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Aaalso - heute frisch (Dekra-)getüfft - mit ohne LWR. Prüfer war wirklich seehr gründlich, hat aber ausser einem leicht verölten Motor und einem nicht eingetragenen Lufi nichts finden können. Lufi-Unterlagen gedownloadet, eingetragen, ferdisch. Zwei Jahre Ruhe.
Liebe Grüße
Tobi
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Lufi = Luftfilter? Hast Du einen von K&N? Seit wann muss man da was eintragen? Haben die nicht eine ABE?
Also, ich fahre K&N schon seit Ende der 80er Jahre und habe auch immer den entsprerchenden Aufkleber angebracht, so dass diese Modifikation nicht zu übersehen ist, sobald man in den Motorraum hineinsieht. Aber noch nie hat mich ein TÜV-Prüfer darauf angesprochen ...
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Ja, ich hab einen K&N-57i-Luftfiler (Lufi). Und der hat keine ABE, sondern maximal eine Typgenehmigung. Und muss demnach eingetragen werden. Wusste ich bis heute morgen auch nicht...
Hab mir dann dieses Gutachten (vom TÜV Austria) ergoogelt und ausgedruckt, daraufhin hat er dat Dingen für 37,- Extra-Eruonen eingetragen...
Tobi
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Aha - Du hast also den Lufi-Komplettumbau. Das ist dann natürlich etwas anderes.
Ich habe bei mir nämlich immer nur die Luftfiltereinsätze durch diejenigen von K&N ersetzt ...
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Also irgentetwas hast du da falsch gemacht mein lieber Tobi.
Hm, ich wurde die letzen 10 Jahre nicht auf die Lichtregulierung angesprochen. Mal schauen wer mich danach nun fragen wird beim nächsten TÜV?
Und mein 325i war schon 3 mal bei verschiedenen TüV Prüfstellen (einmal sogar Bayern) und 2 mal beim GTÜ und einmal bei einer freien Werstatt...war glaub auch der TÜV da. Und alle wollten nie etwas von der Lichtregulierung wissen, geschweige denn haben mich darauf angesprochen. Deshalb verstehe ich nie die Diskusion darüber.
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Soll das heißen es gibt nur bei uns hier normale Tüv Prüfer?
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Zitat:Also irgentetwas hast du da falsch gemacht mein lieber Tobi.
Nee, weil ich hab doch TÜV bekommen. Jetzt zum dritten Mal mit diesem Auto...
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Zitat:hat aber ausser einem leicht verölten Motor und einem nicht eingetragenen Lufi nichts finden können.
Hallo Tobi,
dann war ja auch alles in bester Ordnung, der Prüfer hatte sein Soll erfüllt und musste sich nicht mehr mit defekten Leuchtweitenregulierungen oder abgelaufenen Verbandkästen vergnügen.
Grüße
Ralf
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30.04.2009, 10:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2009, 10:33 von StefM3.)
Natürlich ist es richtig zu reparieren, natürlich macht es keinen Sinn zu jammern. So halten wir es ja nun immer mit solchen Kleinigkeiten.
Aber:
Ich behaupte mal, die LWR werden von 99% der Fahrer nicht benutzt. 9 von 10 Fahrern wissen nicht, wo die Obergrenze Ihres Scheinwerferlichts liegt, folglich spielen sie an dem Sch... auch nicht rum, weil sie gar nicht mitbekommen, ob ihr Licht jemanden blendet. Viele Leute merken noch nicht einmal, wenn eine Funzel ausgefallen ist.
Was wird passieren? Vorwiegend die -auch guten- alten Autos fallen mit so einem Mist auf Anhieb durch die erste HU. Die Statistiken weisen das in Zukunft natürlich aus, verkauft wird es unter dem Motto:
''Durchschnittsbürger, schaut mal wie gefährlich alte Autos sind, die fallen mindestestens zur Hälfte durch die erste HU.''
Beim Durchschnittsfahrer, der nicht im geringsten die technischen Details beurteilen kann, bleibt nur der Begriff : 'Verkehrsuntüchtig, verkehrsunsicher' hängen. Und genau das soll erreicht werden.
Thema LWR ist für mich ein Synonym, wie bei uns Ansprüche an Austattung geschaffen werden, die uns als unbedingt notwendig und unbedingtes Muss verkauft werden. Ohne sowas können wir heute auf keinen Fall mehr fahren. Es ist sowieso völlig zweifelhaft, wie die mobile Menschheit es jemals bis hierin ohne die lebensrettende LWR schaffen konnte.
Vor diesen Karren spannt man die Ingenieure, die solche Richtlinien durchsetzen müssen. Jahrelang haben sie studiert, um technische Zusammenhänge und Ihre Auswirkungen zu begreifen und alleinverantwortlich zu beurteilen. Heute dürfen sie Listen abhaken, aber auf keinen Fall eigenverantwortlich entscheiden, ob etwas technisch sinnvoll und notwendig ist.
Zum Ausgleich tragen sie dann Flummifahrwerke mit 80 mm Tieferlegung ein, die nicht über die eigentlich dafür gedachte Feder arbeiten, sondern auf den Kunststoffanschlägen rumhoppeln. Warum, weil eine andere TÜV Abteilung mit der Erteilung solcher sinnhaften Gutachten Geld verdient.
Natürlich ist meine Meinung kontraproduktiv und falsch und passt nicht in unsere moderne fortgeschrittene Welt.
Ich find's schon irre. Auf diesen Button verzichte ich mal , ich bräuchte jetzt einen mit ''Achtung traurig''. Ich weiß auch nicht, warum ich immer wieder den Eindruck bekomme, dass heute nur noch kassiert und im Sinne der Industrie verkauft werden soll. Aber das muss ich nicht verstehen, andere werden es mir schon erklären.
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30.04.2009, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2009, 10:48 von Ralf.)
... und gerade vor dem Hintergrund finde ich es unglaublich, daß auch heute noch Neuwagen ohne LWR in den Verkehr gebracht werden dürfen (siehe Brilliance BS4). Es kann doch nicht sein, daß der Defekt eines Teils an einem 20 Jahre alten Autos, dessen vollständiges Fehlen bei einem nagelneuen Fahrzeugtyp kein Problem ist, als schwerer Mangel bewertet wird. Klar, man sollte eine defekte LWR unverzüglich reparieren (lassen) und immer richtig einstellen. Aber trotzdem: Es ist in meinen Augen verrückt, etwas als "schweren Mangel" einzustufen (gilt z.B. auch für einen ausgefallenen Airbag, selbst dann, wenn der betroffene Wagen ab Werk auch ohne Airbag lieferbar und vorschriftsmäßig war und auch heute noch längst nicht jedes neue Auto einen Airbag hat). Denn der Ausfall von derlei "Zusatzhelferlein", so sinnvoll sie auch sein mögen, bedeutet ja nicht, daß der Wagen dadurch aus heutiger Sicht unsicher wird (sonst dürften heute keine Neuwagen ohne LWR oder Airbag mehr verkauft werden). Er führt aber dazu, daß (weil die betreffenden Komponenten nicht beliebig lange lieferbar sein werden) die betroffenen Wagen auf Dauer aus dem Verkehr gezogen werden. Wir freuen uns heute an Autos aus den 60er und 70er Jahren - in 20 Jahren wird es die Freude an Autos aus den 80er und 90er Jahren nicht mehr so ohne Weiteres geben, weil die Wagen irgendwann wegen formaler Vorschriftswidrigkeit aus dem Verkehr gezogen werden. Das scheint mir zur Zeit (noch weit vor der Abwrackprämie) das größte Hemmnis für die nächste Generation zu sein, die unser Hobby ergreifen möchte.
Grüße
Ralf
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Also, wenn ich das hier so lese, dann bin ich froh und glücklich, einen ollen VFL ohne ÄBBBÄCK und Funzelverstellungshydraulik zu bewegen...
Getreu dem alten Trabbifahrer-Motto: "Was nicht dran ist, geht auch nicht kaputt"...
... und führt in 20 Jahren dann auch nicht zur Zwangsstillegung...
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...leider habe ich jetzt auch den ersten E30 mit LWR und Airback .
Christoph
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Ersatzweise müssen wir (d.h. alle, die sich hobbymäßig mit alten Autos beschäftigen) allmählich aufwachen und zusehen, (wenn auch nicht im do-it-yourself, man kann sich ja nicht um jeden Dreck selbst kümmern) politisch Gehör zu finden. Die Decke über den Kopf zu ziehen und zu hoffen, der politisch-ökonomische Sturm im Wasserglas möge irgendwie vorbeiziehen, hilft auf Dauer nicht mehr.
Hmmmm...
Ralf
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Zitat:...leider habe ich jetzt auch den ersten E30 mit LWR und Airback .
Christoph
Material um die originale LWR zu reparieren, liegt komplett in der Halle. Anleitung fliegt auch ausgedruckt irgendwo rum...
Gruß,
el_horst
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das nennt man dann Konjunkturpaket xy .... alle Autos, die älter als 9 Jahre sind, werden ab sofort verpflichtet, den Airbag zu tauschen ... natürlich nur der Sicherheit wegen ....
Gruß
Martin
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Beschrei' es nicht - es gab schon Fälle, dass die Plakette verweigert wurde, weil der vom Autohersteller vorgeschriebene Airbagtausch (die meisten Hersteller haben früher einen Tausch alle 10-15 Jahre vorgeschrieben) unterlassen wurde. Im Moment wird so etwas meines Wissens bei der HU nicht mehr beanstandet, da die Hersteller diese Empfehlung überwiegend zurückgenommen haben, aber aber das kann sich jederzeit wieder ändern...
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Dient ja auch wirklich unserer Sicherheit ... will da jemand dem Zwecklobbyismus etwas anderes unterstellen?
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...eben wieder ein Anruf eines gestrandeten Clubkollegen mit seinem 325i Cabrio VFL... HU nicht bestanden, wegen defekter LWR!!!! Muss bei Wiedervorführung binnen 4 Wochen instandgesetzt sein so der Prüfen. Unser Clubber versuchte es noch mit der Info dass das Teil so schnell nicht heranzubekommen sei , woraufhin der Prüfer doch tatsächlich sagte, dass dann das Fahrzeug halt stillgelegt werden müsse.....
Wat´n Scheiss!
Gruß Daniel
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Eigentlich habe ich voll die A----Karte gezogen. Mein 325i ist Mitte 1989 gebaut worden und erst im Herbst 1990 zugelassen worden.
Ab 1990 war aber die LWR Pflicht.
.....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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Zitat:Zitat:...leider habe ich jetzt auch den ersten E30 mit LWR und Airback .
Christoph
Material um die originale LWR zu reparieren, liegt komplett in der Halle. Anleitung fliegt auch ausgedruckt irgendwo rum...
Gruß,
el_horst
...brauch ich "noch" nicht, ist erst letztes Jahr erneuert worden .
Christoph
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Heute:
"Ohne festgestellte Mängel"
... hat sich garnicht für die LWR interessiert ...
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