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07.09.2006, 16:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2006, 16:22 von Ralf.)
Ich weiss jetzt endlich, wie man ganz einfach einen Steuerbescheid mit einer Kfz-Steuer-Nachzahlung ins Haus bekommt: Man beantragt ein H-Kennzeichen. Und das rechnet sich dann so:
Angenommen, man zahlt seine Kfz-Steuer immer zum 1.1. und bekommt zum 1.9. das H-Kennzeichen.
Angenommen, das Auto hat 2 Liter Hubraum, dann hat einen das Finanzamt am 1.1. um 507 EUR erleichtert. Bis zum 31.8. hat man davon 338 EUR "aufgebraucht", bleiben also noch 169 EUR übrig.
Mit H-Kennzeichen kostet die Steuer 191 EUR im Jahr. Von 1.9. bis zur nächsten Hauptfälligkeit (1.1.) wären das also 63 EUR - eigentlich müsste es also 106 EUR zurückgeben.
Nun ist für den Steuerbürger Geben seeliger denn Nehmen - also verlegt das Finanzamt einfach die Hauptfälligkeit flugs auf den 1.9. und schwupps - es ist eine Nachzahlung von 22 EUR fällig ...
Machen die Jungs das bei einer Euro2-Umrüstung genauso? Früher blieb die Hauptfälligkeit bestehen und es gab anteilig das zuviel gezahlte Geld zurück ... hat sich da etwas geändert?
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Als ich meinen Herrn der Ringe von Euro1 auf Euro2 umschlüsseln ließ (nach KLR-Einbau) war da nix, glaub ich. Ist aber auch schon fast fünf Jahre her....
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07.09.2006, 16:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2006, 16:32 von ...christian.)
Sei ruhig, ich hab gestern erst wieder die halbjährlichen 320 Euro KFZ-Steuer für den Bus bezahlt.
Aber zum Glück gibt´s ja demnächst einen Euro3-Kat für das Auto.
Cheers
Christian
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07.09.2006, 17:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2006, 17:17 von Martin.)
Also bei meiner diesjährigen EURO 2 Eintragung, die als "Umschlüsselung" bezeichnet wurde, wurde der Steuerbescheid rückwirkend zum Tag des Eintrags bei der KFZ-Zulassungsbehörde geändert und ich habe die Steuer entsprechend ab dem Zeitpunkt der Umschlüsselung erstattet bekommen... an der Hauptfälligkeit hat sich aber nichts geändert, da gilt der Tag der ersten Zulassung auf mich als Halter nachwievor.
Ist vielleicht die H-Zulassung wie eine Neuzulassung bewertet und damit anderes zu sehen als die Umschlüsselung auf EURO 2 ? Dann müsste aber eigentlich der entsprechende Restjahresbetrag der vorausbezahlten Steuer verrechnet oder erstattet werden...was wohl auch geschehen zu sein scheint ....
Du kannst Dir aber die 4 Wochen Einspruchsfrist ab Zugang des neuen Steuerbescheids vormerken und ggf. schriftlich Einspruch einlegen, diesen mit Deiner Ansicht begründen und den Einspruchsbescheid abwarten... das Einspruchsverfahren ist kostenfrei, lediglich bei Beauftragung eines Anwalts/-StB können Anwalts/- StB-kosten entstehen.... das kannst Du Dir aber ggf. auch bis zum Erlaß des Einspruchbescheids sparen und dann erst wegen der dann ggf. anstehenden Klage (Monatsfrist) zum StB oder RA gehen.
Andererseits: Wo liegt hier genau Dein wirtschaftlicher Schaden ? Doch wohl - wenn ich den Fall richtig verstanden habe - in der Zufrühzahlung von 22 EUR, die eh nächstes Jahr auch zu zahlen wären .... insofern ein geringer Zinsschaden, der den Streit vielleicht nicht lohnen wird.
Gruß
Martin
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Bei der Umtragung auf Euro 2 erging es mir genauso wie Dir mit der Umschlüsselung auf H-Kennzeichen: schwupps - hatte ich eine neue Hauptfälligkeit inklusive einer Nachforderung im Haus ...
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Zitat:Bei der Umtragung auf Euro 2 erging es mir genauso wie Dir mit der Umschlüsselung auf H-Kennzeichen: schwupps - hatte ich eine neue Hauptfälligkeit inklusive einer Nachforderung im Haus ...
Da müßte aber bald eine Gutschrift vom "Blutsauger" kommen über zuviel gezahlte KFZ-Steuern. Die Rechnung kommt immer sehr schnell, mit der Gutschrift in Form eines Verrechnungsscheck lassen sie sich gerne etwas mehr Zeit.
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Nee, da kommt halt keine Gutschrift mehr. Man verschiebt einfach die Hauptfälligkeit auf den Tag der Umrüstung / Umschlüsselung und generiert so eine Nachzahlung. Auf Dauer müsste man die Steuern natürlich so oder so bezahlen, aber komisch ist das schon. Stell Dir mal vor, Du hast eine Zeitung abonniert und zahlst das Abonnement jährlich. Während des Urlaubs unterbrichst Du den Bezug und anstatt die 2 Wochen nicht abgenommener Zeitung zurückzubezahlen verschiebt der Verlag die Hauptfälligkeit und stellt eine Nachforderung, obwohl der Bezug der Zeitung bis Jahresende eh' bezahlt war ...
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Zitat:Nee, da kommt halt keine Gutschrift mehr. Man verschiebt einfach die Hauptfälligkeit auf den Tag der Umrüstung / Umschlüsselung und generiert so eine Nachzahlung.
So weit denken die Beamten bei uns nicht. Die mache sich lieber Arbeit, und führen ales einzeln auf. Wie umschrieb es Gaby Köster kurz vor der Expo 2000 es so schön: Hannover liegt zwar nicht am A... der Welt, aber man kann vor dort aus schon fantastisch gut sehen
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