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Hallo in die Runde,
habe mal eine Frage über KFZ-Versicherungen: Meine Autos waren immer über die Firma oder in der Familie versichert. Meinen Winterwagen wollte ich jetzt auf meinen eigenen Namen bzw. privat zulassen und versichern, doch keine der von mir angerufenen Versicherungen gewährt mir dann "Prozente", ich würde überall auf SF-Klasse 1/2 anfangen.
Kennt jemand von Euch eine Versicherung, die meine "Mitversicherten-Jahre" anerkennt?
Beste Grüße,
Torben
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Weigert sich Deine "Haus-und-Hof" Versicherung ebenfalls?
Mehrere laufende Verträge bei einem Anbieter sollten sich bei Verhandlungen immer positiv auswirken..
Der Markt ist schließlich umkämpft und ein angedrohter Wechsel freut keinen Vertreter.
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Schon probiert, das interessiert die Damen und Herren leider nicht..
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Der Rabatt der Familie kann, falls die ihren Rabatt abtritt, übertragen werden. Es werden aber maximal die Jahre anerkannt, die man auch selbst ab Führerscheinerwerb hätte "erwirtschaften" können. Einfach ein entsprechendes Formular (Rabattübertragung) anfordern, Daten eintragen, vom Übertragenden unterschreiben lassen und an die eigene Versicherung schicken.
Viele Grüße
Martin
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Das geht aber nur, wenn man in häuslicher Gemeinschaft mit dem Fahrzeugleihgeber gelebt hat und (ganz wichtig), wenn man den Schadenfreiheitsrabatt übernimmt. Wenn ich Thorben richtig verstanden habe, möchte er aber selbst einen Schadenfreiheitsrabatt eingeräumt bekommen, ohne dass er demhenigen, der ihm den Wagen Familienintern geliehen hat, diesen Schadenfreiheitsrabatt wegzunehmen. Das klingt für mich recht aussichtslos.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Hallo zusammen,
irgendwann muß man mal "in den sauren Apfel beißen".Ich empfehle,frühzeitig einen ungedrosselten 125er Motorroller zuzulassen,da geht notfalls auch ein "virtueller"...
Dir,Torben,hilft das nicht mehr;ich würde zum günstigsten Versicherer gehen und "gut ist".Gute Preise bekommt im KFZ-Bereich meist derjenige,der auch viele andere Sachversicherungen bei der gleichen Gesellschaft hat.
Grüße Thomas
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15.11.2010, 09:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2010, 09:24 von MGV.)
(15.11.2010, 00:23)Ralf schrieb: Das geht aber nur, wenn man in häuslicher Gemeinschaft mit dem Fahrzeugleihgeber gelebt hat und (ganz wichtig), wenn man den Schadenfreiheitsrabatt übernimmt.
Die häusliche Gemeinschaft ist nicht notwendig. Der Enkel, der nicht unbedingt beim Opa wohnt, der seinen Rabatt abtritt, bekommt diesen auf jeden Fall angerechnet (natürlich nur die Jahre, die der Enkel selbst hätte "erwirtschaften" können).
Gruß
Martin
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Moin Jungs, stimmt, bleibt nur der saure Apfel. Naja, wird auch irgendwann mal Zeit ;-)
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16.11.2010, 21:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2010, 21:51 von ...christian.)
Evtl. gibt es noch eine andere Alternative, günstiger als SF1/2 zu starten. Allerdings läuft das Winterauto dann nicht auf Deinen Namen.
In diesem Fall meldet ein rabattübertragungsfähiges Familienmitglied den Wagen auf sich an. Bei manchen Versicherungen (vorher abklären) geht es dann bei einem Zweitwagen-Neuvertrag im ersten Jahr mit 85% los, was SF2 oder 3 entsprechen sollte. Später kannst Du den Vertrag dann wie oben beschrieben selbst übernehmen.
Cheers
Christian
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Hallo,
das praktiziere ich zur Zeit auch.
In ein paar Jahren wird der Wagen dann übertragen.
Gruss
Donaven
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16.11.2010, 22:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2010, 22:12 von Tobi.)
Ich ärgere mich auch gerade über 140 % beim Zweitwagen meiner Frau (Saison 11-03), der ja eigentlich mein Winterauto is...
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Es gibt auch Versicherer, bei denen der Zweitwagen denselben Schadenfreiheitsrabatt wie der Erstwagen bekommt. Pferdefuß: Im Fall eines Unfalls werden beide Wagen hochgestuft...
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Ich freue mich gerade über geerbten SF25
macht dann für einen Golf 3 10-04=7 Monate 140€
btw .... zb Cabrio über den Club versichern ....und schon hat man seinen Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen frei.
Heinz
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Noch besser: Man kann sich auch, wenn man einen Wagen, der auf Clubversicherung (egal ob Zurich oder OCC) gelaufen ist, abmeldet, den fiktiven Schadenfreiheitsrabatt bestätigen lassen und bei der Zulassung eines Autos im Normaltarif verwenden ...
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17.11.2010, 18:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2010, 18:49 von passra.)
(17.11.2010, 15:44)Ralf schrieb: Noch besser: Man kann sich auch, wenn man einen Wagen, der auf Clubversicherung (egal ob Zurich oder OCC) gelaufen ist, abmeldet, den fiktiven Schadenfreiheitsrabatt bestätigen lassen und bei der Zulassung eines Autos im Normaltarif verwenden ...
und dann den anderen wieder anmelden? Spielen die da mit? Oder sind Probleme zu erwarten, denen man durch einen Versicherungswechsel begegnen muss?
Servus
Manfred
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Die Frage musst Du Dir selbst beantworten ...
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