16.06.2006, 22:22
Was ist noch schnell der Unterschied zwischen einem abgemeldeten und einem stillgelegten Fahrzeug ?
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
Abmeldefrage
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16.06.2006, 22:22
Was ist noch schnell der Unterschied zwischen einem abgemeldeten und einem stillgelegten Fahrzeug ?
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
16.06.2006, 22:37
Die korrekten Vokabeln sind "vorübergehend stillgelegt" und "endgültig stillgelegt". Der Volksmund nennt beides "abgemeldet". Normalerweise wird das Auto durch das Abmelden vorübergehend stillgelegt, wenn es binnen 18 Monaten (ab 1.1.07 binnen 84 Monaten) nicht wieder angemeldet wird, wird es von Amts wegen endgültig stillgelegt (= beim KBA gelöscht). Natürlich kann man in hoffnungslosen (Schrott-) Fällen den Wagen auch gleich endgültig stillegen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
16.06.2006, 23:28
Im Klartext:
Vorübergehend sillgelegt reicht normal TÜV und AU für die Anmeldung Endgültig stillgelegt heißt Vollabnahme
Ich bin klein und gemein ...... und sehe obenrein noch barbarisch gut aus :-)
16.06.2006, 23:57
... wenn der Brief noch da ist.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
17.06.2006, 00:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2006, 00:42 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Ralf,
steht der Termin 01.01.07 definitiv fest?! Vor einigen Tagen habe ich beim Steuerbescheid für meine letzte Neuerwerbung nicht schlecht gestaunt. Ummelden und einen Tag später abmelden macht 31 Euro. Neuerdings besteht wohl eine Steuerpflicht für mindestens einen Monat und da käme die Frist von 84 Monaten gerade recht, damit man sich das regelmässige an- und abmelden sparen kann, sowie die jedesmal fällige KFZ Steuer für einen ganzen Monat, von den Kosten für TÜV und AU ganz zu schweigen. Gruß Uwe
17.06.2006, 00:21
Der Termin steht fest, allerdings ist nach wie vor unklar, ob alle Fahrzeuge, die zum Stichtag stillgelegt sind, betroffen sind, oder nur die, die ab dem Stichtag stillgelegt werden ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
17.06.2006, 00:33
Hallo Ralf,
das wäre jetzt meine nächste Frage gewesen aber es sind ja noch einige Monate hin bis zum 01.01.07. Gruß Uwe
20.07.2006, 22:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2006, 22:49 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
wer verfügt über Info´s in Bezug auf das An- und Abmeldeprocedere ab 2007 ?! Besteht evtl. die Möglichkeit, das bei Fahrzeugen die ab 2007 abgemeldet werden, zukünftig die Kennzeichen verfallen, da angeblich nicht mehr zwischen vorübergehend abgemeldet und endgültig stillgelegt unterschieden werden kann?! Evtl. hat das etwas mit der Verlängerung der Frist für den Verfall des Kfz Briefs von 18 auf 84 Monate zu tun. Wer kann dazu etwas definitives sagen?! Gruß Uwe ( leidenschaftlicher Verfechter des Wunschkennzeichens ) |
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