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Ich versuche es kurz zu machen.
Meine Freundin war zu schnell auf der BAB. Folge - Punkte und 1 Monat
Fahrverbot. Da dies das erste Mal war - hat sie sich aussuchen dürfen,
wann sie den Führerschein abgeben darf.
Nun hat sie heute den Führerschein an die angegebene Adresse per Post
versendet. Also - das war so vereinbart, dass sie ihn an die entsprechende
Stelle einsenden soll.
Nun ist sie sich nicht mehr 100% sicher.
Sie meint sich zu erinnern, dass die Damen & Herren von der Führerscheinstelle
gesagt haben, dass sie nach dem Einsenden des Briefes (Montag) noch
1 Tag (Dienstag) fahren darf.
Kann das jemand bestätigen?
Erfahrungen
Thx
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."
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Was ist ein Führerschein?
Ich bin klein und gemein ...... und sehe obenrein noch barbarisch gut aus :-)
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Zitat:Was ist ein Führerschein?
Das was Du bald machen darfst, wenn Du endlich 18 wirst
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Scheint so.
Außerdem besteht da schließlich kein Zusammenhang, er hatte ja nie einen Führerschein.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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-Schein, das verstehe ich. "Kostet viele Scheine."
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Also in der Schweiz ist das ein gebräuchliches Wort
"Hör ma Führer, könntest du noch rasch..."
Wenn das Telefon im Pausenraum klingelt und ich (!) nimm ab:
"Hallo, hier das Führerhauptquartier, was ist los?"
Ich heule manchmal vor lachen , ....ich muss, ich stehe da unter einem Lachzwang
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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25.09.2006, 23:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2006, 23:47 von Gunna.)
Zitat:Kann das jemand bestätigen?
Erfahrungen
Leider Nein !
Aber Erfahrungen, die hab ich
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Zitat:Nun ist sie sich nicht mehr 100% sicher.
Sie meint sich zu erinnern, dass die Damen & Herren von der Führerscheinstelle
gesagt haben, dass sie nach dem Einsenden des Briefes (Montag) noch
1 Tag (Dienstag) fahren darf.
Ich denke, in Baden-Würtemberg ist es genauso, wie in Niedersachsen. Und hier heißt es lapidar: Nein. Wenn der Schein eingeschickt wurde, darf der Inhaber nur noch auf der Beifahrerseite einsteigen.
Meiner alten Dame ist das vor vier Jharen auch passiert: Sie war "etwas zu langsam für die Polaroid." In Göttingen fuhr sie statt der erlaubten 50 Km/h geringfügig über 80 Km/h. Sie war ziemlich "stinkig," daß sie geblitzt wurde und den Führerschein für einen Monat abgegen mußte. Sie schickte ihn ein und durfte von diesem Tag nicht mehr fahren. Der Tag der Abgabe wurde mit dem Datum des Poststempels vermerkt. Erst kurz vor Ablauf der Frist bekam sie den "Lappen" wieder mit der Auflage, bis zum Tag X zu warten.
Trotz ihrer 76 Jahre bekam sie den Führerschein anstandslos wieder ausgehändigt.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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@Lutz: Dann musst Du aber auch noch erzählen, zu welchem Zeitpunkt Deine alte Dame den Führerschein eingeschickt hat und warum genau dann...
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Jetzt sind wir aber alle mal gespannt ...
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Da Freundin heute beim zuständigen Amt angerufen hat und auch den
Sachbearbeiter drann bekommen hat - amtliche Antwort - des Regierungspräsidiums
Karlsruhe.
Der Führerschein kann per Einschreiben eingesendet werden.
Am Tag der Einsendung darf man noch fahren.
Am nächsten Tag der Einsendung darf man immer noch fahren.
Es ist zwar heute der Posteingangsstempel - die Verwahrung gilt aber
dann weil per Postweg ab MORGEN!
Amtlich
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@ Ralf: Sie hat den Führerschein Anfang Februar abgegeben, da der Monat nur 28 Tage hatte. Sie wollte schließlich baldmöglichst wieder ihren frisch erworbenen BMW fahren.
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Ich hatte die Pappe mal 8 Monate weg!
8 Monate!
8 Monate Bus.
8 Monate S-Bahn.
8 Monate Zug.
So oft bin ich im Leben noch nie zu spät zu Kunden gekommen
Und das Beste - Pappe weg ab Ende Oktober = Zug und S-Bahn fahren
über den Winter = schwitzende stinkende Leute neben Dir. Oder auch
beliebt - der Typ der neben Dir einschläft und seinen Kopf auf Deine
Schulter plaziert.
Grund der Abgabe.
2x schneller als diese 25km/h (oder so) innerhalb eines Jahres!
Folge --> 1 Monat Fahrverbot.
Ich gleich ein Schreiben gemacht.
Lieber lieber Staatsanwalt - bitte bitte kein Fahrverbot. ich bin nämlich
ein gaaanz lieber Autofahrer und das ist gar nicht mein Stil *schleim*
*schleim*...........
Folge - hohes Bußgeld - kein Fahrverbot.
Freude
---
Im selben Monat(!).
Sindelfingen ---> Stuttgart / Vaihingen ....... ich quassel mit meinem
Kumpel. Ziemlich vertieft. FLÄSCH!.
60km/h erlaubt.
89km/h geblitzt!
(Iss ein Autobahntunnel)
Was passierte?!?
Sehr sehr böser Brief des Amtes! O-Ton ....... ".... wir sind noch nie so
verarscht geworden......... von wegen einmaliger Fall........"!
Folge:
8 Monate Fahrverbot!
Ca. 1050 Euro Strafe!
Noch Fragen?!?
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26.09.2006, 19:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.09.2006, 19:17 von Lutz.)
Das erinnert mich an den Spruch:
Lächle, es hätte schlimmer kommen können. Und ich lächelte. Und es kam schlimmer.
@ ImpCaligula: Dieser Spruch ist nicht böse gemeint und beinhaltet auch keine Schadenfreude.
TOI TOI TOI ! Bisher hatte ich fast immer das Glück, diese Wegelagerei rechtzeitig zu entdecken. Fast immer . . .
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Oha !!
Fiese Sache..
Was Deine Eingangsfrage betrifft: Ich persönlich hätte das Fahren bleiben lassen, sobald ich den Lappen nicht mehr vorzeigen kann (egal, ob in der Post, schon auf dem Amt oder sonstwo).
Ansonsten kommt man bei sturen Beamten doch bloß in Erklärungsnotstände, oder?
Man stelle sich vor, man baut ´nen Crash während der Schein "in der Post" ist - behördlich vielleicht noch kein Problem, aber was sagt die Versicherung??
Nee, nee - weg ist weg. Da wär ich eiserner Fußgänger von Anfang an..
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Zitat:sobald ich den Lappen nicht mehr vorzeigen kann
. . . dafür hat man schließlich noch den alten grauen Führerschein, den man zufälligerweise bei Erstellung des neueren Rosafarbenen nicht mit dabei hatte . . .
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Zitat:Das erinnert mich an den Spruch:
Lächle, es hätte schlimmer kommen können. Und ich lächelte. Und es kam schlimmer.
@ ImpCaligula: Dieser Spruch ist nicht böse gemeint und beinhaltet auch keine Schadenfreude.
TOI TOI TOI ! Bisher hatte ich fast immer das Glück, diese Wegelagerei rechtzeitig zu entdecken. Fast immer . . .
Ist schon ok - muss man kein Mitleid mit mir haben.
War ja selber schuld
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Zitat:Oha !!
Fiese Sache..
Was Deine Eingangsfrage betrifft: Ich persönlich hätte das Fahren bleiben lassen, sobald ich den Lappen nicht mehr vorzeigen kann (egal, ob in der Post, schon auf dem Amt oder sonstwo).
Ansonsten kommt man bei sturen Beamten doch bloß in Erklärungsnotstände, oder?
Man stelle sich vor, man baut ´nen Crash während der Schein "in der Post" ist - behördlich vielleicht noch kein Problem, aber was sagt die Versicherung??
Nee, nee - weg ist weg. Da wär ich eiserner Fußgänger von Anfang an..
Ja eben - deswegen hat sie aber angerufen.
Denn nachher passiert wirklich was.
Versicherung?
Fahren ohne Führerschein?
Na ja - alles ist ok - und ab heute darf sie 31 Tage rückwärts zählen.
Aber wir fahren ja nun in den Urlaub fast 2 Wochen..... dann ist schon
mal die 1/2 weg :-)
Die restlichen 2 Wochen will sie bei mir wohnen ........... :
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