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Mir ist ja bekannt das es Unterschiede gibt bei der Vergabe von H-Kennzeichen gibt .
Bei der einen Behörde ist das Zulassungsdatum von Bedeutung und bei der anderen nur das Zulassungsjahr .
Wie sieht es beim Tüv aus ? Also mein 5er ist von 5/78 . Kann ich Ihn zur Begutachtung schon 1/2008 vorführen ?
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht aus Bereich Oberhausen / NRW ?
Was kostet eigentlich die Geschichte komplett mit HU beim Tüv/ Dekra ?
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02.12.2007, 00:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2007, 00:30 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo oli,
meines Wissens sind die Kosten für die HU nach §29 Stvzo in der Begutachtung
nach §23 Stvzo enthalten. Eine TÜV Vorführung im Januar 2008 wäre allerdings
mit einer Rückdatierung der TÜV Plakette verbunden, so das der zukünftige Termin
für die HU in die Winterpause fallen würde.
Gruß Uwe
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Beim E12er würde ich ja keine Winterpause machen...
Es geht mir ja hauptsächlich darum ob der Tüv eine H-Begutachtung bei einem KFZ macht was erst 29 Jahre und 7 Monate alt ist .
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02.12.2007, 00:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2007, 00:30 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo oli,
der Definition nach handelt es sich bei Oldtimern um Fahrzeuge, die nachweislich
vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Als Nachweis gilt das Datum
der Erstzulassung im KFZ Brief. Dein 5er ist somit noch kein Oldtimer und von daher
kann die erforderliche Begutachung nach §23 Stvzo zur Erteilung eines H Kennzeichens
noch nicht vorgenommen werden.
Gruß Uwe
PS : Kostenpunkt bei der Prüforganiation meines Vertrauens ca. 83 Euro.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/...1-2007.pdf
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Danke Uwe für den Link...
Dann muss ich mich halt noch ein wenig gedulden
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Das ist ja doooof! Ich wollte meinen /6 nächstes Jahr Still legen und schonen (auch den Geldbeutel) um dann im April 2009 ein H Kennzeichen zu machen, Dann muss ich ja warten bis ende Sommer, denn erst da wird er 30 Jahre alt.
Die Regelung verstehe ich eh nicht, aber egal. Sollte also jemand einen z.B. EZ: 19.12.1977 haben, musste er das ganze Jahr bis jetzt warten.
Da fehlen mir die Worte .....
.....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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Das ist ja doooof! Ich wollte meinen /6 nächstes Jahr Still legen und schonen (auch den Geldbeutel) um dann im April 2009 ein H Kennzeichen zu machen, Dann muss ich ja warten bis ende Sommer, denn erst da wird er 30 Jahre alt.
Die Regelung verstehe ich eh nicht, aber egal. Sollte also jemand einen z.B. EZ: 19.12.1977 haben, musste er das ganze Jahr bis jetzt warten.
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Denn komischerweise macht das einer Versicherung nichts aus. Der Wagen wäre sicher von anfang an des Jahre in einem Oldtimervertrag gelaufen.
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02.12.2007, 10:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2007, 10:16 von Ralf.)
Das mit dem Tag der Erstzulassung war leider schon immer so, auch wenn aufgrund einer interpretierbaren Gesetzesformulierung einige Zulassungsstellen bis Ende Februar auch das Jahr der Erstzulassung gelten gelassen haben. Wirklich schlimm ist das aber vor allem für diejenigen, die ein Autoi haben, das erstmal eine Weile rumgestanden hat, bevo es erstmals zugelassen wurde. Fertigungsdatum nachweislich 1977, Erstzulassung aber erst 1982, da kommt Freude auf...
Zitat:Die Regelung verstehe ich eh nicht, aber egal. Sollte also jemand einen z.B. EZ: 19.12.1977 haben, musste er das ganze Jahr bis jetzt warten.
Stimmt, alles andere wäre auch ungerecht, denn sonst wäre das "Eintrittsalter" fürs H-Kennzeichen vom Tag der Erstzulassung abhängig. Fahrzeuge mit EZ 31.12. dürften faktisch bereits mit 29 Jahren das H-Kennzeichen bekommen, Fahrzeuge mit EZ 2.1. erst mit 30 - das wäre glaube ich schwerer zu vermitteln als eine Regelung, bei der jedes Auto gleich alt sein muss.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)