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Hallo zusammen,
noch weiss ich keine Details, nur soviel ist klar: Die Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung, die im Mai vom Umweltministerium ausgearbeitet wurde, ist (seltener Vorgang) vom Bundesrat nicht ungeändert durchgewunken worden.
Stattdessen wurde einem Antrag des Landes Hessen auf erweiterte Ausnahmen stattgegeben. Von den "Umweltzonen"-Fahrverboten befreit sind demnach alle GKAT-Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 (bekommen eine grüne Plakette) sowie Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und roten 07er-Kennzeichen (bei denen wird keine Plakette zugeteilt, das Sonderkennzeichen reicht als Nachweis).
Sobald näheres bekannt ist, ergänze ich die Infos.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Hallo,
um es kurz zu machen. Ende gut, alles gut.
Gruß Uwe
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Zitat: Von den "Umweltzonen"-Fahrverboten befreit sind demnach alle GKAT-Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 (bekommen eine grüne Plakette)
Die 03er gucken weiterhin in die Röhre, oder wie darf ich das verstehen?
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
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Gute Nachrichten
Aber was mit Fahrzeugen die mit roter 06er Händlernummer bewegt werden? Dazu hab ich noch keinerlei Infos gefunden
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Inzwischen gibt's mehr: 01, 02 und 77 sind beschlossene Sache, 03 und 09 (soweit mit GKAT ausgerüstet) fallen weiterhin durchs Raster, H und 07 sind von Seiten des Bundesrates "durch", brauchen aber nun wieder die Zustimmung der Bundesregierung. Die wiederum wird nach der Entscheidung der SPD-Fraktion "aufgrund allgemeiner Unzufriedenheit mit der Regeirungspolitik" diese Zustimmung zu verweigern, eher chancenlos bleiben.
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Das sind ja endlich mal SEHR GUTE NACHRICHTEN!!!
Mit Wolke 7 unterwegs...
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21.09.2007, 22:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2007, 22:03 von touring-treiber.)
Huraaaaaa!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich darf mit dem Baur im Sommer wirklich fahren!!!!!!
Endlich mal gute Nachrichten
nicht jeder Bau(e)r will wirklich auf den Acker
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Zitat:Die wiederum wird nach der Entscheidung der SPD-Fraktion "aufgrund allgemeiner Unzufriedenheit mit der Regeirungspolitik" diese Zustimmung zu verweigern, eher chancenlos bleiben.
Was meinst Du nun?
Feinstaub aus Leidenschaft
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Hallo,
ich habe es so verstanden, das eine Ausnahmeregelung für 07er und H Kennzeichen aufgrund
parteipolitischer Ränkelspiele höchstwahrscheinlich nicht zustande kommen wird.
Gruß Uwe
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So habe ich das auch gelesen, alos noch kein Jubel.
aller guten Dinge sind Dreier E21,E30,E36
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Zitat:...aufgrund parteipolitischer Ränkelspiele...
wie ich dieses heuchlerische Politikerpack hasse
Feinstaub aus Leidenschaft
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Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Weiß jemand ab wann man die Plakette mit ner 77 offiziell bekommen kann?
Bevor die sich es wieder anders überlegen
nicht jeder Bau(e)r will wirklich auf den Acker
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23.09.2007, 22:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2007, 22:06 von Ralf.)
Nochmal: So wie es im Moment aussieht, ist durch die abweichende Beschlussfassung wegen des H-Kennzeichens der gesamte Vorgang zurück an die Bundesregierung gegangen, der Bundesratsbeschluß lautet wie folgt:
Zitat:Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem
Beitrag zur Schadstoffbelastung)
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nr. V (Anhang 3 Nr. 5 und 10 - neu - (zu § 2 Abs. 3))
In Artikel 1 ist Nummer V wie folgt zu fassen:
'V. Anhang 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
"5. ... wie Vorlage ..."
b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und
folgende Nummer 10 angefügt:
"10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die
ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
führen." '
Mit anderen Worten: Die Zustimmung zur grünen Plakette für 01, 02 und 77 wird nur dann wirksam, wenn der Bund auch die 98 von den Fahrverboten ausnimmt. Daß er das nicht zu tun gedenkt, ist ein alter Hut. Also gibt es vermutlich erst einmal keine Plaketten für 01, 02 und 77.
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....denn sie wissen nicht, was sie tun!
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Zu früh gefreut
Ich glaube ich werde niemals so viel fressen können wie ich im Moment Kotzen möchte
Ich entschuldige mich hiermit bei allen Usern für meine verbale Entgleisung :
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Na, so schlimm ist es auch nicht. Denn die meisten Städte haben die Einführung der Fahrverbotszonen an die Ausnahme für 01,02 und 77 gekoppelt...
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Feinstaub aus Leidenschaft
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Bis die sogenannten Entscheidungsträger endlich entscheiden ist es Winter und viele unserer Fahrzeuge sind abgemeldet. Wenn ich nun im Frühjahr dann zur Nachrüstung fahren möchte oder muss, darf ich das wegen der dann geltenden Fahrverbote nicht mehr. Wat nu?
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Hallo Rolf,
wenn Dich die Rennleitung auf dem Weg zur Werkstatt anhält, wirst Du sie sicherlich überzeugen, daß Du Dich auf dem direkten Weg zur Werkstatt befindest.
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