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28.07.2007, 01:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2007, 01:00 von Lutz.)
Zitat:Sollte mein Prüfer zicken, werfe ich den ganzen Müll raus und frickel die andere Armaturenverkleidung nebst Simpelscheinwerfern rein!
Mach es vorher! Dann kommt er gar nicht auf die Idee, rumzuzicken.
Ich habe sie mir auch überall rausgeworfen. Nun habe ich meine Ruhe. Wenn der Tüv-Prüfer etwas finden will, findet er garantiert etwas.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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denkt ihr rauswerfer auch dran das die LWR ab baujahr 90 PFLICHT ist???
wenn der prüfer seine job nur halb macht muss ihm das auffallen.
alle anderen die autos vor bj 90 haben denen würd ich das rausreissen auch empfehlen.
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Guten Morgen,
bedeutet dies, dass wenn mein BMW 318i BJ 061986 eine Leuchtenweitenregulierung hat und diese beim TÜV nicht einhundertprozentig funktioniert, dass mir dann die Platkettenzuteilung verweigert wird?
Wenn ich aber die LWR VORHER ausbauen lasse bzw. auf elektronische Art und Weise umrüsten lasse, dass ich dann keine TÜV Probleme habe?
euer
touringfan
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Zitat:bedeutet dies, dass wenn mein BMW 318i BJ 061986 eine Leuchtenweitenregulierung hat und diese beim TÜV nicht einhundertprozentig funktioniert, dass mir dann die Platkettenzuteilung verweigert wird?
Hallo Jürgen,
es hat ganz den Anschein ( siehe den 1. Beitrag dieses Threads ). Wie bereits erwähnt,
ist eine LWR erst ab dem 01.01.90 gesetzlich vorgeschrieben und von daher zählt dieses
Feature bei älteren E30 Fahrzeugen lediglich zu den aufpreispflichtigen Extras. Im Fall
eines Defekts einfach auf normale Scheinwerfer zurückrüsten und gut ist.
Gruß Uwe
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Zitat: Ist von Euch auch schon jemand wegen einer def. LWR beim TüV durchgerasselt?
Hallo,
um ganz ehrlich zu sein. Bisher hat sich der GTÜ Prüfer meins Vertrauens noch nie für derartige
Nebensächlichkeiten interessiert und das wird auch in Zukunft hoffentlich so bleiben.
Gruß Uwe
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29.07.2007, 00:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2007, 00:24 von Lutz.)
Zitat: bedeutet dies, dass wenn mein BMW 318i BJ 061986 eine Leuchtenweitenregulierung hat und diese beim TÜV nicht einhundertprozentig funktioniert, dass mir dann die Platkettenzuteilung verweigert wird?
Seit ab dem 01.März die Funktion des Airbags und der LWR kontrolliert wird, ist es durchaus möglich, daß der Prüfer es als erheblichen Mangel bewertet. Ist aber alles im Ermessen des Prüfers.
Zitat:denkt ihr rauswerfer auch dran das die LWR ab baujahr 90 PFLICHT ist???
wenn der prüfer seine job nur halb macht muss ihm das auffallen.
Die LWR ist seit dem 01.01.90 Pflicht, ab Modell 90 Serie. Nur wer sagt dem Prüfer, daß das Fahrzeug nicht Erstzulassung 90, bereits im Modelljahr 89 vom Band gelaufen sind. Die meisten Prüfer halten den E 30 für ein altes Auto, das durchaus noch ohne LWR ausgeliefert worden ist. Grenzt zwar "Haarspalterei," aber . . .
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Zitat:Die LWR ist seit dem 01.01.90 Pflicht, ab Modell 90 Serie. Nur wer sagt dem Prüfer, daß das Fahrzeug nicht Erstzulassung 90, bereits im Modelljahr 89 vom Band gelaufen sind. Die meisten Prüfer halten den E 30 für ein altes Auto, das durchaus noch ohne LWR ausgeliefert worden ist. Grenzt zwar "Haarspalterei," aber . . .
ja da haste recht! es ist haarspalterei!!!!!
ich sags gern nochmal: alle autos die ab dem 1.1.90 in den verkehr gebracht werden müssen eine LWR haben. dabei isses :-)gal wann der wagen produziert wurde. hab ich nen ladenhüter mit baujahr 88 gekauft und der erst 90 das erste mal zugelassen wurde heisst es LWR nachrüsten.
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Zitat:Ich habe es mit Fiesta-Teilen bewerkstelligt. Aus 'nem Unfaller die Stellmotoren und die Kabelanschlüssel inkl. des Drehschalters ausgebaut....bisschen Kabel (2x3 Meter) und schließlich anschlossen gem auch hier zuvor gepostetem Link / Schaltplan. Den Schalter habe ich etwas anders umgebaut...vom Prinzip jedoch dasselbe...
Hi, wenn der Sommer so bleibt, mach ich mich auch mal an den Umbau auf elektrisch. Von welchem Fiesta - Baujahr sprechen wir denn eigentlich bei dem Umbau?
Viele Grüße an alle Bastler
Martin
Sommerwertung ging ans Cabrio - immer noch der Hingucker und selbst bei 10° ziehts kaum.
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31.07.2007, 02:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2007, 02:03 von Lutz.)
Zitat:ich sags gern nochmal: alle autos die ab dem 1.1.90 in den verkehr gebracht werden müssen eine LWR haben. dabei isses :-)gal wann der wagen produziert wurde. hab ich nen ladenhüter mit baujahr 88 gekauft und der erst 90 das erste mal zugelassen wurde heisst es LWR nachrüsten.
@Mathes318iA: Nu` bei doch geschmeidig! Niemand "ist taub," oder "schläft auf dem Baum."
Seltsamerweise bin ich bereits mehrmals mit einem 90er E 30 ohne LWR durch den Tüv gekommen, ohne daß der Prüfer auch nur ein Wort über die fehlende LWR verloren hat. Er erfreute sich über den guten Original-Zustand, machte seine Arbeit und schrieb anschließend seine Rechnung und wünschte noch einen schönen Tag.
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Zitat:Hi, wenn der Sommer so bleibt, mach ich mich auch mal an den Umbau auf elektrisch. Von welchem Fiesta - Baujahr sprechen wir denn eigentlich bei dem Umbau?
Viele Grüße an alle Bastler
Martin
....müsste der Fiesta mit der Typbezeichnung GFJ sein, dessen Teile ich verbaut habe. Bj. war um die '93-'94. Sollte man genug von finden
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Mag ja alles sein, aber -
wenn der Krempel seit 90 Pflicht ist, frage ich mich, wieso mein 94er Polo 86C (Winterschlurre) nichts dergleichen an Bord hat..
However -
ich lass es erstmal drauf ankommen. Hab ´nen recht guten Draht zu "meinem" Prüfer..
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
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Zitat:Mag ja alles sein, aber -
wenn der Krempel seit 90 Pflicht ist, frage ich mich, wieso mein 94er Polo 86C (Winterschlurre) nichts dergleichen an Bord hat..
However -
ich lass es erstmal drauf ankommen. Hab ´nen recht guten Draht zu "meinem" Prüfer..
Hallo,
weil es ein Re-Import Fahrzeug ist.
Gruß
Mark
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Guten Abend 6pott,
oder hat dein VW Polo Xenon-Scheinwerfer?
euer
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Hallo Mark,
und das heißt?
Plakette für Polo trotzdem?? (Einmal hat´s schon geklappt).
Dann wird mein E30 notfalls halt zum Re-Import erklärt..
Is´eh alles Humbug, wenn Ihr mich fragt.
Ungefähr so "sicherheitsrelevant" wie ´ne funktionierende Kofferraumbeleuchtung.
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Nur mal so als Hinweis: Mein Baur hat am Mittwoch eine neue HU-Plakette bekommen: Ohne Mängel, bei defekter LWR
Vielleicht wird das Thema ja überbewertet ...
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naja gesetzlich gesehn hätte er dir die plakette verweigern MÜSSEN!
aber sei mal ehrlich. hättest du ihn drauf hingewiesen???
wo kein kläger...............
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