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Heckschaden - Druckversion

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RE: Heckschaden - brioland - 29.08.2013

(27.08.2013, 16:38)Kai R. schrieb: in Deutschland müsste man jedenfalls auf keinen Fall auf ein "Angebot der Versicherung" warten. Diese hat den Schaden zu ersetzen, der eingetreten ist. Der Nachweis obliegt einem selbst. Aber in meinem Fall hat dazu ein Classic Data Kurzgutachten in Verbindung mit einem Schadensgutachten vollkommen ausgereicht.

Man ist nicht verpflichtet, einen Gutachter der Versicherung auch nur in die Nähe des Autops zu lassen und das ist auch nicht ratsam.

Die Beratungsstelle für Unfallopfer sieht in diesem Vorgehen kein Problem. In der Regel würden bei gebrauchten Autos in der tiefen Preisklasse relle Angebote über den Restwert berechnet. Im Zweifelsfall kann ich das Gutachten anfechten. Ich bin nach wie vor auf den Betrag gespannt. Der Gutachter hat mir vergleichbare Fahrzeuge aus dem Internet geschickt, die zwischen 4 und 7000 liegen. Das halte ich auch für realistisch. Einfach schade, dass der famose Sechszylinder auf den Schrott geht! Ich fand den M20B20 toll im Klang und sehr laufruhig.


RE: Heckschaden - Bavaria Carparts - 29.08.2013

Was bekommst du für den verunfallten Wagen vom Schrotthändler ?


RE: Heckschaden - Holgi 02 E30 - 29.08.2013

(29.08.2013, 17:04)brioland schrieb: Einfach schade, dass der famose Sechszylinder auf den Schrott geht!

Muss er ja nicht zwangsläufig... Vielleicht findet sich ja in Deiner Umgebung jemand, der den Wagen zum Restwert kauft und wenigstens in Teilen wieder auf die Straße bringt...

Oder musst Du das Wrack der Versicherung überlassen?




RE: Heckschaden - kardanwellenreiter - 29.08.2013

Hi Holgi

Wenn die Versicherung zahlt, dann gehört das Auto ihr. Ausser, du machst einen Deal mit ihnen, was aber in Bürokratie ausarten könnte, wenn überhaupt.

@Roland: Danke für deine E-Mail, ich melde mich noch direkt bei dir.

Schade, dass es einen unserer Lieblingswagen trifft, ist aber nun mal so...

Viele Grüsse
Milos



RE: Heckschaden - Ralf - 29.08.2013

Was machen denn die schweizerischen Versicherungen mit all den Schrottautos? In Deutschland wird der Schrottwert (unter Benennung eines Händlers, der diesen Preis zu zahlen bereit sein soll) von der Erstattungssumme abgezogen und der Eigentümer kann selbst entscheiden, ob er den Wagen behält oder nicht.


RE: Heckschaden - klettenkrauts - 29.08.2013

Die Versicherung kauft nicht Dein Auto, sondern sie befriedigt einen Haftpflichtanspruch, den Du gegen den Schadenverursacher (und aufgrund des gesetzlich geregelten Direktanspruchs auch gegen sie) hast. Das ist zumindest in Deutschland so und so unterschiedlich kann die Schweizer Rechtssystem dann doch nicht sein. Wie Ralf schon sagte: Der Restwert wird von der Entschädigung abgezogen und das Auto gehört nach wie vor Dir. Alles andere liefe ja auf Enteignung hinaus ...
Viele Grüße
Tom


RE: Heckschaden - kardanwellenreiter - 30.08.2013

Hallo allerseits

Mag sein, dass ich mich irre, aber als mir Sachen entwendet und von der Polizei wiedergefunden wurden, dann wurden diese von der Versicherung zurückbehalten da sie vorher schon einen gewissen Betrag (Restwert, oder Neuwert minus Selbstbehalt) dafür bereits an mich ausbezahlt hatten.

Das würde bei einem verunfallten Auto wohl ähnlich laufen. Die Autos können ja immer noch von der Versicherung weiterveräussert werden. Vielleicht weiss das ja einer im Detail und kann hier berichten. Und wie Roland ja bereits schreibt, könnte er eventuell die Überreste von der Versicherung abkaufen, heisst also, das Ding gehört nach Auszahlung der Versicherung.

Gruss
Milos



RE: Heckschaden - Thilo - 30.08.2013

Ich glaube ( das heißt ja bekanntlich nicht wissen) die Versicherung könnte Dir vorschlagen den kompletten Zeitwert (vor den Unfall) zu ersetzen und das Auto dafür einzubehalten. In der Praxis wird das aber nicht gemacht, weil viel zu aufwändig...


RE: Heckschaden - klettenkrauts - 30.08.2013

Mag sein, dass ich mich irre, aber als mir Sachen entwendet und von der Polizei wiedergefunden wurden, dann wurden diese von der Versicherung zurückbehalten da sie vorher schon einen gewissen Betrag (Restwert, oder Neuwert minus Selbstbehalt) dafür bereits an mich ausbezahlt hatten.

Das würde bei einem verunfallten Auto wohl ähnlich laufen. Die Autos können ja immer noch von der Versicherung weiterveräussert werden. Vielleicht weiss das ja einer im Detail und kann hier berichten. Und wie Roland ja bereits schreibt, könnte er eventuell die Überreste von der Versicherung abkaufen, heisst also, das Ding gehört nach Auszahlung der Versicherung.


Nein, das ist ein erheblicher Unterschied. Bei einem unverschuldeten Autounfall hast Du es i.d.R. mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tun, die darf Dein Auto nicht einbehalten, sondern Dir nur den Restwert von der Entschädigung abziehen.

Wird dagegen Dein Auto gestohlen, ist Deine eigene Kaskoversicherung zuständig. Dort richtet sich die Handhabung nach der vertraglichen Vereinbarung, sprich nach den Versicherungsbedingungen. Und dort steht fast immer, dass, wenn die Versicherung bezahlt und die vereinbarte Frist (meist 1 Monat nach Schadenmeldung) abgelaufen ist, das Eigentum auf die Versicherung übergegangen ist. Rechtlich eine ganz andere Kiste.

Also, den Abzug des sicher geringen Restwerts kannst Du verschmerzen und dann in Ruhe überlegen, ob Du noch mal rangehst oder den Boliden sauber zerlegst.
Viele Grüße
Tom


RE: Heckschaden - Chris - 30.08.2013

Vielleicht verstehe ich die Diskussion grad nicht richtig, aber die Versicherung wird dein Wrack nicht haben wollen. Was sollen die auch damit.

Du wirst ne Abrechnung mit Wiederbeschaffungswert minus Restwert bekommen und fertig. Damit kannst du mit den Trümmern machen was du willst.


RE: Heckschaden - klettenkrauts - 31.08.2013

Meine Rede ...


RE: Heckschaden - Ralf - 01.09.2013

Aber es ist doch schön, wenn nicht nur alles gesagt ist, sondern auch von jedem gesagt ist... Zwinker


RE: Heckschaden - kardanwellenreiter - 01.09.2013

Hihi, Ralf, genau. Smile Ich habe mich in der Aussage geirrt. Meines Erachtens hat Tom Recht. Smile

Gruss
Milos



RE: Heckschaden - brioland - 01.09.2013

In meinem Fall ist es nun so, dass ich vor der Festsetzung deS Wertes unterschreiben musste, ob ich das Wrack haben wollte oder nicht. Falls ich das Cabrio hätte behalten wollen, hätte mir die Versicherung den Erlös aus dem Verkauf an einer Börse abgezogen. Ich konnte die Belege der letzten zwei Jahre einreichen. Mir sind nun dank gutem technischem Zustand und einem gut gepflegten Verdeck (immer von Hand sauber gehalten, jährlich imprägniert, keine Waschstrasse, kein Hochdruckwasser drauf) 5000 Franken zugesagt worden. Das finde ich ein faires Angebot. Das Zubehör in meiner Garage musste ich nicht dazu legen. Die Überreste hat die Versicherung auch schon verkauft, so dass ich am Freitag das Auto zum letzten Mal gesehen habe. Leider weiss ich nicht, wieviel geboten wurde, aber ziemlich sicher verwertet jemand das Verdeck und die Neuteile wie Benzinpumpe, hintere Bremsscheiben, Korflügel vorne...
Mein nächstes Auto ist kein E30 mehr. Ich brauche das eine Auto, für das ich Platz habe, vermehrt im Alltag. Dafür ist mir das Cabrio unterdessen zu schade. Ein guter Eta wäre noch in Frage gekommen, aber leider war keiner auf die Schnelle keiner zu finden. Nun habe ich mich für einen A2 enschieden, den ich speziell finde. Vielleicht schon bald ein Klassiker und dank Alukarosserie leicht und wenig rostanfällig.