In meiner Eigenschaft als Automobilkaufmann mit Hauptaugenmerk auf die 3er Reihe schreib ich Dir heute Abend mal was ausführliches dazu!!
*************************************************************
Die Frage lautet wie folgt: WER Ist tatsächlicher Eigentümer des verkauften Fahrzeuges? Wenn als Verkäufer im Vertrag eine Privatperson
genannt ist, ist ein Gewährleistungsausschluß zulässig, denn dann geht man davon aus, das das Fahrzeug nicht mehr Teil des Betriebsvermögens ist! Dann obliegt es dem Käufer, das Gegenteil zu beweisen!
Es ist durchaus zulässig, das man als Privatperson (hier Angestellter) ein Fahrzeug von seinem Arbeitgeber kaufen und weiterveräußern darf, sofern es aufs Jahr gesehen, in einem genau definierten Rahmen bleibt!
oder auch anderst:
Du kaufst eine ausgemergelte E 30 Möhre für 200.-€ und verkaufst die Teile, welche Du nicht brauchst, einfach über z.B. ebay weiter!
Das dürfte dann ungefähr auf das Gleiche rauskommen!!
Nun mal ehrlich, dort schreibst Du doch auch rein: ich bin Privat, ich gebe keine Gewährleistung. Das ist grundsätzlich ja auch zulässig, denn die angebotenen Teile sind (auch hier gilt: es darf einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten) nicht Teil eines Betriebsvermögens!! Somit kannst Du die Gewährleistung auch ausschliessen. Kaufst Du jetzt auch noch womöglich die alte Firmenrutsche (z.b. der alte E 30 für 200.-€) deines Arbeitgebers, ist er (theoretisch) gewährleistungspflichtig, d.h. er darf Dir gegenüber die Gewährleistung nicht ausschliessen. Denn Dein Chef ist ja Gewerbetreibender, bzw. er verkauft Dir Teile Deines Betriebsvermögens und ist in diesem Falle auch (wie gesagt: theoretisch, weil es um eine Uraltkarre für 200.-€ geht) Dir gegenüber Gewährleistungspflichtig. Nun nimmst Du Die Karre in Deiner Eigenschaft als Privatkäufer und verkaufst
Sie (meinetwegen auch noch gewinnbringend) weiter an den nächsten Privatkäufer. Dann darfst Du selbstverständlich die Gewährleistung ausschliessen. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar, d.h. Dein Gewährleistungsausschluß im Vertrag an Deinen Käufer ist rechtsmäßig und vollkommen legitim ausschliessbar! DU (Verkaufer) Privat und Dein Käufer auch privat!! Somit ist ein gewährleistungsausschluß rechtlich wirksam und rechtens!!!
Entscheident ist einzig und alleine, ob DEIN Vertragspartner Teile seines Betriebsvermögens verkauft oder ob es sich um sein privates Eigentum handelt. Darin liegt der Unterschied!!!
Alles entscheident sind folgende Dinge:
Wer ist Dein Vertragspartner?? Die Firma oder der Privatverkäufer? Nur in ersterem Falle hast Du (theoretisch) Gewährleistungsansprüche.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich?? Wie alt ist das Auto??
Was für ein Vertragsformular wurde verwendet und was wurde an individuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag vereinbart??
In Deutschland gibts ein Sprichwort: Wer schreibt, der bleibt!!
P.S. Ich vertrete hier meine Private Meinung!
Sie stellt keine Rechtsberatung dar und es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet geleitet werden!!
verstehst Du jetzt, was ich meine??
: