonderregelung. Die Hu muss im 1. Monat
der neuen Saison nachgeholt werden und in einem solchen Fall erfolgt auch
keine Rückdatierung wie sonst üblich.
Gruß Uwe
Aha. Das ist klasse. Dann kann ich den Wagen ja beruhigt in den Winterschlaf schicken und nächstes Jahr die HU machen.
Hehe..wenn man es "ausreizen" will, geht man einfach kurz nach dem "freien" Monat zum TÜV ;-)
Mein Is war zu 07.06 fällig, da Saisonkennzeichen geh ich frühestens zu
12.06 zur HU, (Anmeldezeitraum 11-03).
Gruß, Tom
Hallo Thomas,
letztlich bringt das "ausreizen" doch gar nichts. Auch wenn du erst im Dezember
zur HU fährst, die Plakette wird trotzdem auf 11.08 zurückdatiert.
Gruß Uwe
Moin Uwe,
sollte das so sein, hat mich mein GTÜ-Prüfer belogen!
Ich werds aber spätestens 12/06 an der Plakette sehen.
Gruß, Thomas
Zitat:Moin Uwe,
sollte das so sein, hat mich mein GTÜ-Prüfer belogen!
Ich werds aber spätestens 12/06 an der Plakette sehen.
Gruß, Thomas
Hallo Thomas,
wenn Deine HU in 07/06 fällig war, dann wirst Du nach bestandener Überprüfung (egal wann Du hinfährst) eine neue Plakette mit 07/08 bekommen.
Gruß
Mark
Zitat: http://www.tuev-nord.de/20617.asp#5
Hallo MarkP,
es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung für Saisonkennzeichen.
In diesem speziellen Fall : Tüv 07.06 - Saisonkennzeichen 11-03
Gruß Uwe
Zitat:Zitat: http://www.tuev-nord.de/20617.asp#5
Hallo MarkP,
es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung für Saisonkennzeichen.
In diesem speziellen Fall : Tüv 07.06 - Saisonkennzeichen 11-03
Gruß Uwe
Hallo Uwe,
na, wieder etwas dazu gelernt!
Gruß
Mark