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beim Kauf eines E30 hereingefallen - Druckversion

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RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - rotman24 - 21.11.2006

Danke für die Rückmeldungen. Auch für die nicht ganz so ernst zu nehmenden. (Natürlich ist man hinterher immer schlauer.)

Klar, weitere Informationen wären sicher hilfreich. Ich will aber auch nicht zu viele Details posten.

Also, die Farbe nennt sich daytonaviolett-metallic. Den Wagen gefunden habe ich über eine Anzeige in autoscout24. Die Anzeige war auch wahrscheinlich über längere Zeit geschaltet, da es mit dem Verkauf wohl über längere Zeit nicht geklappt hat. Der fragliche Zeitraum liegt also zwischen Mai und September.

So, vielleicht erkennt ja jemand den Wagen. Wäre natürlich toll.

In jedem Fall schon einmal vielen Dank für Eure Mithilfe.

Jona


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - M3-Markus - 21.11.2006

Hi Jona

Wenn Du bei der Wiederzulassung noch den alten FZ-Brief hast, versuch doch mal deinen Vorbesitzer zu erreichen.

Vielleicht hat der das Auto ja deswegen diesem omminösen Autohändler verkauft.
Dann kannste ihn damit an die UUP´s packen.

Trotzdem würde ich nochmal mit dem Händler sprechen, und mit Anwalt,
Gutachter drohen. Auch bei Gewährleistungsausschluss ist das immernoch
Vortäuschung falscher Tatsachen, zu deutsch "VORSÄTZLICHER BETRUG"
Gekauft wie gesehen gibt´s nicht mehr, und auch jeder Richter versteht dass
es beim Autokauf nicht sein kann, dass auf der nach Hause Fahrt der Motor halb verrekt.
Dafür sind die Händler und müssen sich an die Gesetze halten.

Ich würde Dein Problem zu Problem des Händlers machen, und die ganze Sache umdrehen Fettes Grinsen

Gruß Markus



RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - rotman24 - 21.11.2006

Hallo, Markus,

ich habe mich da wahrscheinlich nicht ganz so klar ausgedrückt (sorry!), aber das war ein Kauf von Privat. Ich vermute ja, dass der Verkäufer seinerseits Pech beim Kauf des Fahrzeugs gehabt hat, er hat den Wagen nämlich selbst erst vor ca. 15 Monaten gekauft und davon wahrscheinlich ein halbes Jahr lang versucht, den Wagen wieder zu verkaufen. Bis ich dann gekommen bin ...

Viele Grüße

Jona


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Ralf - 21.11.2006

Ich sag's nochmal: Der Versuch, einem Privatmann nachzuweisen, daß er von dem Defekt wusste (alleine die Tatsache, daß ihm ein Kaufinteressent davon erzählt hat, reicht nicht, er muß es auch glauben und begreifen) ist zum Scheitern verurteilt. Ich hatte mal ein lustiges Verkaufsgespräch. Das war ein 520i, den ich mir angesehen habe. Beim ersten Rostloch habe ich dem Verkäufer, der am Telefon von einem absolut rostfreien Auto gesprochen hat, auf das Loch hingewiesen: "Da ist kein Loch!" - "Aber gucken Sie doch - daaaaa!" "Das ist doch nur ein Bisschen Flugrost." "Durch Flugrost kann man aber nicht in den Schweller gucken." "Da ist kein Rost."
Viele Privatverkäufer sind technisch unwissend und ignorant und sind, selbst wenn der Wagen in Fetzen hängt, felsenfest vom einwandfreien Zustand ihres Lieblings überzeugt. Wie eillst Du einem technischen Laien, der nicht mal weiss, dass ein Automotor eine Nockenwelle hat, klarmachen, dass selbige eingelaufen ist? Und was "eingelaufen" bedeutet? Und dass Du in der Lage bist, den Zustand eines Teils im Motor drin zu erkennen, obwohl Du den Motor nicht mal aufmachst? Auf dieser Basis wirst Du kaum einen Vorsatz nachweisen können. Der Verkäufer, wenn's kein kompletter Idiot ist, weir immer behaupten, vom einwandfreien Zustand seines Autos überzeugt gewesen zu sein ...

Sieh zu, daß Du den Wagen, wenn er ansonsten gut ist, kostengünstig herrichten lässt (nicht umsonst hatte ich gefragt, in welcher Gegend Du wohnst) und wenn nicht, dann verkauf' ihn halt ehrlich. Sowas ist schon vielen passiert, ist scheiße, man ärgert sich zu recht, aber wenn der Verkäufer den Wagen nicht freiwillig zurücknimmt, dann wirst Du vermutlich schlechte Karten haben. Wenn Du ernsthaft auf dieser Schiene weiterfahren willst, geh' zum Anwalt, vielleicht findest Du einen hinreichend durchtriebenen mit viel Phantasie, dem etwas dazu einfällt, vielleicht schmeißt Du aber nur viel Geld zum Fenster heraus, daß zur Reparatur des Motors besser angelegt wäre.


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - e21_316 - 21.11.2006

Ralf hat ganz Recht: Man hat definitiv keine Chance gegen einen Privatverkäufer irgendwelche Rechte geltend zu machen. Das ist ein Unterfangen, was zum Scheitern verurteilt ist.
"Gekauft wie gesehen" hat leider doch Gültigkeit ...


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - AKretschi - 21.11.2006

Ralf hat es voll auf den Punkt gebracht. Wagen prüfen ob noch was anderes anliegt ansonsten fertig machen und gut. Ich habe für meinen 340,- Euro
inkl. Einbau bezahlt. War zwar keinen Markennockenwelle aber egal, dafür
war Nockenwelle, Kipphebel, Hydros und Ölnebelröhrchen auch dabei.
Nun schnurrt er schon 1 Jahr damit wie ein Uhrwerk.

Bei meinem Fahrzeug konnte man aber von Anfang an den Defekt hören.
Wenn Deiner nur die volle Leistung nicht mehr schaft, dürfte es eigentlich
noch nicht so schlimm sein oder Verwirrt


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - rotman24 - 21.11.2006

Hallo, Ralf,

Danke für Deine Antwort.

Ich bin da aber anderer Ansicht. (Wobei das natürlich auch daher kommen kann, dass ich einige Details noch gar nicht gepostet habe.)

Im jetzigen Zustand kannst du mit dem Wagen nicht einmal einen Lkw überholen, weil sich der Motor, sobald du Leistung verlangst, mit müdem Gegrummel verabschiedet. Nach dem Motto: Eigentlich will ich ja, aber ich kann halt nicht. Und mein Verkäufer behauptet ernsthaft, er habe den Wagen nur in der Stadt gefahren und daher nicht merken können, dass der Motor keine Leistung habe.

Recht hast Du natürlich, wenn Du sagst, dass sich der Nockenwellenschaden einem Laien nicht gerade aufdrängt und man sich diesbezüglich auf den Standpunkt stellen könnte, nichts gewußt zu haben.

Wenn aber - losgelöst von der Ursache - der Leistungsmangel bekannt war, was ja eventuell bei einer Probefahrt bemerkt worden ist, dann meine ich schon, dass man hierüber bei einem Verkauf aufklären muss.

Ich will die Sache auch nicht einfach aufgeben. Für mich ist der Kauf eines gebrauchten Wagens immer, neben allem rechtlichen, auch noch Vertrauenssache. Und ich finde es nicht in Ordnung, wenn einem wichtige Mängel einfach verschwiegen werden.

Ach ja, ich wohne im Raum Gießen.

Viele Grüße Jona


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Eddy - 21.11.2006

Zitat:Und mein Verkäufer behauptet ernsthaft, er habe den Wagen nur in der Stadt gefahren und daher nicht merken können, dass der Motor keine Leistung habe.

Und jetzt mal ganz einfach: Wie willst Du ihm das Gegenteil nachweisen?


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - e21_316 - 21.11.2006

Ganz einfach: Unmöglich.

Auch wenn Jona es nicht einsehen will, es geht nicht. Einen Privatverkäufer kann man nicht belagen. Das ist nur theoretisch möglich, aber in der Praxis nicht machbar.


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Ralf - 21.11.2006

Gar so schlimm ist es bestimmt auch nicht. Aber so lange man es weder mit einem Laien zu tun hat, dem man auch nicht in den Kopf gucken kann, ist auf der Schiene "er hätte es aber wissen können" bestimmt nichts zu holen.

Übrigens: Der Wagen ist bereits seit zwei Monaten in Deinem Besitz. Wäre ich der Verkäufer, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, Du hättest ihn zwischenzeitlich sauer gefahren (wenn man's geschickt anstellt, ist so eine Nockenwelle in Nullkommanix hinüber - schlechtes Öl, vielleicht auch noch zu wenig davon und hohe Drehzahlen bei kaltem Motor reichen) ... wann hast Du den Verkäufer denn erstmals mit dem Mangel konfrontiert? Und mit welchem Ergebnis?

Lies den Kaufvertrag mal gründlich durch - vielleicht findet sich ja eine Abweichung zwischen Vertrag und Fahrzeug. Anders gesagt: Vielleicht fehlt ja eine zugesicherte Eigenschaft? Über diese Schiene ließe sich eher etwas machen. Wenn z.B. das im Kaufvetrag erwähnte ABS fehlt (ist mir mal passiert) lässt sich sicherlich etwas machen. Oder vielleicht hat der Wagen einen Unfallschaden, der nicht (oder unkorrekt) im Kaufvertrag aufgeführt ist? Da könnte ein guter Anwalt vielleicht etwas machen. Ohne anwaltliche Hilfe wird da eh' nichts draus und da drehen wir uns wieder im Kreis: das kostet Geld und für das Geld kriegste den Wagen auch wieder flott.

Eilt das mit der Reparatur eigentlich?


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - rotman24 - 21.11.2006

Hallo,

Danke für die Hinweise. Den Kaufvertrag werde ich mir noch einmal genau ansehen.

Ich habe den Verkäufer gleich nach der Fahrt nach Hause kontaktiert. Die Leistungsmängel haben sich ja bereits auf der allerersten Fahrt nach der Abholung bemerkbar gemacht. Seitdem steht der Wagen mehr oder weniger.

Ich habe mich noch nicht entschlossen, wie ich weiter vorgehen will. Insofern eilt es mit der Reparatur also nicht. Wenn ich die Nockenwelle austauschen lassen will, hatte ich schon 'mal angedacht, das bei Ingo Köth machen zu lassen. Aber ich bin noch unschlüssig.

Gruß

Jona




RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Thoster - 21.11.2006

Da schliese ich mich an. Da wirst nicht viel erfolg haben. Kauf dir lieber ne Nockenwelle (270.-€) und lass die beim Mechaniker deines Vertrauens einbauen. Oder verkaufst den Wagen an mich Fettes Grinsen


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Gunna - 21.11.2006

Thorsten, du wärst schon der Dritte Fettes Grinsen


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Wolle - 22.11.2006

Zitat:Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir helfen.

Ich bin beim Kauf meines Lieblingsautos, eines E30 touring, ziemlich hereingefallen.

Bei der Probefahrt in der Stadt ist mir noch nichts aufgefallen.


Der einzig juristisch gangbare Weg in dem von Dir geschilderten
Sachverhalt ist die Anfechtung des Vertrages.
Wenn der formell einwandfrei ist, kannst Du eine Anfechtung lediglich
begründen, wenn eine Störung der Hauptleistungspflicht oder der
Nebenleistungspflichten von dem Verkäufer zu verantworten ist.

Eine schuldhafte Störung der Hauptleistungspflicht läge z.B. vor,
wenn die tatsächliche FgStNr. von der im Kaufvertrag angegebenen
abweichen würde oder das Fahrzeug sonstige zugesicherte wesentliche
Eigenschaften
nicht erfüllt.
Unter "wesentliche Eigenschaften" sind so Dinge wie Originalmotor,
-getriebe wie auch vertraglich erwähnte Ausstattungsdetails zu verstehen.
Unfallschäden selbstverständlich auch, wobei es in der Realität in punkto
Beweisführung schon haarig wird, sofern es sich nicht um ein
1.Hand Fahrzeug handelt.
Kurz: einen Mangel in der Hauptleistungspflicht (Hauptleistung=Auto) des
Verkäufers wirst Du immer dann geltend machen können, wenn salopp
gesagt schwarz im Vertrag steht und Du weiß oder nichts bekommst.
Sollte in Deinem Kaufvertrag eine Passage stehen, die besagt daß
vor beispielsweise 500 Km eine Motorrevision durchgeführt wurde,
wäre die Sachlage wohl einfacher.

Die Nebenleistungspflichten eines nicht-gewerblichen Verkäufers sind
äußerst begrenzt.
In Deinem Fall käme nur eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
in Betracht, denn es ist eben auch eine Pflicht des privaten Verkäufers
auf bekannte Sach- (und Rechts-)mängel hinzuweisen.
Der Begriff der arglistigen Täuschung jedoch setzt voraus, daß der Ver-
käufer diesen Mangel (also den Nockenwellenschaden) bei Vertrags-
abschluß kannte oder hätte kennen müssen und wissentlich verschwieg.
Genau das ist es ja auch, was Du ihm gemäß Deinen Ausführungen
konkret unterstellst.
Problematisch und daher wenig aussichtsreich ist allerdings die Tatsache,
daß bei einer Anfechtung nach §123 I BGB verfahrensrechtlich der-
jenige in der Beweislast steht, der anficht. Sprich, Du müßtest im
Rahmen einer Anfechtungsklage nachweisen können, daß Dein Verkäufer
wußte, daß die Nockenwelle hin ist, sonst gilt die Unschuldsvermutung
und Du bleibst neben dem Touring zusätzlich noch auf den Kosten für
den Klagetitel sitzen.
Einem Gericht glaubhaft zu machen, daß ein Laie um einen Defekt in
einer hochkomplizierten Konstruktion wußte dürfte äußerst schwierig
sein. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, daß Du einen Zeugen finden
würdest, der bereit wäre zu bestätigen, daß bei einem zeitlich vor
Deinem liegenden Besichtigungstermin der Verkäufer einen Nockenwellen-
oder anders gearteten Schaden genannt hat, müßtest Du
1. immer noch nachweisen, daß der Verkäufer Dich auf diesen Schaden
nicht hingewiesen hat und könnte man Dich
2. immer noch auf die Außerachtlassung eigener Sorgfalt verweisen,
immerhin hat Dir der Verkäufer im Rahmen einer Probefahrt die
Möglichkeit gegeben, eben jenen Mangel, den Du monierst, erkennen zu
können.
Salopp gesagt: Wär die Probefahrt auch auf außerstädtischen Verkehr
ausgedehnt worden, hättest Du spätestens hier den Täuschungsversuch
erkennen können.
Du schreibst, Du hättest während Deiner Probefahrt in der Stadt nichts
gemerkt, der Verkäufer behauptet - schreibst Du - immer nur im
Stadtverkehr unterwegs gewesen zu sein. Warum soll er dort etwas
merken, wo Du nichts merkst?

Selbst wenn es auf dem Klageweg unerwartet gut für Dich laufen sollte,
dürfte m.E. nicht mehr als ein Vergleich drin sein, wovon ich aber nicht
ausgehe. Und jenachdem wie der dann aussieht, stehst Du nachher
trotzdem noch schlechter da, als wenn Du die Sache auf sich beruhen
läßt.

Dies ist meine ganz persönliche unprofessionelle Meinung zum
Sachverhalt!
Ich schließe mich den bisherigen Ratschlägen an:
Reparieren oder Verkaufen.



RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Gunna - 22.11.2006

Zitat:Ich schließe mich den bisherigen Ratschlägen an:
Reparieren oder Verkaufen.
Ich weiss nicht inwieweit du Schraubertechnisch begabt bist, wenn ich von mir ausgehen darf.
Hau ne andere Maschine rein, oder repariere die Nockenwelle

Wenn verschen..., äh verkaufen bin ich mir sicher, du kriegst ihn hier los. Fettes Grinsen

Schlaf mal darüber....


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - M3-Markus - 23.11.2006

Gunna!!! Da bleibste aber hartnäckich dran, wie ich mit meiner Tachogeschichte!!

Bist in Gedanken schon wieder am schlachten wa? Fettes Grinsen

Wenn Du den Zuschlag bekommst, weißte ja was Sache is, neeee!!!! Zwinker

Ich sach nur A-Säule, C-Säule..........na ja Du weißt schon.

Gruß Markus







RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Gunna - 23.11.2006

Wenn das Chassie an dem Kombi noch gut ist, würde ich nenn anderen Motor reinbauen...

Aaaaaber, ein anderer würde "sterben" .....
(meine Fühler sind schon auf Kontakt, ein 316 M40 Fettes Grinsen Zahnriemen gerissen)

Lass es mal soweit kommen Fettes Grinsen


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Thoster - 23.11.2006

He Gunna, ich habe noch nen kompletten 2,5l Motor + Fahrwerk LOL
Fettes Grinsen




RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - ...christian - 23.11.2006

Und der Eimer Mattschwarz samt Rolle liegt sicher auch schon bereit Fettes Grinsen


RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - Thoster - 23.11.2006

Stimmt ja, da haben wir doch unser Projetk Fahrzeug. *g*