20.07.2006, 07:48
Ich habe die Diskussion zuletzt nicht verfolgt und weiß nicht, ob das eine olle Kamelle ist:
http://www.stern.de/sport-motor/autowelt...65857.html
http://www.stern.de/sport-motor/autowelt...65857.html
Das H-Kennzeichen darf weiterleben
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20.07.2006, 07:48
Ich habe die Diskussion zuletzt nicht verfolgt und weiß nicht, ob das eine olle Kamelle ist:
http://www.stern.de/sport-motor/autowelt...65857.html
20.07.2006, 08:51
Ist ein alter Hut. Wobei der Stern-Artikel an zwei Stellen mißverständlich sein könnte:
Erstens ist es nicht ganz wahr, daß es keine Verschärfung gibt. Allerdings handelt es sich bei allen "Verschärfungen" um alte Kamellen, die es auf dem Papier schon immer gab, die nur in der Praxis allzu oft "vergessen" wurden. Beispiele: Die Forderung nach einem "gepflegten" Zustand (Patina ist halt etwas anderes als Gammel), die zweijährliche Überprüfung auf einen "H-würdigen" Zustand, gewisse Aspekte der Originalität. Im Einzelfall wurden in der Vergangenheit H-Kennzeichen vergeben für Umbauten, die zur Bauzeit des Wagens (bzw. 10 Jahre danach) nicht möglich gewesen wären. Auch nach "alter" Regelung ein unding - viele Sachverständige haben sich bloß nicht drum geschert. zum Zweiten muß nochmal ganz deutlich gesagt werden, daß das nicht-stattfinden der üblen Verschärfungen, wie sie z.B. die Oldtimer Markt ankedroht hatte, absolut nichts mit irgendwelchen Protesten, Zeitungsartikeln usw. zu tun hatte - die Neuregelung war bereits fix & fertig, als der öffentliche Sturm der Entrüstung organisiert wurde.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
20.07.2006, 08:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2006, 08:58 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
der DEUVET hat´s mal wieder gerichtet. http://www.deuvet.de/fakt/fakt1.htm#Entwurfh Der Bestandsschutz für 07er Zulassungen gilt nun auch in NRW und offensichtlich genehmigen die Zulassungsstellen in NRW 07er Zulassungen wieder für Youngtimer mit einem Fahrzeugalter von unter 30 Jahren. Gruß Uwe
20.07.2006, 09:09
Zitat:..... Im Einzelfall wurden in der Vergangenheit H-Kennzeichen vergeben für Umbauten, die zur Bauzeit des Wagens (bzw. 10 Jahre danach) nicht möglich gewesen wären. Auch nach "alter" Regelung ein unding - viele Sachverständige haben sich bloß nicht drum geschert. Also Bauzeit 1502 bis 1977. Einführung des M40 Motors 1987. Also 10 Jahre danach. Dann wäre so ein Umbau auch schon 1987 möglich gewesen. Dann gibt es ein H-Kennzeichen für einen 1502 mit M40 Motor??????
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
20.07.2006, 09:37
Die DEUVET-Pressemeldung ist ja wohl dreist - nach Auskunft des Zuständigen Mannes im Verkejrsministerium hat es die vom DEUVET in die Welt gesetzte Verschärfung niemals auch nur als Plan gegeben, folglich konnte der DEUVET auch keinerlei Einfluss geltend machen. Wo nix ist, kann man auch nix ändern.
Was den 1502-Motor angeht: Da gibt es Sonderregelungen. Motoren desselben Herstellers, die in Nachfolgemodellen verbaut waren (wobei ich nicht weiss, ob nur der direkte Nachfolger -hier also E21- oder auch der Nachnachfolger -E30- akzeptiert wird, sind zulässig. Egal, von wann der Umbau ist. Ich spielte mehr auf Karosserievarianten an, die es so nie gegeben hat und nie gegeben haben kann. Zum Beispiel hat es nie E9-Cabrios gegeben. Und die am weitesten verbreiteten Umbauten wurden in den frühen 90ern (da waren die E9 im Durchschnitt 20 Jahre alt) auf Basis des E30-Verdeckmechanismus. Und solche Fahrzeuge laufen allen ernstes auf H-Kennzeichen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
20.07.2006, 10:29
Zitat:Also Bauzeit 1502 bis 1977.Ja, wenn Dein 1502 von 1977 ist. Allerdings ist die Definition "10 Jahre danach" neu. Bei mir hiess es noch "mind. 20 Jahre alt". Sonst hätte ich wohl kaum 2004 einen 84'er 318i_Motor in meinen 72'er 02 eingetragen bekommen, der da schon das H-Kennzeichen hatte.
In den aktuellen (also denen, die im Moment gelten) Ausführungsbestimmungen steht ganz klar drin, daß Veränderungen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung durchgeführt worden sein müssen. Was (weil die meisten Leute pünktlich zum 30. Geburtstag ihres Autos zum TÜV laufen) einer mindestens 20 Jahre alten Änderung entspricht. Beim TÜV Süd gibt es den Anforderungskatalog in der aktuellen Fassung mit Interpretationen für häufige Fälle nicht-originaler Fahrzeuge zum Download.
Was den Motorumbau angeht: Ohne Altersbeschränkung sind andere Varianten desselben Motors (hier: M10) möglich. Ein 1988er M10, der vorgestern in einen 1962er 1500 eingebaut wurde, das Ganze noch mit G-KAT und Euro2, wäre ausdrücklich H-Kennzeichen-Konform.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
20.07.2006, 10:39
Na da werde ich wohl bei den nächsten TÜV-Besuchen mein H-Kennzeichen vorher festschweissen müsssen
20.07.2006, 10:41
Nö, wie gesagt, einen M10 beliebigen Baujahres durch einen (neueren) M10 beliebigen Baujahres zu ersetzen, ist und bleibt auf jeden Fall zulässig.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
20.07.2006, 10:48
Hallo,
sagen die Kriterien darüber überhaupt etwas aus?! Es muss sich doch lediglich um einen baugleichen Motor ( in diesem Fall M10 ) mit gleichem Hubraum und annähernd gleicher Leistung handeln, oder?! Gruß Uwe
20.07.2006, 10:53
Nö, Hubraum und Leistung dürfen abweichen (wenn ähnliche Hubräume und Leistungen im Originalfahrzeug lieferbar wareen). Die Gemischaufbereitung darf verbesserten Abgaswerten (die taugen ohnehin als Begründung für nahezu jede Motor-Modernisierung) weichen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
20.07.2006, 10:58
Na wenn das so drin steht, kann ja nix passieren
Aber darf ich dann in NRW nicht mehr bei der DEKRA die HU machen lassen? Schliesslich darf die hier ja nicht das Gutachten nach §21c StVZO erstellen.
20.07.2006, 11:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2006, 11:04 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Ralf,
Anforderungskriterien das Kapitel Motor betreffend: -Anerkannt werden ausschliesslich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps. -Baugleiche Motoren neueren Datums mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung werden ebenfalls anerkannt. Bei einem Motor aus der Produktionszeit des Fahrzeugtyps spielen Hubraum und Leistung keine Rolle aber bei Motoren neueren Datums schon. Gruß Uwe
20.07.2006, 11:04
Zitat: Schliesslich darf die hier ja nicht das Gutachten nach §21c StVZO erstellen.Hallo Ekki, ab dem 02.01.2007 schon. Gruß Uwe
20.07.2006, 11:06
Frage mal nebenbei....... bei der Zulassung meines Cabrios habe ich
gesehen, dass es auch eine Oldtimerzulassung gibt. So wie ich das aber schnell überflogen habe - scheint sich das nicht richtig zu lohnen? Bei meinem LaRa waren Anmeldegebühren um die 200 Euro zu zahlen. Wofür lohnt sich diese Oldtimerzulassung für Fahrzeuge älter wie 20 Jahre?
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
20.07.2006, 11:12
Zitat:Hast rechtZitat: Schliesslich darf die hier ja nicht das Gutachten nach §21c StVZO erstellen.Hallo Ekki,
20.07.2006, 11:14
Hab mal den Text aus der StVZO kopiert:
Motor • Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellen- motor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbe- stückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen. • Ausnahmen: - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich). - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß. - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder min- destens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ) - In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. • Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. • Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn: - es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder - ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi- schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen). • Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert. Getriebe Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom Fahrzeughersteller angeboten wurden. Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“.
20.07.2006, 11:16
Zitat:Zitat:Also Bauzeit 1502 bis 1977.Ja, wenn Dein 1502 von 1977 ist. Allerdings ist die Definition "10 Jahre danach" neu. Bei mir hiess es noch "mind. 20 Jahre alt". Das kommt ja 2007 aufs gleiche raus. Dann ist der M40 Motor ja auch 20 Jahre alt. Dann paßt es sogar doppelt.
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
20.07.2006, 11:18
Zitat:Hallo,Zitat:Hast rechtZitat: Schliesslich darf die hier ja nicht das Gutachten nach §21c StVZO erstellen.Hallo Ekki, hier noch ein Link zum Thema. http://www.autokiste.de/start.htm?site=/...2/5060.htm Gruß Uwe |
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