Zitat:meiner meinung nach wird die plakette aber erst zur urkunde wenn sie auf der scheibe pappt.
Es stand in WIKIPEDIA:
Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden, in der Absicht den Rechtsverkehr zu täuschen. Der Versuch ist strafbar.
Echt ist eine Urkunde, wenn die verkörperte Gedankenerklärung geistig von der Person herrührt, von der sie errichtet sich darstellt.
Das bedeutet:
Schon das Verändern der Eintragung auf dem Kleber täuscht folglich über den Inhalt der Gedankenerklärung und über die Person (oder Behörde) von der errichtet sie sich darstellt - auf's Kleben kommt's nicht an.
Oder umgekehrt: Wird der Bäpper etwa schon dadurch gefälscht, indem man ihn (unverändert!) statt auf die Winschutzscheibe des Autos lieber doch zu Hause an die Klotür klebt? Nein, wird er nicht!
Nur die Rechte, die sich aus der Plakette als verkörperte Gedankenerklärung ableiten lassen können dann nicht mehr so ohne weiteres genutzt werden. Das Einfahren in eine Feinstaubzone mit der plakettierten Klotür könnte schwierig werden....
Und der unveränderte Bäpper am falschen Auto berechtigt nicht zum Einfahren in die Feinstaubzone. denn das KFZ hat dann ja keine gültige Plakette.
Obwohl: Die Feinstaubbelastung bei der Klotürvariante wird vermutlich traumhaft gering sein...
M