14.12.2006, 09:15
ch weiß, daß dieses Thema bereits viel zu oft diskutiert wurde.
Jetzt stellt sich mein Problem allerdings etwas anders dar:
Der Kreis Viersen soll anscheinend seit mehreren Monaten die roten 07er-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren ausgeben!
Jede andere Zulassungsstelle führt die Änderung erst zum 01.03.2007 ein! Nur in Viersen ticken die Uhren anscheinend anders.
Hier ein Link zur Seite des SVA:
http://www.kreis-viersen.de/pages/d/was_...d/157.html
Ich habe mich auch schon durch die StVZO gewälzt, bin aber nicht besonders schlau geworden.
Meine Fragen:
1.) Auf welche Grundlage stützt der Kreis Viersen sich, bereits JETZT nur noch 30-jährigen Fahrzeugen die rote Nummer zu gönnen?
Gibt es eine Möglichkeit, dem SVA irgendeinen Paragraphen um die Ohren zu hauen, damit die bis zum 01.03.2007 auch noch die jüngeren Fahrzeuge berücksichtigen?
2.) An welche übergeordnete Instanz muß ich mich wenden, wenn mein Gang zum SVA erfolgslos bleibt?
Jetzt stellt sich mein Problem allerdings etwas anders dar:
Der Kreis Viersen soll anscheinend seit mehreren Monaten die roten 07er-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren ausgeben!
Jede andere Zulassungsstelle führt die Änderung erst zum 01.03.2007 ein! Nur in Viersen ticken die Uhren anscheinend anders.
Hier ein Link zur Seite des SVA:
http://www.kreis-viersen.de/pages/d/was_...d/157.html
Ich habe mich auch schon durch die StVZO gewälzt, bin aber nicht besonders schlau geworden.
Meine Fragen:
1.) Auf welche Grundlage stützt der Kreis Viersen sich, bereits JETZT nur noch 30-jährigen Fahrzeugen die rote Nummer zu gönnen?
Gibt es eine Möglichkeit, dem SVA irgendeinen Paragraphen um die Ohren zu hauen, damit die bis zum 01.03.2007 auch noch die jüngeren Fahrzeuge berücksichtigen?
2.) An welche übergeordnete Instanz muß ich mich wenden, wenn mein Gang zum SVA erfolgslos bleibt?
Ob ich öfter an vorübergehenden Verhaltsstörungen leide? - Was heißt hier denn "vorübergehend" ???