07.01.2007, 10:57
07.01.2007, 11:03
Wenn's um eine ganz normale Anmeldung geht: TÜV und AU dürfen nicht abgelaufen sein, ob sie noch 2 Jahre oder nur noch 1 Tag gelten, ist egal.
07.01.2007, 11:15
So isses
07.01.2007, 21:41
Hatte den Automatic am 31.8. mit Tüvfrist bis 8.06 ohne weiteres angemeldet bekommen. Die Dame am Schalter schaute nur etwas schief. Aussage von mir: ich habe noch eine Stunde Zeit. Bitte beeilen sie sich, damit ich rechtzeitig zum Tüv komme.
07.01.2007, 21:53
Naja, das ist ja wohl eher "aussergewöhnlich"
Hatte nur in Erinnerung, dass früher bei weniger als 3 Monaten TÜV der Plakettenkleber das Fahrzeug sehen wollte...
Da ein Ende des Fahrzeugmangels in unserer Familie leider immer noch nicht in Sicht ist, werde ich wohl das "Blaue Wunder" wieder anmelden
Dann hab ich auch genug Zeit das Fahrzeug wieder in einem Top-Zustand zu bringen
Hatte nur in Erinnerung, dass früher bei weniger als 3 Monaten TÜV der Plakettenkleber das Fahrzeug sehen wollte...
Da ein Ende des Fahrzeugmangels in unserer Familie leider immer noch nicht in Sicht ist, werde ich wohl das "Blaue Wunder" wieder anmelden
Dann hab ich auch genug Zeit das Fahrzeug wieder in einem Top-Zustand zu bringen
07.01.2007, 22:03
Aussage von mir: ich habe noch eine Stunde Zeit. Bitte beeilen sie sich, damit ich rechtzeitig zum Tüv komme
Hallo Lutz,
......ich stelle mir gerade deinen Amtsauftritt vor,
du mit Kippe und Feuerzeug in der Hand (Mädel, mach hinne...),
das Amtsbleichgesicht völlig verwirrt den Blick auf dem kalender....!
Gruß, Pit
Hallo Lutz,
......ich stelle mir gerade deinen Amtsauftritt vor,
du mit Kippe und Feuerzeug in der Hand (Mädel, mach hinne...),
das Amtsbleichgesicht völlig verwirrt den Blick auf dem kalender....!
Gruß, Pit
07.01.2007, 23:50
Rülpsend und pupsend, und nach ner Pulle Bier riechend, das Mädel g`schwind am
Hemdkragen geschüttelt.
Rauchend den Saal des Anstossens verlassend, und nicht zum Tüv fahrend
Hemdkragen geschüttelt.
Rauchend den Saal des Anstossens verlassend, und nicht zum Tüv fahrend
08.01.2007, 00:03
Das war Hameln, nicht Singen, Gunna!
08.01.2007, 00:11
Wir sind halt Provinz
08.01.2007, 02:16
Zitat:......ich stelle mir gerade deinen Amtsauftritt vor,
du mit Kippe und Feuerzeug in der Hand (Mädel, mach hinne...),
das Amtsbleichgesicht völlig verwirrt den Blick auf dem kalender....!
@ Pit : Öhem, woher weißt Du? Bist Du mit dabei gewesen?
08.01.2007, 02:17
Zitat:Rülpsend und pupsend, und nach ner Pulle Bier riechend, das Mädel g`schwind am
Hemdkragen geschüttelt.
Rauchend den Saal des Anstossens verlassend, und nicht zum Tüv fahrend
Das war Hameln, nicht Singen, Gunna!
08.01.2007, 11:14
Zitat:Wenn's um eine ganz normale Anmeldung geht: TÜV und AU dürfen nicht abgelaufen sein, ob sie noch 2 Jahre oder nur noch 1 Tag gelten, ist egal.Hallo,
stimmt, es ist wirklich kaum zu glauben, das der Amtsschimmel für eine Anmeldung
bisher noch keine Mindestgültigkeit von TÜV und AU festgelegt hat.
Gruß Uwe