Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - Druckversion +- Foren-System von BMW 3er-Club (E21/E30) e.V. und BMW Baur TC Club e.V. (https://3er-foren.de) +-- Forum: Sonstiges (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=61) +--- Forum: Off-Topic (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=40) +--- Thema: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt (/showthread.php?tid=3939) |
Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - Wolle - 23.06.2006 Irgendwann im vergangenen Jahr hatten wir das Thema mal. Interessant ist's ja, wenn der erste Brief, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr vorhanden ist, aber man seine Fahrzeughistorie komplettieren möchte. In meinem Fall war's relativ einfach. 2004 wurde wegen Vollabnahme und Wiederanmeldung durch mich der originale Brief entwertet und ein neuer ausgestellt. Ich (Depp) habe damals keinen Wert auf das alte Stück Papier gelegt, daher ließ ich den Brief beim Straßenverkehrsamt. Heute bin ich einfach mal auf gut Glück zum Amt hin und habe unter Vorlage von Personalausweis und aktuellem Brief nach dem Original gefragt. Meine Hoffnungen waren ehrlich gesagt nicht sehr groß, da ich befürchtete, daß das gute Stück im Zeitalter elektronischer Datenspeicherung schon längst in den Schredder gewandert war. Nachdem ich einer etwas verdutzten Sachbearbeiterin erklärt hatte, warum ich den alten Brief zurück haben wollte, legte ich artig 10,20 auf den Tisch und hatte ein Teil mehr für meinen 318-Ordner. Es scheint also noch möglich zu sein, an den Erstbrief heranzu- kommen. RE: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - E30-Cabrio-NRW - 23.06.2006 Zitat: Meine Hoffnungen waren ehrlich gesagt nicht sehr groß, da ich befürchtete, daß das gute Stück im Zeitalter elektronischer Datenspeicherung schon längst in den Schredder gewandert war. Es scheint also noch möglich zu sein, an den Erstbrief heranzukommen.Hallo, elektronische Datenspeicherung hin oder her, Behörden müssten sich doch theoretisch immer noch an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen halten und das wären doch 5 oder sogar 10 Jahre, oder?! Gruß Uwe RE: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - Ralf - 23.06.2006 Gilt das auch für entwertete Dokumente im Original, deren Inhalt dem KBA ohnehin vorrätig gehalten wird? Normalerweise reicht, wenn einige Randbedingungen eingehalten werden, das Einscannen. RE: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - Martin - 23.06.2006 ....kommt vermutlich ganz darauf an, wann oder ob die Behörde mal wieder nen Azubi oder Praktikanten hat, der zum Ausmisten abgeordnet wird.... Gruß Martin RE: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - Peter - 23.06.2006 Hallo, als ich das österreichische Gegenstück zum deutschen Brief nach erfolgter Zulassung haben wollte (2003...), hat die hiesige Zulassungstelle sich ziemlich geziert... Nach einer Wartezeit von drei Monaten hat man mir das Dokument dann aber doch ausgehändigt... RE: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - DER DUKE - 23.06.2006 Ämter und vernetzt, das ich nicht lache. Bei der Anmeldung von meinem Weißen E30 gab es Schwierigkeiten und die Sachbearbeiterin hat dann das Telefonbuch gezückt und eine Zulassungstelle "weiter" angerufen. Es lebe der Fortschritt RE: Erst-Brief vom Straßenverkehrsamt - e21_316 - 23.06.2006 Also ich finde die Behörden haben in den letzten Jahren große Schritte gemacht. Es scheint einfach in der Natur des Bürgers zu liegen, dass man sich gerne über Beamte aufregt. Die Technisierung und das verbesserte Kundenmanagement haben mir sehr gut gefallen. (Ich beziehe das auf meine kürzlichen Besuche im Bürger- und Verkehrsamt) |