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Habe etwas über die Änderung der AU Regelung für Fahrzeuge ohne KAT ab dem 1.4.2006 gehört. Simmt es das die 2 Jahresfrist jetzt auch für Fahrzeuge ohne KAT gültig ist?
Weiß jemand genaueres oder hat den passenden Link dazu?
Gruß,
Volkert
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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aus § 47a StVZO:
Zitat:(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor ... angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, ... haben ... die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Die Anlage VIII regelt die "normale" HU nach § 29 StVZO, legt also für "normale" PKW einen 2-Jahres-Zyklus nach Ablauf des 3. Jahres nach Erstzulassung fest.
Wichtig: Wenn Du jetzt zur AU fährst, gilt die AU-Plakette maximal so lange, wie die TÜV-Plakette! Hat der Wagen noch 6 Monate TÜV, bekommst Du auch nur 6 Monate AU. Unter Umständen kann es also finanziell lohnend sein, den TÜV vorzuziehen, damit man 2 Jahre AU bekommt. [/quote]
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Ok. dann ist es bei dem einen richtig gelaufen. TÜV bis 11/06 hat auch Au bis 11/06 bekommen. (war aber auch schon 11/05 fällig aber durch Saisonkennzeichen nicht fahrbereit).
Der 02 mit H-Kennzeichen war 04/06 fällig und hat bis 04/07 bekommen. Tüv hat er aber erst 06/07. Dann hätte er doch auch AU bis 06/07 bekommen müssen. oder sehe ich das falsch?
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War da nicht auch die Rede davon, dass bein TÜV-Besuch die AU nicht älter sein darf als 2 Monate?
Wie sieht das dann in der Praxis aus, wenn ich die AU nicht beim TÜV machen lassen will, sondern beim Prüfer meines Vertrauens.? Wenn das Auto TÜV-fällig ist bekomme ich keine AU und wenn keine AU vorhanden - keine TÜV-Prüfung
Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz.
Wenn ich das richtig verstehe, ist dann nur noch die AU-Prüfung direkt beim TÜV möglich
das kann doch nicht sein
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Stimmt, AU gibt's neuerdings immer bis zur nächsten HU, also längstens für 24 Monate.
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16.05.2006, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2006, 11:40 von Original-Otto.)
Was ist denn das nun wieder für eine Bürokraten-
Angenommen, ich habe TüV bis 6/06 und AU bis 6/0 5 und ich fahre im Juni zur AU-Stelle meines Vertrauens (nicht TüV!!).
Bekomme ich dann AU
a) bis 6/06
b) bis 6/07 (wie bisher)
c) bis 6/08 (neue Regelung??)
d) nur beim TüV?
Ich glaube ich brauch hier den Publikums-Joker!
Manchmal ist dieses Land echt unvergleichlich :
O-O
PS: Dank Begrenzung auf 8 smilies durfte ich diesen Post 2x schreiben
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Ich glaube bei Überziehungen in den Zeitraum nach April 06 hinein aber einer Au Fälligkeit von vor April 06 gilt das alles noch nicht.
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16.05.2006, 12:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2006, 12:26 von Ralf.)
Hallöchen,
wie der Zufall so spielt, war ich gerade mit dem Toasterauto bei TÜV (sorry, GTÜ) & AU. Ergebnis: Es kommt aufs Baujahr des Autos an.
Das mit der Begrenzung der AU-Plakette biss zum nächsten TÜV gilt nur für moderne Autos, weil diese Fahrzeuge zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung eine maximal 4 Wochen alte AU-Plakette haben dürfen.
Autos älteren Baujahrs (also insbesondere alle katlosen und Euro1 / Euro2) brauchen auch in Zukunft nur eine gültige AU-Plakette, wenn sie zur HU vorgeführt werden und bekommen immer 2 Jahre AU, egal wann der TÜV abläuft.
Sagt jedenfalls der freundliche Mann von der GTÜ.
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16.05.2006, 13:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2006, 13:06 von Thoster.)
Jup, habe jetzt aktuell für mein TC1 2 Jahre AU bekommen
Habe im Januar mein Wertgutachten gemacht und gleich TÜV mit gemacht. Leider brauche ich aber jetzt zum fest anmelden ein Vollgutachten. Also musste ich nochmal zum Tüv und für stolze 93.-€ ein Vollgutachten machen lassen!
@ Ralf
Was ist ein Toasterauto?....etwa meins ? Weiss ich noch gar nichts von.
.....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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Also für einen E21 mit AU bis 6/05 und TüV bis 6/06 gilt Antwort c) ??
Soll ich einloggen?
O-O
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Zitat:@ Ralf
Was ist ein Toasterauto?....etwa meins ? Weiss ich noch gar nichts von.
Dann wäre das ja ein Thosterauto. Nö, das Toasterauto ist ein E30 (über die Motorisierung schweigen wir hier mal großzügig), Zweitürer, Farbe schwarz (also richtig schwarz, nicht diamatschwarz), Sitze anthrazit, keine Klimaanlage, kein Schiebedach. Hätte der Wagen nicht diese großzügige Motorisierung (ich sage nur 195/65R14V auf Bottletops) wäre es si eine Art Hölle auf Rädern.
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ja was jetzt
hast du dir jetzt tatsächlich endlich nen e30 gekauft
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wenn ich das jetzt richtig deute:
Toaster-Auto = Außenfarbe schwarz, innen schwarz = schöne Aufheizung = sprich Toastung der Insassen im Sommer
Bereifung: das V-Format lässte doch schon mal auf einen 325 i schließen...
ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage vorsorglich:
Glückwunsch zum 325 i !!
Gruß
Martin
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Ich lehne mich noch weiter raus als Martin:
325i Schwarz 086, Bj bis 9/87 (NFL kann ich mir bei Ralf nur schwer vorstellen), vermutlich sogar ohne Kat?
Ralf, lüfte bitte das Geheimnis!
Ich bin klein und gemein ...... und sehe obenrein noch barbarisch gut aus :-)
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Zitat:Hätte der Wagen nicht diese großzügige Motorisierung (ich sage nur 195/65R14V auf Bottletops) wäre es si eine Art Hölle auf Rädern.
ich glaube, das mit der "großzügigen motorisierung" war ironisch gemeint.
ralf bleibt beim 3er dem vierzylinder treu
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... die Spannung steigt....leider bin ich am Wochenende nicht dabei
Gruß
Martin
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Also eigentlich ist es kein Geheimnis. Und auch nicht mein Auto. Allerdings habe ich heute mit Schrecken festgestellt, daß der Wagen dieses Jahr noch nicht ein einziges mal von jemand anderem als mir bewegt wurde ...
Als ich mit dem Toaster beim TÜV, pardon, bei der GTÜ war, kam es zu einer ungeplanten Begegnung mit meinem Paul, der leider z.Zt. hintenrum etwas nackt ist:
Um das Rätsel zu lüften: Schwarz 086, innen anthrazit, völlig unoriginal übrigens, weil die Sitze aus einem 320i stammen (die billigen 4-Zylinder-Polster zerfielen zu Staub) und auf dem Schrott nichts brauchbares zu finden war - also kamen 6-Zylinder-Polster im Originalton rein. Die Räder stammen tatsächlich von einem 325i - der Besitzer hat lange nach bezahlbaren 15" Sternspeichen gesucht. Irgendwann hat er entnervt aufgegeben, die sauteuren 195/65R14V aufgezogen und eine Woche später hatte mein Lieblingsschrotti einen Satz Sternspeichen, wie neu, für 100 EUR. Das war das Ende der 175/70R14 auf Stahlfelgen ...
Ach ja, der Motor: 316 Versager natürlich!
Der Schrecken jedes M3!
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16.05.2006, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2006, 17:29 von Original-Otto.)
... Ihnen ist aber schon bewusst, dass der "Paul" (??) ohne hintere Stosstange gar nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf?
O-O
der sich mittlerweile damit abgefunden hat, dass seine Frage nach der AU unbeantwortet bleibt...
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16.05.2006, 18:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2006, 18:35 von Ralf.)
Ich weiss. Paul befindet sich aber auch z.Zt. auf dem Gelände einer Karosseriewerkstatt, wo ihm der Hintern wieder ein klein Wenig geliftet wird. Die Karosseriewerkstatt ist direkt neben dem GTÜ-Prüfstützpunkt. Und so standen Toaster und Paul durch puren Zufall heute (auf unterschiedlichen Grundstücken) nebeneinander ...
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Wieso Antwort? Du hast ja immer noch nicht eingeloggt!
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