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...mal rein theoretisch...
Wenn ich mir jetzt ein Auto kaufen würde, TÜV seit 3 Monaten abgelaufen, nicht zugelassen, wie bekomme ich das zu mir nach Hause? Reicht da ein Kurzzeitkennzeichen (was brauche ich da zur Beantragung)? Darf ich das Auto schleppen? Oder wie mach' ich das?
Wäre für schnelle Tipps seeehr dankbar...
Gruß
Eddy
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Nimm ein Kurzzeitkennzeichen. Für die Beantragung brauchst Du neben Geld, Personalausweis, Geduld und einer Doppelkarte nichts. Insbesondere keinerlei Unterlagen zum Fahrzeug.
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24.08.2006, 20:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2006, 20:34 von e21_316.)
Du kriegst ein Kurzzeitkennzeichen. Es ist dafür unerheblich, ob das Fzg. welches du damit bewegst noch TÜV hat. Wichtig ist einzig, dass es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Schleppen darfst du es auch, allerdings nur im Notfall und bis zur nächsten Werkstatt, wenn das Fzg. am jetzigen Standort nicht instandgesetzt werden kann. Und es muss das Kennzeichen der letzten Zulassung am Fzg. angebracht sein, sowie ein Vers.-Schutz bestehen. Trotzdem wird man häufig angehalten und man bekommt u.U. ein Bußgeld. Alles Auslegungssache.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen bist du auf der sicheren Seite. Das mit dem Schleppen ist dünnes Eis, das würde ich lassen.
Edit: Schade zu spät. Ralf hat im wesentlichen alles wichtige gesagt...
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24.08.2006, 20:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2006, 20:42 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Eddy,
du benötigst eine Versicherungsdoppelkarte für ein Kurzzeitkennzeichen und
dann musst du zur Zulassungsstelle Schilder besorgen. Das Thema schleppen
kam hier vor ein paar Monaten kurz vor und mir fällt auch gleich ein wo.
Gruß Uwe
PS: Edit - zum Thema schleppen wurde bereits alles gesagt.
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Danke für die Tipps, ist heute alles reibungslos über die Bühne gegangen...
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Hallo Eddy,
schön das alles so reibungslos geklappt hat. Möchtest du nicht ein paar Details
zum Neuerwerb verraten?!
Gruß Uwe
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02.09.2006, 17:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2006, 17:29 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Eddy,
egal ob 5er oder 7er, ich verzeih dir.
Gruß Uwe
EDIT: Da war ich doch offensichtlich auf der völlig falschen Fährte.
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02.09.2006, 21:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2006, 21:53 von BenediktXVI.)
Hallo Eddy, hattest du die Doppelkarte vom Versicherungsbüro deines Vertrauens?
Hatte vor 3 Jahren den "Fehler" gemacht und die Doppelkarte von "nächbesten" Versicherer geholt. Später das Auto Angemeldet (normal) und bei einem "dritten" Versicherer versicht.
Etwas 1/2 Jahr später forderte der "nächstbeste" Versicherer 100€ für den Versicherungsschutz (gelbes Kennzeichen)!!!
Was hast du bezahlt???
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Nö, ich hab' die Doppelkarte bei meiner Haus- und Hof-Versicherung besorgt und musste nix bezahlen...
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