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Kurzzeitkennzeichen - Bernd - 05.10.2005

Weis jemand über Kurzzeitkennzeichen genau Bescheid?

Kann ich einfach damit rumfahren, z.B: zu einem Treffen oder einfach mal zum einkaufen?
Versichert wäre der Wagen ja, und TüV hat er auch, was spricht also dagegen?
Ausser unsere geliebte Deutsche Bürokratie natürlich. Glaub ich. Oder?

Grüße aus PB, Bernd


RE: Kurzzeitkennzeichen - isMäx - 05.10.2005

Da brauchts nur ne deckungskarte deiner versicherung für. muss nichtmal tüv haben dein auto. Rumfahren kannste damit wie du willst. Und zur zulassungsstelle kanst du mit dem wagen fahren ohne zulassung. Blos entstempelte kennzeichen musste drauf haben.


RE: Kurzzeitkennzeichen - Chris - 05.10.2005

Zitat:Weis jemand über Kurzzeitkennzeichen genau Bescheid?

Kann ich einfach damit rumfahren, z.B: zu einem Treffen oder einfach mal zum einkaufen?
Versichert wäre der Wagen ja, und TüV hat er auch, was spricht also dagegen?
Ausser unsere geliebte Deutsche Bürokratie natürlich. Glaub ich. Oder?

Grüße aus PB, Bernd

Das ist für Prüfungs, Überführungs- und Probefahrten
Liegt also an dir, wie du die Kiste Bier im Kofferraum erklärst. Letztendlich dürfte man alles mit Probefahrt erklären können. Smile


RE: Kurzzeitkennzeichen - isMäx - 05.10.2005

Hmm - ich hatte mir grad welche geholt weil ich ja eigentlich nach hangelar wollte. Von diesen beschränkungen hab ich nix gehört. Bin auch zur arbeit damit gefahren.

@chris: Hast ne PM


RE: Kurzzeitkennzeichen - Ralf - 05.10.2005

Das ist ja auch nicht verboten. Eine Probefahrt ist auch zur Arbeitsstätte erlaubt.

Übrigens sind auch "Fahrten zur Steigerung der Kauflust" mit dem 04er erlaubt.

Grund für all die Einschränkungen: Beim 04er wird keine Kfz-Steuer erhoben. Daher ist der "normale" Gebrauch des Wagens verboten.


RE: Kurzzeitkennzeichen - isMäx - 05.10.2005

Und wofür dann die 10,50 euro? Sauer


RE: Kurzzeitkennzeichen - Ralf - 05.10.2005

Amtsgebühr. KBA. Keine Ahnung.


RE: Kurzzeitkennzeichen - e21_316 - 06.10.2005

Theoretisch kann man alles damit machen. Der Wagen muss zwar keinen TÜV haben, sollte aber sicher sein. Wie man seine Fahrten dann auslegt ist einem selbst überlassen.


RE: Kurzzeitkennzeichen - Bernd - 06.10.2005

Danke Freunde,

so muß ein Forum funktionieren Fettes Grinsen


Das heist also, ich darf alles, ausser mich erwischen lassen Fettes Grinsen

Es kommt darauf an wie ich im Falle einer Kontrolle reagiere.

Ist denn schon mal einer von euch mit einem KZK angehalten worden?


Grüße aus PB, Bernd


RE: Kurzzeitkennzeichen - Anonymer User - 06.10.2005

Fahrten zur Steigerung der Kauflust?!

Das ist doch dann jetzt völlig klar! Du darfst immer fahren! Fettes Grinsen

Benzin ist beim jetzigen Preisniveau ein Investitionsgut - kein Verbrauchsgut mehr - und da will der Kauf gut überlegt sein!

Der WEg ist das Ziel! Smile

Achtung, Ironie

EE Targa ohne Einloggen


RE: Kurzzeitkennzeichen - e21_316 - 06.10.2005

Also ich kenne genügend Leute die ab und zu mal mit Kurzzeitkennzeichen fahren und ich selbst habe es (siehe Avatar) auch schon gemacht. Alles ohne Probleme.
Ich glaube nicht dass man da Ärger bekommen kann, es sei denn du fährst mit einem etwas Verkehruntüchtigem Fahrzeug oder groben Defekten durch die Gegend.


RE: Kurzzeitkennzeichen - isMäx - 06.10.2005

Jo, also der Wagen sollte schon halbwegs einen verkehrssischeren Eindruck machen, aber ich glaub der Auspuff darf auch schonmal lauter sein Fettes Grinsen .
Irgendwas kann man bei einer Kontrolle ja immer sagen, wobei ich bezweifle dass die leute von der Rennleitung genau nachfragen wohin man unterwegs ist.