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Doch, es gibt da tatsächlich eine Lücke, die ich mir auch schon ein paar mal zu Nutze gemacht habe. Man darf unter bestimmten Vorraussetzungen abgemeldete Fahrzeuge zu Werkstätten schleppen.
Hier nachzulesen[/url]
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Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötigst du auf jedes Fall eine gültige
Zulassung mit den entsprechenden Nummenschildern. Erst danach kann dieses Fahrzeug
im abgemeldeten Zustand abgeschleppt werden, oder
Gruß Uwe
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Richtig. Das Fahrzeug muss einmal zugelassen gewesen sein und die Nummernschilder müssen mitgeführt werden.
Das ist allerdings alles schwammig und gefährlich. Wenn man sowas macht bewegt man sich immer auf dünnem Eis. Wenn man das Internet nach diesem Thema durchsucht, kommen sehr differentierte Aussagen zu diesem Thema. Was genau stimmt weiß der Geier...
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Zitat: Das ist allerdings alles schwammig
Hallo e21_316,
schwammig scheint genau der richtige Ausdruck zu sein, denn die Pflicht
zur Haftpflichtversicherung existiert schliesslich nicht ohne Grund.
Gruß Uwe
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07.07.2006, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2006, 15:26 von e21_316.)
Eben. Also ich würde es auch nicht wieder machen. Wenn man angehalten wird ist man in der Klemme. Ist eben glückssache.
Zur Zulassungsfrage: Ich habe vielleicht eine Lösung gefunden: Bei der HUK werde ich gleich mit 140% eingestuft, statt 240%. Da werde ich am Montag mal einen Vertreter aufsuchen.
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Hallo e21_316,
mein Alltags Baur Cabrio habe ich bei der
www.vhv.de versichert und mit dem Preisniveau
bin ich mehr als zufrieden. Du kannst ja spasseshalber einmal bis 18 Uhr
die Hotline
anrufen ( 0180 / 848783 ). Vielleicht geht´s auch noch günstiger als 140%.
Gruß Uwe
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Danke Uwe, aber ein VHV-Angebot hatte ich mir schon durchgerechnet.
Ist halt alles etwas undurchsichtig, diese Versicherungsfrage. Hier gibt es jene, dort andere Vorteile. Muss man halt abwegen. Ich habe jetzt mal ein paar Sachen durchgerechnet und das HUK-Angebot erscheint mir am vernünftigsten.
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Du brauchst übrigens nicht unbedingt ein Kurzzeitkennzeichen, um vor der Anmeldung eine AU zu machen!
Es genügt, mit der Doppelkarte an Bord auf dem Weg zur Zulassungsstelle vorher zur AU-Werkstatt zu fahren und von dort auf direktem Weg zur Zulassungsstelle weiterzufahren. Natürlich mit den Kennzeichen am Auto, auch wenn das Zulassungssiegel entfernt ist. Die Werkstatt gibt Dir dann die AU-Bescheinigung mit, klebt Dir allerdings kein Siegel drauf. Das bekommst Du dann erst bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle.
Hintergrund: Wenn Du das Fahrzeug zulässt, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend bis 0:00 Uhr des Tages der Zulassung.
Auflagen: Dein Versicherer muss von Dir vorher davon informiert sein - also notiere Dir auch den Namen des Versicherungsmenschen, wenn Du das telefonisch erledigtst! Direkter Weg vom Standort des Fahrzeugs zur AU-Werkstatt und weiter zur Zulassungsstelle. Natürlich sollte sich die AU-Werkstatt auch möglichst auf dem Weg zur Zulassungsstelle befinden. Verboten sind hierbei natürlich Lust-Umwege, z.B. zu einem Eiscafé.
Alles für den 3er - alles für den Club!