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Bekommt man oben genanntes Auto nicht auf Euro 2 ?
Steht zumindest in der Youngtimer. Warum hat dann mein 325ix Euro 2 ?
Ich weiß ist ein modifizierter Motor und hat auch 22 Mehr-PS !
Aber trotzdem müßte das doch gehen.
Der Stephan !
Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiß und blau.
Das kann kein Zufall sein. ( BMW 2007 )
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Zitat: Warum hat dann mein 325ix Euro 2 ?
Hallo Stephan,
der Sachverhalt ist ein wenig komplex aber lies selbst.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfo...Euro2.html
Gruß Uwe
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23.01.2008, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2008, 12:11 von Ralf.)
Der 525iX hat den ganz normalen 192 PS-M50/M50TÜ, da ist nichts gegenüber dem hinterradgetriebenen 525i verändert worden. Aber es ist formal (andere Typschlüsselnummer) ein anderes Auto, es bräuchte also ein eigenes Abgasgutachten für den iX. Und das ist leider recht teuer und daher für einen so seltenen Wagen nicht zu finanzieren.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Zitat:Der 525iX hat den ganz normalen 192 PS-M50/M50TÜ, da ist nichts gegenüber dem hinterradgetriebenen 525i verändert worden. Aber es ist formal (andere Typschlüsselnummer) ein anderes Auto, es bräuchte also ein eigenes Abgasgutachten für den iX. Und das ist leider recht teuer und daher für einen so seltenen Wagen nicht zu finanzieren.
Oder einen TÜV Prüfer der seinen Handlungsspielraum "nutzt".
Wenn es einen KLR für den Motor gibt aber nicht für das Fahrzeug ist die ABE des KLR und die automatische Euro 2 Anerkennung weg. Ein Prüfer kann aber in Rahmen einer Eintragung sehr wohl einen Motor mit einem KLR aus einem anderen Fahrzeug als eintragungsfähig anerkennen und die Schadstoffklasse mit übernehmen. Wohlgemerkt "kann". Er muß, wenn er sich sehr streng an den Gesetzestext hält, es nicht tun.
Gibt doch genug VW Bully T3 mit 2e Motor aus (Golf/Passat/Seat) die mit KLR auf Euro 2 laufen. Bei BMW 02 und E21 soll es auch mit Motoren aus dem e30 mit Euro 2 klappen.
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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23.01.2008, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2008, 13:58 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:
Oder einen TÜV Prüfer der seinen Handlungsspielraum "nutzt".
Hallo,
dieser Handlungsspielraum ergibt sich nur im Rahmen einer Einzelabnahme
nach §19 Abs.2 / §21 StVZO. Hier kann der verantwortliche Prüf Ing. seinem
gesunden Menschenverstand freien Lauf lassen.
Im Gegensatz dazu, lässt eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 StVZO
keinerlei Handlungsspielraum zu. Geurteilt werden darf in diesem Fall ausschliesslich
nach den Auflagen und Vorgaben des entsprechenden Teilegutachtens.
Gruß Uwe
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Oder nach einer schon erteilten Abnahme die durch eine Briefkopie eines identischen Motors in einem gleichen Fahrzeug belegt werden kann.
Die Prüfer können sich dann gerne "austauschen" auf welche Sachen zu achten und welche zu prüfen sind.
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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Zitat:Der 525iX hat den ganz normalen 192 PS-M50/M50TÜ, da ist nichts gegenüber dem hinterradgetriebenen 525i verändert worden. Aber es ist formal (andere Typschlüsselnummer) ein anderes Auto, es bräuchte also ein eigenes Abgasgutachten für den iX. Und das ist leider recht teuer und daher für einen so seltenen Wagen nicht zu finanzieren.
...nicht zu vergessen jene realen ganz knappen Fälle, bei denen das "Grundmodell" gerade so mit Ach und Krach seine Abgasnorm einhalten kann, eine Variation davon aber nicht mehr, bspw.
E30 324td - der Touring hat eine um eine Stufe schlechtere Schadstoffkategorie wegen seines leicht höheren Gewichts.
A2 3L TDI - wurde erst nur mit einer einfachen, nicht klappbaren Rückbank geliefert, weil eine klappbare zu schwer gewesen wäre und damit der Schadstoffausstoß gaaaanz knapp über der Grenze gewesen wäre.
Was ich damit sagen will: Wenn man Pech hat, dann werden einem Mehrgewicht und etwaige kürzere Übersetzung des E34 ix so ausgelegt, dass nix ist mit Euro 2. Kann sein. Muss nicht sein. Wenn der eine Prüfer zickt, gehste zum nächsten....
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Auffrischung !
Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?
Oder hat kennt irgendjmd einen Prüfer der sein "Ermessensspielraum" ausschöpfen würde. Sollte allerdings mit einer einstündigen Fahrt zu erreichen sein.
Der Stephan !
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29.01.2008, 21:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2008, 22:12 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?
Hallo Stephan,
die Kosten werden anhand des für die Einzelabnahme erforderlichen Aufwands berechnet und
somit auch hier alles eine Frage des Ermessensspielraums. Sollte also vorab geklärt werden.
http://www.tuev-nord.de/21749.asp
Gruß Uwe
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Sollte ich mal zum TÜV oder KÜS o.ä. fahren und nachfragen ???
Bringt das was ?
Der Stephan !
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Hallo Stephan,
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Gruß Uwe