Hi Leute,
eigentlich wollte ich mir gerade einen Twintc-KLR bestellen. Da fragte mich die nette Dame am anderen Ende der Leitung ob mein 91er 325i Cabbi ein handgeschaltetes oder ein Automatikgetriebe hat und ob der Wagen ein Aktivkohlebehälter hat.
Gibt es da wirklich unterschiedliche Einbausätze? Das würde ja bedeuten wenn ich den Wagen auf Automatik umrüste bräuchte ich auch einen neuen Klr.. und was für ein Aktivkohlebehälter ist gemeint?
Viele Grüße
Andreas
Hi Andreas,
momentan ist doch ein Schaltgetriebe drin, bestell doch den KLR dafür, bau es ein und fahre zum Tüv zwecks Eintragung.
So würde ich es machen oder was spricht dagegen?
Grüße
Erhan
Müsste beim späten 325er Cabrio eigentlich egal sein, der AKF gehört zum Werkskat-Modell dazu.
Bei manchen E30-Modellen wurde aus Kostengründen kein Euro2-Gutachten für Fahrzeuge mit Automatik gemacht, was ich mir beim 325i Cabrio allerdings nicht vorstellen kann (eher so 316i Automatik ...).
Ich glaub der AKF ist generell Voraussetzung, um Euro2 zu bekommen.
Zitat:Hi Andreas,
momentan ist doch ein Schaltgetriebe drin, bestell doch den KLR dafür, bau es ein und fahre zum Tüv zwecks Eintragung.
So würde ich es machen oder was spricht dagegen?
Grüße
Erhan
Wieso zum TÜV? Den korrekten Einbau darf Dir jeder AU-Berechtigte bestätigen bzw. auch einbauen.
Danach mit dem Wisch zum Strassenverkehrsamt... wegen der Steuer
Zitat:.... und ob der Wagen ein Aktivkohlebehälter hat.
Hat er. Das haben alle E30 mit Werkskat
Zitat: Das würde ja bedeuten wenn ich den Wagen auf Automatik umrüste bräuchte ich auch einen neuen Klr..
Viele Grüße
Andreas
Einerseits würde das bei dem imensen Aufwand, den du bei so einer Umrüstung betreiben müstest, erst recht bei EH-Automatik, keine Rolle spielen, andererseits wer sollte den Unterschied zwischen einem Automatik-KLR und einem manuellen erkennen können? Der TüVer bestimmt nicht.
Zitat:Wieso zum TÜV? Den korrekten Einbau darf Dir jeder AU-Berechtigte bestätigen bzw. auch einbauen.
Danach mit dem Wisch zum Strassenverkehrsamt... wegen der Steuer
Dachte der KLR wird vom Tüv in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann Sorry wegen dem 1.Posting und wieder was dazu gelernt.
Zitat:Dachte der KLR wird vom Tüv in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann Sorry wegen dem 1.Posting und wieder was dazu gelernt.
Ist ja nicht falsch.
Der eine hat ne Werkstatt der ihm das einbaut und einträgt, der andere baut selber ein und hat keine Lust sich mit ner Werkstatt über Kaffeepott preise und Eintragung zu unterhalten und geht dann damit zum TüV.
Wieder andere haben nen Bruder in ner Werkstatt und bauen nicht mal ein...
Zitat:Wieder andere haben nen Bruder in ner Werkstatt und bauen nicht mal ein...
Na, na, na, einbauen sollte man schon. Obs dann hinterher noch funzt ist was anderes
Aber wenn es jemand kontrollieren will, sollte wenigstens was "optisches" da sein
Moin,
danke für Eure Antworten. Wegen dem Aktivkohlebehälter brauche ich mir also keine Gedanken machen und bestellt wird erstmal das Teil für den Schaltwagen. Wenn der Wager umgestuft wurde ist ja auch wurscht was dann drin ist. Hätte mich jetzt nurmal interessiert ob es technische Unterschiede zwischen der Automatikversion und der Version für die man. Schaltung gibt.
Viele Grüße
Andreas