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12.01.2006, 13:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2006, 13:54 von Dominika.)
Hi,
Wir haben unsren E21 angemeldet, da wir ihn für den täglichen Gebrauch benötigen, aber! die Steuer zieht einem die Schuhe aus. In der Zulassungsstelle sagt jeder der Angestellten was anderes. Würde mich daher über andere Möglichkeiten, die nicht so teuer sind wirklich freuen.
Grüßle Dominika
Er wurde unter dem Kennzeichen angemeldet: CW E2100
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12.01.2006, 14:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2006, 14:29 von ...christian.)
Da gibt es nicht viele.
1) H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen)
Gibt es frühestens 30 Jahre nach Erstzulassung, dafür kostet der Wagen pauschal ca. 200 Euro an KFZ-Steuern pro Jahr.
2) rote 07er Nummer (Wechselkennzeichen)
Kostet ebenfalls pauschal ca. 200 Euro an KFZ-Steuern pro Jahr, Alter des Wagens 20-30 Jahre (Erteilungsvoraussetzungen variieren je nach Straßenverlehrsamt).
Dafür darfst Du den Wagen dann aber nicht im Alltag nutzen, sondern nur zu Anfahrten zu Treffen oder Wartungs- oder Reparaturfahrten. Ggf. musst Du Fahrtenbuch führen.
3) Saison-Kennzeichen
Der Wagen wird nur in einem bestimmten Zeitraum im Jahr gefahren, z.B. von April bis November. Dann wird die Jahressteuer nur für diese acht statt zwölf Monate berechnet. Allerdings ist es dann mit der Alltagsnutzung in den restlichen Monaten auch Essig.
4) Zulassung im Ausland
Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung in Deutschland zu bewegen ist für deutsche Staatsbürger meines Wissens schon Steuerhinterziehung.
Sieht leider schlecht aus.
Cheers
Christian
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Höchstens mehrere. :)
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Zitat:Da gibt es nicht viele.
2) rote 07er Nummer (Wechselkennzeichen)
Kostet ebenfalls pauschal ca. 200 Euro an KFZ-Steuern pro Jahr, Alter des Wagens 20-30 Jahre (Erteilungsvoraussetzungen variieren je nach Straßenverlehrsamt).
Dafür darfst Du den Wagen dann aber nicht im Alltag nutzen, sondern nur zu Anfahrten zu Treffen oder Wartungs- oder Reparaturfahrten. Ggf. musst Du Fahrtenbuch führen.
Dazu kommt noch, daß die Beantragung der roten Nummer heftig ins Geld gehen kann, je nach Gemeinde können über 250 EUR für die Erteilung draufgehen. Mancherorts geht's allerdings auch deutlich unter 100 EUR ...
Zitat:4) Zulassung im Ausland
Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung in Deutschland zu bewegen ist für deutsche Staatsbürger meines Wissens schon Steuerhinterziehung.
Es ist erlaubt, wenn man einen (Zweit-)Wohnsitz im Ausland hat, der Wagen auf einen selbst an diesem Auslandswohnsitz zugelassen ist und man den Wagen nicht dauerhaft (ich glaube maximal 3 Monate sind erlaubt) in Deutschland benutzt.
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Bevor jetzt wieder 1000 Fragen über die Steuer kommen, hier die deutschen Fakten .....
http://www.kfz-steuer.de/
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Mal blöd frage, für das H-kennzeichen gibt es doch außer dem Alter bestimmt noch mehr Vorraussetzungen.Was kostet die Einstufung auf H-Kennzeichen?Muß das FAhrzeug dann auch regelmäßig zum TÜV+AU.Der "liebe Staat" lässt sich doch bestimmt nix entgehen.
320 Cabrio,Zinnoberrot-suche "ehrlichen" E21,316 bis 320 aber nicht aus 5 Hand:)
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Also: Für's H-Kennzeichen braucht man ein §21c-Gutachten, in dem bescheinigt wird, dass der Wagen in technisch einwandfreiem, unverbasteltem und erhaltenswürdigem Zustand ist. Das Gutachten ist nicht gratis, aber auch nicht unerschwinglich. Auswirkungen auf die TÜV- und AU-Pflicht hat das H-Kennzeichen nicht.
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Was macht das Kennzeichen dann für einen Sinn ? Außer die pauschale Steuer?
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Nunja, Gegenfrage: Was für einen Sinn würde die Aufhebung der TÜV-Pflicht machen? Allerdings ist eine Ausnahme von der AU-Pflicht tatsächlich im Gespräch.
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Zitat:Nunja, Gegenfrage: Was für einen Sinn würde die Aufhebung der TÜV-Pflicht machen? Allerdings ist eine Ausnahme von der AU-Pflicht tatsächlich im Gespräch.
Ausnahme von der AU für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen?
Wo haste denn das her?
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13.01.2006, 16:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2006, 16:08 von Ralf.)
Im Rahmen der Gespräche des DEUVET mit dem Verkehrsministerium sollen angeblich vom Verkehrsministerium nicht nur positive Signale hinsichtlich der Senkung des H-Kennzeichen-Alters auf 25 Jahre, sondern auch für die Abschaffung der AU-Pflicht für H-Kennzeichen-Fahrzeuge gekommen sein.
Die zugrunde liegende Argumentation des DEUVET war, daß zur Zeit faktisch Diesel-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von der AU befreit sind und die Welt davon nicht zusammenbricht. Warum dann nicht auch eine AU-Befreiung für Benziner und für Diesel über das Jahr 2006 hinaus?
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Das klingt gut. Wir werden sehen.
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Zitat:Im Rahmen der Gespräche des DEUVET mit dem Verkehrsministerium sollen angeblich vom Verkehrsministerium nicht nur positive Signale hinsichtlich der Senkung des H-Kennzeichen-Alters auf 25 Jahre, sondern auch für die Abschaffung der AU-Pflicht für H-Kennzeichen-Fahrzeuge gekommen sein.
25 Jahre?
Wenn das so kommt, fahre ich ja bald nur noch mit H-Kennzeichen
Aber irgendwas wird da doch sicherlich teurer - oder
War nicht auch mal ein Wechselkennzeichen für Oldtimer im Gespräch?
Gruß Ekki
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Ja, auch darüber redet der DEUVET gerne, gerade in der DEUVET-Info Dezember werden da wieder viele Hoffnungen geweckt- wenn's so weit ist, glaube ich dran
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Zitat:25 Jahre?
Wenn das so kommt, fahre ich ja bald nur noch mit H-Kennzeichen
aber die 07er werden, glaub ich, auch auf 25 jahre hochgesetzt.
gibts dann für die schon erteilten 07er, die jünger sind, so ne art besitzstandswahrung
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Es gibt natürlich keine Besitzstandswahrung, das kann dann jedes Straßenverkehrsamt entscheiden, wie es mag. 07er werden grundsätzlich auf jederzeitigen Widerruf erteilt.
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Wenn 2007 das H-Kennzeichen auf 25 Jahre gesetzt wird, dann werden ja auf einen Schlag alle E21 "H-Kennzeichen-fähig". (Ausgenommen die ganz späten 83er)
Geil!
BMW 316, Bj. 82 // BMW 525i, Bj. 83 // BMW 318ti Compact, Bj. 98
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