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nen Abend,
kennt sich wer aus?
wollte wissen,ob man mehrere Fahrzeuge mit der Nr. bewegen darf?
Mindestalter 20 Jahre oder 30 Jahre generell der Fahrzeuge die man damit bewegen möchte?
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09.02.2009, 20:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2009, 20:35 von Mark.F.)
Zitat:nen Abend,
kennt sich wer aus?
wollte wissen,ob man mehrere Fahrzeuge mit der Nr. bewegen darf?
Mindestalter 20 Jahre oder 30 Jahre generell der Fahrzeuge die man damit bewegen möchte?
Hallo,
Man darf mehrere Fahrzeuge damit bewegen, aber das Mindestalter ist nun 30 Jahre.
Gruß Mark
P.S. Wenn du Fragen hast frag noch
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Hallo,
wie bereits erwähnt, ist die 07er Zulassung im Gegensatz zum H-Kennzeichen
nicht an ein Fahrzeug gebunden aber bedauerlicherweise wurde die Altersgrenze
zwischenzeitlich von 20 auf 30 Jahre erhöht. Wer allerdings ein Fahrzeug erwirbt,
das bereits auf 07er Kennzeichen gelaufen ist, so kann diese Zulassungsform
vom neuen Fahrzeughalter im Rahmen des Bestandsschutzes übernommen werden.
Gruß Uwe
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Alles Mist!!!!ich meine die Gesetze,gibts wohl nur bei uns.
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Zitat:Hallo,
wie bereits erwähnt, ist die 07er Zulassung im Gegensatz zum H-Kennzeichen
nicht an ein Fahrzeug gebunden aber bedauerlicherweise wurde die Altersgrenze
zwischenzeitlich von 20 auf 30 Jahre erhöht. Wer allerdings ein Fahrzeug erwirbt,
das bereits auf 07er Kennzeichen gelaufen ist, so kann diese Zulassungsform
vom neuen Fahrzeughalter im Rahmen des Bestandsschutzes übernommen werden.
Gruß Uwe
Hallo Uwe,
Aber nicht in jedem Bundesland gilt die Übernahme im Rahmen des Bestandschutzes, und ist auch nicht von einem Bundesland auf des andere Übertragbar.
Gruß Mark
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Zitat:Alles Mist!!!!ich meine die Gesetze,gibts wohl nur bei uns.
Hallo,
aus diesem Grund haben es diverse katlose E30 Versionen ( z.b. 323i ) auch so schwer
diese 30 Jahre Hürde überhaupt zu erreichen. Eine reguläre Anmeldung ist mit einem
Steueraufkommen verbunden, das innerhalb kürzester Zeit ganz locker den Wagenwert
übersteigen würde und professionell über Jahre hinweg einmotten ist auch nicht für
lau zu haben.
Gruß Uwe
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Zitat: Hallo Uwe, Aber nicht in jedem Bundesland gilt die Übernahme im Rahmen des Bestandschutzes, und ist auch nicht von einem Bundesland auf des andere Übertragbar.
Hallo Mark.F,
zugegeben, sowas in der Art hätte ich mir ja auch gleich denken können.
Ich wundere mich inzwischen über gar nichts mehr.
Gruß Uwe
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Hallo Uwe,
So ging es mir mit dem e23 Der war zwar auf 07 aber in Hessen. Meine Zulassungsstelle erkennt das nicht an. Der Trost ist das es ein 735 Werkskat ist und er die grüne Plakette hat
Gruß Mark
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frage:
es gibt (gab) doch mal die möglichkeit, dass man ein sehr seltenes fahrzeug auch schon vor erreichen des mindestalters auf 07 fahren konnte.
diese regelung gab es zumindest zu der zeit, als man 07 noch mit 20 jahren haben konnte.
wer kennt da die aktuelle lage?
kann ich aktuell ein fahrzeug, dass zwischen 20 und 30 jahren alt ist und in nachweisbar geringer stückzahl gebaut wurde, vielleicht doch auf 07 fahren?
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hängt von deiner Zulassungsstelle ab. Die haben da freie Hand. Jedoch ist die gesetzliche Lage eigentlich so, dass sie das verbietet. IOnsofern, versuchen!
Gruß Daniel
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10.02.2009, 00:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2009, 00:25 von Mark.F.)
Hallo Bernhard,
Sowas wird in der Regel von jeder Zulassungsstelle verneint Das Gesetz ist ja nicht umsonst auf 30 Jahre angehoben worden. Aber du kannst es gern probieren
Mach dir aber keine Hoffnung
Gruß Mark
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Zitat:hängt von deiner Zulassungsstelle ab. Die haben da freie Hand. Jedoch ist die gesetzliche Lage eigentlich so, dass sie das verbietet.
hmmm, die haben freie hand, aber das gesetz verbietet es?
das verstehe ich jetzt nicht
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Zitat:Sowas wird in der Regel von jeder Zulassungsstelle verneint
ich kenne einen b3 e36 der mit 07 bewegt wird.
aber als er die rote nummer bekam, galt noch die 20 jahre regelung.
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naja "freie" Hand im Rahme dessen was sie sich zutrauen. Zuvor war die Grenze auch bei 20 Jahren und es gab Fahrzeuge die noch deutlich davor auf die 07 genommen wurden. Es ist viel Ermessensspielraum vorhanden!
Gruß Daniel
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ich habe z.B. ein Fahrzeug auf meiner 07 für das ich noch nichtmal einen Brief habe....
Gruß Daniel
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10.02.2009, 00:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2009, 00:37 von Mark.F.)
Zitat:Zitat:Sowas wird in der Regel von jeder Zulassungsstelle verneint
ich kenne einen b3 e36 der mit 07 bewegt wird.
aber als er die rote nummer bekam, galt noch die 20 jahre regelung.
Ja geht schon,
Aber sein Vater ist der Leiter der Zulassungsstelle
Ich kann nur sagen in BA-Wü geht das nicht, da sind zum Teil die Anträge und Vorraussetzungen von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden
Gruß Mark
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bei uns in kh sind die auf der zulassung so flexibel wie die bahnschranken.
einem der sachbearbeiter brauche ich das gar nicht erst zu schildern.
ich glaube, die geben mir nicht mal 07, wenn das fahrzeiug schon drauf angemeldet ist, aber noch unter 30.
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Zitat:ich habe z.B. ein Fahrzeug auf meiner 07 für das ich noch nichtmal einen Brief habe....
haste noch platz auf deiner 07?
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Zitat:naja "freie" Hand im Rahme dessen was sie sich zutrauen. Zuvor war die Grenze auch bei 20 Jahren und es gab Fahrzeuge die noch deutlich davor auf die 07 genommen wurden. Es ist viel Ermessensspielraum vorhanden!
Gruß Daniel
Ähm, nein. Die 20-Jahres-Grenze war immer nur eine Empfehlung. Hier (Köln / Bonn / Erftkreis) galt bereits vor dem 1.3.07 die 30-Jahres-Regelung, anderenrots wurden offensichtliche Sammlerfahrzeuge auch schon mal im Alter von 10 Jahren auf die 07er eingetragen. Seit dem 1.3.07 sind die 30 Jahre fix und nicht Gegenstand des Ermessensspielraums, weil man ein Gutachten für ein H-Kennzeichen vorlegen muss, um ein Auto auf die 07 eingetragen zu bekommen.
Was die Bestandsschutzregel angeht: Unbedingt vorher beim Straßenverkehrsamt anfragen - ich kenne einen Fall, wo jemandem die rote 07 für ein unter-30-jähriges Auto "aberkannt" wurde, weil er innerhalb desselben Bundeslandes umgezogen ist. Ich kenne aber auch Fälle, bei denen ein Verkauf quer durch die Republik unter "Bestandsschutz" fiel.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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10.02.2009, 20:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2009, 20:36 von Mark.F.)
Hallo Ralf,
Aber der letze Fall ist dann Ermessensspielraum oder wie soll ich das verstehen
Gruß Mark
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