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..der Wagen steht seit über zwei Jahren in einer Garage...weiss Jmd. von Euch wie man an einen neuen Brief kommt? Was das kostet und wie das abläuft?
Freue mich über zahlreiche Postings und jeden Tipp..
MfG Norman
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Nicht genau. Aber da muss dann irgendjemand (?) eine eidesstattliche Versicherung abgeben, und dann kann das Zeug neu ausgetellt werden...
Mehr Hilfe:
http://www.autobild.de/artikel/fahrzeugb...35371.html
Tobi
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13.09.2008, 20:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2008, 21:01 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
den Verlust des Briefes musst du der Zulassungsstelle melden. Alles weitere wird von dort
aus erledigt, also Anfrage beim KBA und den Brief aufbieten und später für kraftlos erklären.
Nach einer gewissen Wartefrist bekommst du einen neuen KFZ Brief. Zu den Kosten kann
ich so auf Anhieb nichts sagen.
Gruß Uwe
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Zitat: eine eidesstattliche Versicherung abgeben
Hallo,
der erste Schritt zur Privatinsolvenz.
Gruß Uwe
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wie lange dauert es, bis ich nen neuen brief bekomme?
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Hallo,
du wirst bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen,
das es sich bei dem im Brief genannten Fahrzeug um dein Eigentum handelt.
Hilfreich wäre beispielsweise der Kaufvertrag. Die Wartezeit liegt im Ermessen
der Zulassungsstelle und reicht von zeitnah ( Anfrage beim KBA abwarten )
bis hin zu mehreren Monaten ( Brief aufbieten und für kraftlos erklären ).
Gruß Uwe
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doppelt hält besser;O) danke uwe:O)
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Hallo Norman,
gern geschehen und bring den Amtsschimmel mal ordentlich auf Trab.
Gruß Uwe
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ok..noch tiefgründiger...der wagen gehört personx...habe mir heute den wagen angeguckt und finde ihn interessant..würde ihn genr kaufen..
wer muss die eides. vers. abgeben? kann ich das mit kaufvertrag, oder muss es der jetztige besitzer..weil eigentlich kann er ja kein eigentum verkaufen..was ihm "nicht" gehört..
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13.09.2008, 21:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2008, 21:26 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Norman,
lass das mal schön von Person X erledigen. Die Person X kann ja bei ihrer zuständigen
Zulassungsstelle vortragen das es eilt, da das Fahrzeug verkauft werden soll und
von daher dringend ein neuer KFZ Brief benötigt wird.
Gruß Uwe
PS : Ist das Fahrzeug so interessant, das du es sogar ohne KFZ Brief kaufen würdest
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jep..isn exot..
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Hi,
hab selbst so ein Projekt und mich kundig gemacht.
Klar war auch erst von eidesstattlicher Erklärung und Kaufvertrag die Rede. Aber bei einem Scheunenfund?
Mir wurde einfach geraten, den Wagen fertig zu machen und bei der Fahrzeugabnahme und Anmeldung wird ein neuer Brief beantragt. Kostet keine 100 € und geht auch recht flott.
Mehr werde ich dann nächstes Jahr berichten können. Sollte aber alle kein Prob. sein, solange der Fahrgestellnummer irgendwie wiederzufinden ist.
Gruß Ekki
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Hallo,
ich bin da ebenfalls im Thema. Die neuen Dokumente kann nur der Halter / Besitzer falls bekannt / lebend! selbst beantragen. Anderenfalls muss ein Alleinerbe / die Erben mit Erbscheinen nachweisen dass sie über das Fahrzeug verfügen dürfen, Sterbeurkunde ist ebenfalls erforderlich! Dann die üblichen Dinge wie AU / HU und Versicherung, Perso und die Zulassung kann beginnen...
Gruß Daniel
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Wie soll denn ein Besitzer , Erbe usw. gefunden werden, wenn ein Fahrzeug 15 Jahre nicht mehr existiert?
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Zitat:...
Mir wurde einfach geraten, den Wagen fertig zu machen und bei der Fahrzeugabnahme und Anmeldung wird ein neuer Brief beantragt. Kostet keine 100 € und geht auch recht flott.
..
DAS w würde ich greade nicht machen. Hab vor ein paar Monaten einen schönen E24 verkauft, weil der Vorbesitzer zwei Jahre lang es nicht geschafft hat die Eidesstattliche Erklärung abzugeben. Da hätte ich mich ja noch mehr geärgert wenn ich einen Haufen Knete in Bremsen etc reingesteckt hätte und der Wagen dann doch nicht zugelassen werden kann.
Mein Tipp: Erst die Sache mit den Papieren regeln und danach erst den Wagen fertig machen.
Viele Grüße
Andreas
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Zitat:Wie soll denn ein Besitzer , Erbe usw. gefunden werden, wenn ein Fahrzeug 15 Jahre nicht mehr existiert?
7 Jahre nach Abmeldung wird der Wagen aus dem amtlichen Register gelöscht, auch dem KBA ist dann der letzte Vorbesitzer unbekannt und Du brauchst "nur" einen neuen Brief ausstellen zu lassen. Allerdings vorsicht: Sollte noch jemand Rechte an dem Wagen haben, bist Du der Dumme. Aus Gründen der eigenen Sicherheit sollte man immer und auf jeden Fall bestmöglich abklären, ob der Verkäufer wirklich über den Wagen verfügungsberechtigt ist.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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15.09.2008, 13:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2008, 13:19 von Thoster.)
Da war doch was. Das LRA will glaub ich einen Nachweis der Polizei, das der Wagen nicht gestohlen ist. So kenn ich das.
Pass aber auf, bei meinem letzen Vollgutachten meines 325i habe ich auch einen neuen Brief bekommen und der Prüfer hat mir eine falsche Schlüsselnummer eingetragen. Das steht jetzt auch nicht mehr "G-KAT" sondern nur noch Schadstoffarm. Der hat einfach mein Auto Entkatet der Idiot. Nun hat der neue Besitzer massive Problem den Wagen auch Euro 2 zu bringen. Zur Not benötige ich Unterstützung von BMW direkt. Wir werden sehen.....
Da es nur mein Winterauto war, habe ich kein Euro2 eingebaut und hatte auch gar nicht darauf geachtet.
.....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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