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10.01.2008, 11:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2008, 11:49 von Peter.)
Hallo,
sorry, OT, aber mal eine Frage an die Ebay - Profis:
Nach 112 ausschließlich guten Bewertungen habe ich (aus meiner Sicht) ungerechtfertigt eine negative Bewertung von einer Käuferin erhalten.
Die Stereoanlage habe ich als Bastlerartikel ausgewiesen und zur Abholung geraten.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch habe ich dann verschickt und aus meiner Sicht wirklich gut verpackt.
Angeblich ist eine Box defekt angekommen.
Aus Kulanz habe ich eine Preisreduzierung angeboten (Erlös rd. EUR 170,-), als Antwort kamen nur freche Sprüche.
Ich hatte nach Geldeingang positiv bewertet und bekam jetzt einen Text mit "schlecht verpackt, defekter Artikel und unhöflicher Verkäufer" erhalten.
Gibt´s außer dem Kommentar der Bewertung noch Möglichkeiten? Die Sache ärgert mich so, dass ich schon fast einen Anwalt einschalten möchte.
Was ratet Ihr mir?
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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Grundregel Nummer 1:
Als Verkäufer erst bewerten, wenn man vom Käufer eine Bewertung bekommen hat!
Ansonsten kannste höchstens ebay anschreiben, und um Löschung bitten und den gesammten Vorgang schildern.
Wenn Du ihm noch was heim zahlen willst, dann kaufst Du einen Billigartikel von ihm über einen Fakenamen und bewertest ihn dann negativ.
Der mit ohne E30
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2008, 12:20 von Peter.)
Hallo,
Zitat:Grundregel Nummer 1:
stimmt natürlich, schützt aber auch nicht vor vergleichbaren unlauteren Verkäufern. Außerdem geht´s mir nicht um Vergeltung sondern um ein "sauberes" Bewertungskonto.
Nach den Ebay-Informationen verhalten die sich neutral, ist ja auch verständlich, dass Ebay nicht Schiedsrichter spielen will.
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Viele Grüße, Peter
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2008, 12:28 von Thoster.)
Ah hier sprechen die Profis
Ärgerliche Sache
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bewertungen können von ebay nicht gelöscht werden.
ein anwalt kann dir da auch nicht helfen, nur du bzw. der käufer können die bewertung löschen, allerdings muss jeweils die andere partei zustimmen.
da du den artikel für bastler angeboten hast, würde ich die sache nicht weiter beachten.
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Hallo,
Zitat:Ah hier sprech die Profis
nee, ich eben nicht, darum frage ich ja nach...
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Viele Grüße, Peter
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Hallo,
Zitat:ein anwalt kann dir da auch nicht helfen
Barnie, stimmt, die Überlegung ist per Anwaltsschreiben auf die Käuferin Druck auszuüben.
Ein befreundeter Anwalt würde mir dabei vielleicht helfen.
Okay, vielleicht schießt man dabei mit Kanonen auf Spatzen, aber mich ärgert das Verhalten der Käuferin halt!
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Du kannst ja im Ebay den Eintrag komentieren ...oder ? Ich hatte schon einige schlechte Bewertungen gelesen in denen der Verkäufer sich dazu rechtfertigte. Genau so würde ich es machen.
Ich hatte auch schon bedenken bei manchen Ebay-Partnern die eine schlechte Bewertung haben. Ich habe dann alles durchgelesen und meist war es eben wie in deinem Fall.
Mach dir nicht so einen Kopf deswegen, das lohnt sich nicht.
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so ähnlich ging es mir auch schonmal...
bleibt eig. nur eins übrig...dass ihr euch einig werdet und anschließend eine mail an ebay sendet das die bewertung und beidseitigen einverständnis "gelöscht" wird.
die bewertung steht zwar noch drin allerdings so:
(bewertung käufer)
(eventuellen kommentar von dir und dann...)
Bewertung einvernehmlich zurückgenommen
Käufer und Verkäufer haben sich darauf geeinigt, die Bewertung für diese Transaktion zurückzunehmen
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Hallo,
ich würde, falls es noch geht, die nette Tour versuchen. Wenn möglich telefonisch, dass ist eschon etwas persönlicher und oft sind die Leute dann etwas "höflicher", die Finger sind oft noch schneller als das Mundwerk.
Zur Not anbieten alles zurück zu nehmen und das komplette Geld zurück zu überweisen. Bedingung sie löscht die Bewertung. Ansonsten Kaufpreisminderung, frage sie einfach, was du tun kannst, damit sie die Bewertung zurück nimmt.
Falls das alles Fehl schlägt, kannst du immer noch was anderes machen. Aber ein Anwaltsschreiben könnte zu einer Verhärtung der Fronten führen und auch dazu, dass sie viel lieber das gegenteil von dem tut, was du möchtest.
Viele Grüße
Christian
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Zitat:Zur Not anbieten alles zurück zu nehmen und das komplette Geld zurück zu überweisen. Bedingung sie löscht die Bewertung. Ansonsten Kaufpreisminderung...
Viele Grüße
Christian
hat Peter doch schon gemacht!
ich hatte mal einen Fall, dass ich als Käufer miserable Ware erhalten habe, versucht habe das mit dem Verkäufer zu klären, was mislang, dann eine schlechte Bewertung erteilt habe ( die war objektiv, eine Rücknahme hat der Verkäufer nicht angeboten) und dann zum Dank eine schlechte Bewertung ebenfalls kassiert habe, nur weil ich ihn schlecht bewertet hatte. Damit zum Anwalt, ich habe den Artikelzustand nachweisen können und auch, dass ich den miserablen Artikel, zu einem Verkaufspreis von 35% meines Kaufpreises wieder veräußert habe ( und das mit positiver Bewertung, da ich den Artikel korrekt beschrieben hatte!!) und habe mir sowohl meinen Verlust als auch meine positive Bewertung eingefordert, was mit dem Geld zwar geklappt hat, mit der Bewertung aber so endete, dass sie im beiderseitigen Einvernehmen gelöscht wurde.Eine Menge Ärger für so einen Mist!
@ Peter:
hast Du den Versand denn versichert gehabt? Vielleicht kannste da was machen, wegen der Kosten...und dann die Bewertung zurück!?
Gruß Daniel
und gutes Gelingen!
Gruß Daniel
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10.01.2008, 17:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2008, 17:12 von Pit-der Mohr.)
Hallo Peter,
...warum man den Käufer erst nach erhaltener Bewertung bewertet (wenn man sich nichts vorzuwerfen hat),
weißt du jetzt ja,
aber einen Tip hätte ich:
du kannst bei der Käuferin deine (grüne) Bewertung noch mit einem Kommentar ergänzen.
Etwa so:
...Käuferin verhält sich sehr unfair, leider erfolgte meine Bewert. zu früh.
Natürlich erst, nachdem du es im Guten versucht hast.
...Ansonsten sch... drauf, meine Frau hat bei beiden Accounts schon ungerechtfertigt Negative kassiert.
Immer von irgendwelchen dummen Puten der unteren geistigen Kategorie.
Eine kleine Schlechtigkeit wüsste ich noch:
1.: eine neue zusätzliche E-Mail Adresse einrichten
2.: einen neuen (zusätzlichen) Ebay-Account einrichten
3.: etwas von der lieben Dame kaufen (sofern sie überhaupt auch verkauft)
4.: sie voller Schadenfreude sachlich aber Negativ bewerten...!
5.: über die Retournegative grinst du + meldest den Account ab
Leider funktioniert das pro Account nur einmal.
Grund: du könntest zwar mehrere Käufe tätigen + jeweils rot bewerten,
ihre (Prozentuale) Bewertungsstatistik bewertet das aber nur als 1x.
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy:
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das Bewertungssystem nervt mich bei ebay auch ....
ich habe noch nie was über die Bucht verkauft, kaufe aber immer wieder mal was ein .... ich gehöre zu den schnell Bezahlern und erwarte mir dann aber auch, dass der Verkäufer nicht abwartet mit seiner Bewertung, bis was kommt, sondern gleich bewertet, was aber so gut wie nie vorkommt .... wenns vorkommt, dann erwähne ich das in meinen Bewertungen äußerst positiv ...
denn: Wenn man als Käufer schnell bezahlt, hat man seine Verpflichtungen aus dem Kauf vollständig erfüllt und es gebührt einem die positive Bewertung ...
Ebay sollte hier einfach zwei Bewertungen einführen, der eigentliche Kauf, also Kaufpreis und Warenübergabe
und als zweites eben, was kommt danach ....
Gruß
Martin
PS: Genau aus diesen Erfahrungen heraus stören mich ein paar wenige negativ Bewertungen nie .... sowas kommt halt eben vor .... und wenn man 99% positiv Bewertungen hat, dann langt das meines Erachtens völlig aus ...
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Hallo zusammen,
ich bewerte Ebay-Käufer auch erst,nachdem ich bewertet worden bin.Das ist zwar einerseits nicht richtig,wenn man es so sieht,daß der Käufer mit der Bezahlung seinen Teil des Vertrags erfüllt hat,andererseits gibt´s im Ebay leider viele unfaire Käufer,die nach erhaltener guter Bewertung versuchen,
den Verkäufer zu erpressen,so nach dem Motto:Wenn du nicht tust,was ich will,bekommst du eine negative Bewertung.
Peter,als Reaktion würde ich die negative Bewertung auch nur,wie schon empfohlen,sachlich kommentieren.Ich habe auch 2 unfaire negative Bewertungen,und die haben auch mir weh getan.Und:es gibt Sachen,die verschicke ich grundsätzlich nicht;genausowenig versende ich per Nachnahme,weil das Risiko,auf den Kosten sitzenzubleiben,sehr groß ist.
Viele Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
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Hallo,
Jungs, danke für Eure Tipps und Hinweise.
Daniel, die Pakete waren versichert, allerdings muss man direkt bei Erhalt reklamieren, auspacken und bemängeln funktioniert nicht.
Pit, mir sind die Bewertungen der Käuferin egal, ich möchte mein Konto clean halten.
Ich glaube, ich spreche morgen mal mit meinem Anwalt, die "Dame" kommt mir nicht so einfach davon...
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Viele Grüße, Peter
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doch peter,
der dame wirst du nichts anhaben können.
zum thema versicherter versand:
laut dhl musst du deine ware so gut auspolstern, dass sie einen sturz aus 2 metern höhe unbeschadet übersteht.
das ist zwar ne lachnummer, aber so ist die post immer fein raus.
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Zitat:Du kannst ja im Ebay den Eintrag komentieren ...oder ? Ich hatte schon einige schlechte Bewertungen gelesen in denen der Verkäufer sich dazu rechtfertigte. Genau so würde ich es machen.
Ich hatte auch schon bedenken bei manchen Ebay-Partnern die eine schlechte Bewertung haben. Ich habe dann alles durchgelesen und meist war es eben wie in deinem Fall.
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Oft merkt man ja auch am Text der Bewertung, was davon zu halten ist. Bei den Kommentaren darauf noch viel mehr....
Und bei 1-2% schlechten Bewertungen muss das noch gar nix heißen.
Einschalten von Ebay bringt m.W. gar nix. Ich hab's mal versucht, hatte aber den Eindruck, dass da auschließlich Formschreiben zurückkommen und dass das, was da einer hinschreibt, möglicherweise nicht mal vonnem Menschen geschrieben wird. sondern einfach nur ein "Antwortcomputer" anhand bestimmter Schlüsselwörter irgend ein Formschreiben zurückschreibt.
Da ist jede von einem schlechten Übersetzungsprogramm übersetzte chinesische Betriebsanleitung inhaltsvoller als das leere Geplapper, was man von Ebay als "Antwort" erhält.
Kai
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Wieso so ein Ärger wegen nichts?
Was pisst ihr euch an wegen irgendwelchen Wixern die es darauf anlegen?????
Schafft euch 2 Namen an, einen für den Verkauf und einen für Einkauf.
Beim Verkauf seit ihr gut und beim Einkauf soll es egal sein was ihr tut.
Dann dürft ihr zurückschiessen, ein legaler Verkäufer scheut tierisch eine negative Bewertung.
Beim Einkauf (Ersteigern), schert es euch nicht wirklich wieviel negative Bewertungen ihr habt
Beim Verkauf vielleicht schon.....
Gruss Gunna
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War ich und gleich missverstanden, sorry
Peter du warst der Verkäufer, das tut mir leid für dich !
Meine ehemalige Stereoanlage habe ich der hiesigen Yongtmervereinigung angeboten, die hat dann auch zugeschlagen ansonsten hätte ich weggeschmissen.
Demnach für lau
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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Hallo,
so, ich habe mittlerweile mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Er wird die Käuferin schriftlich über ihre kaufvertraglichen Nebenpflichten (hier sachgemäße und richtige Bewertung) belehren und die einvernehmliche Rücknahme der Bewertung einfordern.
Mal sehen, was jetzt passiert...
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