Wir haben heute in der Schule diskutiert wer Besitzer eines Wagens ist?
Der im Brief steht? Der den Brief hat? Der den Schein hat?
Der im Kaufvertrag steht?
Wir waren uns nicht einig?
Wer kann weiterhelfen, bevor sich morgen 18 Frauen in die Haare bekommen, falls doch mach ich Bilder als Belohnung
Grüße Biggy
Der Eigentümer ist der, der den Brief in Händen hält, unabhängig, was drin steht. Der Besitzer ist der, der das Auto gerade fährt.
Tobi
Ich würde sagen: Der, der den Brief hat.
EDIT: Fotofinish und doch nur Zweiter...
Zitat:Der Eigentümer ist der, der den Brief in Händen hält, unabhängig, was drin steht. Der Besitzer ist der, der das Auto gerade fährt.
Tobi
Genau richtig! Kaufmannslehre 3. Lehrjahr.
Was ist der Unterschied von Eigentümer und Besitzer?
Ich weiß das Geld das ich in den Händen halte ist mein Besitz, da es aber
von der Bank geliehen ist/war sind die dann noch die Eigentümer. ?
Das mit dem Brief, also wer ihn in der Hand hält ist auch eigentümer egal wer drinen steht habe ich denen auch gesagt, die sagten ich würde da falsch liegen.
Haben aber Frauen Ahnung von Autos? Als im Normalfall
Zitat:Zitat:Der Eigentümer ist der, der den Brief in Händen hält, unabhängig, was drin steht. Der Besitzer ist der, der das Auto gerade fährt.
Tobi
Genau richtig! Kaufmannslehre 3. Lehrjahr.
Kein Wunder das wir es nicht genau wissen, wir machen nur einen kaufmännischen Grundkurs. FIBU und so
Danke für Eure Antworten.
Grüße Kirsten
Zitat:Was ist der Unterschied von Eigentümer und Besitzer?
Genau genommen ist es der Unterschied zwischen der TATSÄCHLICHEN Herrschafts- und Verfügungsgewalt und der RECHTLICHen (Eigentum regelt sich im BGB irgendwo um die 930er-§§
) Verfügungsgewalt....und bitte nie das Thema "Miteigentum" vergesssen
Langsam,
das wird mir jetzt doch zu heftig.
Soviel kann ich doch nicht auf einmal abspeichern.
Danke für deine PN.
Habe meiner Quelle nochmal Bescheid gesagt, wegen dem Tonnenlager Werkzeug. Er arbeitet dran
Grüße Kirsten
Zitat:Der Eigentümer ist der, der den Brief in Händen hält, unabhängig, was drin steht. Der Besitzer ist der, der das Auto gerade fährt.
Tobi
Spielverderber!
Wegen Dir kriegen wir jetzt die Bilder von den 18 sich zoffenden Frauen nicht.....
Moooooment!
Ist es nicht vielmehr so, dass zwar der Besitzer der Fahrer aber der Eigentümer nicht immer zwingend der Halter ist ?
Und "Geld" ist, glaub ich, ein ganz schlechtes Beispiel, da kann man nur Besitz aber kein Eigentum haben, da die Geldscheine de jure der Zentralbank gehören...
Es könnte alles so einfach sein, ist es aber nicht.
O-O
Zitat:Und "Geld" ist, glaub ich, ein ganz schlechtes Beispiel, da kann man nur Besitz aber kein Eigentum haben, da die Geldscheine de jure der Zentralbank gehören...
Ich glaub sowas könnte von Land zu Land unterschiedlich sein...
...haste ne Quelle dafür? FALLS es so ist, dann KÖNNTE es evt. im Bundesbankgesetz stehn....
Das stimmt! Deshalb ist es auch verboten, Geld zu zerstören, weil man Besitzer und nicht Eigentümer ist!
Zitat:Das stimmt! Deshalb ist es auch verboten, Geld zu zerstören, weil man Besitzer und nicht Eigentümer ist!
Mist - womit steck ich jetzt meine Cohiba an?
Jetzt will ich mal klugsch..... ,
nicht gegen Kaufmannslehre,
und das mit dem Besitzer ist ja auch richtig.
Nur das mit dem Eigentümer hat noch so'n Haken.
Eigentümer ist der dem das Eigentumsrecht zusteht.
Der Brief ist nicht weiter als ein Indikator dafür.
2 Beispiele die jedem einleuchten sollten:
1. Ich habe mein Auto finanziert und gerade die letzte Rate überwiesen (und das Geld ist auch schon bei der Bank eingetroffen/gebucht), die Bank hat aber noch den Brief. Ich bin hier bereits Eigentümer, da mir das Eigentumsrecht zusteht. Logisch oder? Zumal wenn mir der Brief zugeschickt wird, dann ist ja auch nicht der Postbote Eigentümer.
2. Ich habe meinen Brief verloren und jemand findet ihn.
Ich bleibe Eigentümer und kann m ir einen neuen Brief ausstellen lassen. Der (unehrliche) Finder wird mein Auto ohne Nachweis seines Eigentumsrechts z.B. Kaufvertrag nicht bekommen.
Jura 1. Semester
Ich darf mal einen Auszug aus der "EU Zulassungsbescheingung Teil II" (= rechtlicher Nachfolger des guten, alten, deutschen KFZ-Briefes).....zitieren!
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgeweisen"
Alles klar?
@Thomas: Das der Eigentümer den Brief rechtmäßig erworben hat, davon gehen wir natürlich aus!