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02.12.2007, 17:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2007, 17:14 von HEL.)
Habe ja selber 325i aus 5/86 mit 171PS und GAT-Nachrüstkat sowie dem EGS von GAT verbaut.
Der Nachrüstkat läuft seit 1996 problemlos auf Euro I
in 2001 habe ich das EGS noch angeflanscht und die Euro II Einstufung mit Schlüsselnummer 25 im Schein seitdem.
Grüne Plakette ebenfalls seit April 2007
was will ich mehr
Die Nachrüsterei interessiert mich einfach und habe daher alle möglichen Unterlagen von GAT, Gutmann, Hjs für den Kateinbau.
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Kleine Bemerkung am Rande:
Bei der AU im Sommer beim "Freundlichen" war dieser besonders freundlich und hat mein Cabrio aus Versehen als Kat-Fahrzeug getestet - uns siehe da - der katlose M20B25 hat die AU problemlos bestanden. Resultat: Aufkleber bis 2009!
Das selbe ist mir vor 4 Jahren bei einer anderen Werkstatt schon mal passiert.
Vielleicht tuts auch eine Attrappe?
Ich glaube an den ganzen Schwachsinn nicht mehr.
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Die AU-Plakette gibt es immer für 2 Jahre, egal ob mit oder ohne KAT. Sollte der Freundliche wirklich das Programm für KAT-Fahrzeuge genommen haben (bei mir wurde auch vergeblich das Steuergerät für den GKAT gesucht): Lass' den CO-Gehalt im Leerlauf nochmal überüprüfen, der Motor ist dann vermutlich deutlich zu mager eingestellt worden und es könnte bei hohen Drehzahlen den Kolben und dem Zylinderkopf etwas warm werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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02.12.2007, 23:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2007, 23:55 von Rolf.)
Zitat:Die AU-Plakette gibt es immer für 2 Jahre,
Also bisher galt die AU bei mir immer nur 1 (ein) Jahr!
Seit ich einen neuen Luftmengenmesser drin habe, ist die Leerlauf-Drehzahl tatsächlich extrem niedrig warmem Motor. Das lässt ja wohl auf zu magere Benzinversorgung schließen.
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Also die AU-Plakette für katlose / U-Kat-Autos gilt seit kurzem für zwei Jahre.
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
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Das 1-Jahres-Intervall wurde Anfang letzten Jahres schon abgeschafft - wann sollte nochmal die "normale" AU (wird demnächst Bestandteil der HU) abgeschafft werden?
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Zitat:wann sollte nochmal die "normale" AU (wird demnächst Bestandteil der HU) abgeschafft werden?
Hallo,
für Fahrzeuge mit OBD ab 2006, für alle übrigen Fahrzeuge ab 2010.
Gruß Uwe
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Nun habe ich es schriftlich von GAT- nämlich kein Kat mehr erhältlich.
Eine Anfrage bei HJS steht noch aus.
Zitat:vielen Dank fuer Ihre Anfrage und dem
damit verbundenem Interesse an den GAT Produkten.
Aufrund zu geringer Kundennachfrage bieten
wir jedoch keine Aufruestung fuer Ihr Fahrzeug an.
Die Artikel sind alle ersatzlos gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Lutat
Kundenbetreuung
GAT Katalysatoren GmbH
Haldenstr. 14
45966 Gladbeck
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03.12.2007, 19:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2007, 19:35 von Eddy.)
Zitat:so stehts zumindest oben ....
beim 7er macht Euro 2 halt wegen der doch deutlicheren Steuerersparnis unter Umständen Sinn .... aber wenn Euro 2 an Euro 1 angeglichen werden soll
Auch bin ich mir nicht sicher, ob mein KLR beim 7er nicht für ordentlichen Mehrverbrauch im Stadtverkehr sorgt, so dass das mit der Steuerersparnis bei den Spritpreisen auch so ne Sache ist ....
was micht aber nervt ist das, was im anderen Thread bereits Thema ist: Der e32 R6 ist auf Normalbenzin ausgelegt und das wird wohl gestrichen ...
Gruß
Martin
Genau diese Probleme (Steuererhöhung Euro2 / Spritverbrauch) sehe ich bei meinem auch. Deshalb halte ich erstmal die Füße still...
Mit Wolke 7 unterwegs...
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04.12.2007, 23:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2007, 23:52 von Rolf.)
Sonderausnahmen für BaWü. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. hat folgendes geschrieben:
Zitat:Umweltzonen: Fahrverbote ab 01.03.2008
Stuttgart, 12.11.2007. In Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd, Reutlingen, Tübingen Mannheim und Ilsfeld werden zum 01.03.2008 die schon in der ersten Jahreshälfte 2007 geplanten Umweltzonen in Kraft gesetzt. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt auch die Fahrverbote für Kraftfahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeuge) ohne Umweltplakette.
......
Allgemeine Voraussetzungen für weitergehende Ausnahmeregelungen in Baden-Württemberg
* Ein Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden. Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Dies muss von einer anerkannten AU-Werkstatt, technischen Überwachungsorganisation oder einem Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss diese Bestätigung mit sich führen.
* Die Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert eines Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstkosten bei Gewerbetreibenden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.
Generelle Ausnahmen
Nach Vorliegen dieser Voraussetzungen und der Bestätigung sind dann folgende Fahrten von Fahrverboten generell ausgenommen:
....
-.........Fahrten von Oldtimern ohne besonderes Oldtimerkennzeichen sowie von ausländischen Oldtimern; Pkw mit geregeltem Katalysator, die nicht bereits in der Kennzeichnungsverordnung freigestellt wurden, aber über einen geregelten Katalysator verfügen (Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11) sowie Probe- und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen.
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04.12.2007, 23:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2007, 23:57 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:
Ein Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden. Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Dies muss von einer anerkannten AU-Werkstatt, technischen Überwachungsorganisation oder einem Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss diese Bestätigung mit sich führen.
Hallo Rolf,
das klingt in deinem konkreten Fall doch recht vielversprechend.
Kein KAT Anbieter = Keine KAT Nachrüstung möglich
Zitat:Die Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert eines Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstkosten bei Gewerbetreibenden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.
Das stelle ich mir interessant vor, Beamte als Wertgutachter.
Gruß Uwe
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Hallo,
das hört sich alles ja gar nicht mal so schlecht an. Dann kann ich bei meinem Käfer hoffentlich doch auf ein H-Kennzeichen verzichten und weiterhin mit meinen guten alten DIN Schildern durch die Gegend knattern...
Gruß
Mark
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05.12.2007, 10:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2007, 10:57 von Rolf.)
Zitat:Dann kann ich bei meinem Käfer hoffentlich doch auf ein H-Kennzeichen verzichten...
Achtung, das gilt bisher nur in BaWü, das Land mit den meisten Fahrverboten.
Motto in BaWü: Wir bewegen uns - auch wenn es rückwärts geht.
Zitat:Kein KAT Anbieter = Keine KAT Nachrüstung möglich
Z.Zt. habe ich noch Anfragen laufen. Es sieht so aus, als könnte HJS noch liefern.
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Zitat:Zitat:Dann kann ich bei meinem Käfer hoffentlich doch auf ein H-Kennzeichen verzichten...
Achtung, das gilt bisher nur in BaWü, das Land mit den meisten Fahrverboten.
Hallo Rolf,
habe ich verstanden, aber es ist ein Hoffnungsschimmer...
Gruß
Mark
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HJS hat den originalen BMW Kat verbaut, daher würde ich mir einen gebrauchten besorgen, ist deutlich billiger.
Eintragung mit ordentlichem Papierwerk geht damit auch.
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Zitat:HJS hat den originalen BMW Kat verbaut, daher würde ich mir einen gebrauchten besorgen
Tja, erst mal einen finden.
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Gibts bei mir!
Ist ein originaler G-KAT ab Werk! (Schlüsselnummer ist allerdings noch 03)
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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Kann man der Werks-Kat in mein Cabrio einbauen?
Da muss ja dann noch das Steuergerät, Lambdasonde etc. besorgt und eingebaut werden.
Wichtigste Frage:
Ist der Werks-Kat zu einem 7/86er M20B25 ohne Kat-Vorbereitung kompatibel?
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Nein, hier herrscht babylonische Sprachverwirrung: Die Nachrüstsätze der Firmen Gutmann und HJS verwendeten den Original-BMW-Katalysator der 125 kW-Version, aber ein eigenes Zusatz-Steuergerät. So sah der Wagen für unbedarfte TÜV-Prüfer wie ein Werkskat-Fahrzeug aus und einige Prüfer haben unzulässigerweise auch Euro2-Umrüstungen auf Gutmann- und HJS-Nachrüstungen eingetragen. Das Steuergerät der 125 kW-KAT-Version passt aber nicht zum hochverdichteten 126 kW-Motor. Was man braucht, ist entweder ein neuer Umrüstsatz oder ein kompletter gebrauchter Umrüstsatz mit allen (!!) Papieren, wobei bei Gutmann und HJS der KAT nicht dabei zu sein braucht, da der mit der 125 kW-BMW-Serienlösung identisch war.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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