Zitat:Hallo !!! Wenn ich ein Auto zum verschrotten abmelde wird doch eine Ecke am Brief abgeschniten und der Schein eingezogen oder net??? mfg Bruno
Seit Änderung der Zulassungsverordnung gibt es nur noch die Unterscheidung angemeldet oder stillgelegt. Die früher mögliche vorübergehende oder endgültige Stillegung gibt es nicht mehr. Bei der Stillegung wird der Fahrzeugschein, jetzt Zulassungabescheinigung Teil I, nicht mehr eingezogen. Und den KFZ Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II, bekommst man auch ohne jeden Eintrag zurück.
Die Zulassungsbehörde selbst interessiert also rein gar nicht, was mit dem Fahrzeug geschieht. Es sei denn, man führt das Fahrzeug im
angemeldeten Zustand ins
nichteuropäische Ausland aus.
Solange die Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) noch verfügbar sind, wäre es sogar möglich den Verlust der Papiere eidesstattlich zu versichern und sich neue Papiere ausstellen zu lassen.
Offen ist die Frage, ob das BAFA, welches die Abwrackprämie auszahlt, die Daten an das KBA weitergibt und dort einen Abgleich stattfindet. Nach der
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen muß der Antragsteller jedenfalls nur einem Datenaustausch vom KBA in Richtung BAFA zustimmen. Umgekehrt nicht !
Also kann es sein, dass das KBA keine Daten zur Verschrottung erhält und nur Kenntnis von einer Stillegung von der Zulassunsgbehörde erlangt.
Viele Grüße
Martin