Die Unbedenklichkeitsbescheinigung !
Der ungültig gestempelte CH-Fz-Schein !
Die Quittung das du verzollt hast !!!!!!!!!!!!
Das stellt dir alles der Zoll aus und gilt als Nachweis dafür das das Fz nicht geklaut gemeldet oä ist.
Wenn du auf 07 gehst, reicht das so und du darfst zulassen...
Bei einer normalen Zulassung (Saison oder H), musst du vorher zum TüV
und eine Vollabnahme machen lassen.
Ergo, ein Gutachten zur Erstellung enes deutschen Fahrzeugbriefes (..äh Scheines ! ),
...dieses sch..ss Teil kostete vor ca 3 Jahren knapp unter 100eus
Mit dem erteilten Gutachten zur Zulassungsstelle, dort bekommst du aber erst
im Moment der Zulassung das ersehnte Altpapier.
Vergiss nicht AU zu machen
Natürlich auch noch neue Kennzeichen prägen lassen und richtig Schotter liegen lassen.
Sehs positiv, wenn du das Dokument in Händen hälst, bist du der Erstbesitzer des Fz`s
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.