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Salü......
ok - ein bisschen "Talk" nur *g*. Aber langsam werde ich
nervös.
Also - da es ein CH Fahrzeug ist, geht es morgen um 07 Uhr
zum TÜV zur §21 Abnahme. Habe alles dabei.
Kaufvertrag.
CH Fahrzeugbrief.
Unbedenklichkeits Bescheinigung.
Zollbescheinigung.
Weiß jemand was da auf mich zu kommt?
Was macht der TÜV`ler da alles? Schaut der dann doppelt so
genau wie bei einer normalen TÜV Prüfung? Ist ja ein "bekannter"
BMW.... müsste er ja nur normal schauen - oder?
Weiß jemand was da Kosten auf mich ca. zukommen werden?
Bin halt a bissle nervös *g*.
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Servus,
fachlich kann ich zu § 21 zwar nix sagen, aber vielleicht vermögen ja ein paar warme Worte den Imperator aufzumuntern
Ich war heute nämlich seeeeehr erfolgreich in Sachen § 19 unterwegs :
Die Prüfung meiner Gasanlage durch'n (westdeutschen) Tüv verlief sehr entspannt und kostengünstig - nach ausdrücklicher Belobigung der polnischen Handwerkskunst (Einbauer) gab's die Papiere.
Jedenfalls dürfte es auch immer drauf ankommen, an welchen Prüfer man gerät. Und wenn's mal richtig schlecht laufen sollte - zumindest gilt das bei der HU - dann gips ja immernoch die Möglichkeit, auf eine Nachprüfung/untersuchung zu verzichten und die komplette HU dann bei ner anderen Prüfgesellschaft durchführen zu lassen. Inwieweit das auf § 21 übertragbar ist (Monopol?) weiß ich natürlich nicht.
Feinstaub aus Leidenschaft
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Zitat:Servus,
fachlich kann ich zu § 21 zwar nix sagen, aber vielleicht vermögen ja ein paar warme Worte den Imperator aufzumuntern
Ich war heute nämlich seeeeehr erfolgreich in Sachen § 19 unterwegs :
Die Prüfung meiner Gasanlage durch'n (westdeutschen) Tüv verlief sehr entspannt und kostengünstig - nach ausdrücklicher Belobigung der polnischen Handwerkskunst (Einbauer) gab's die Papiere.
Jedenfalls dürfte es auch immer drauf ankommen, an welchen Prüfer man gerät. Und wenn's mal richtig schlecht laufen sollte - zumindest gilt das bei der HU - dann gips ja immernoch die Möglichkeit, auf eine Nachprüfung/untersuchung zu verzichten und die komplette HU dann bei ner anderen Prüfgesellschaft durchführen zu lassen. Inwieweit das auf § 21 übertragbar ist (Monopol?) weiß ich natürlich nicht.
Öhm - das wär ja mal Interessant - ob man die Nachprüfung woanders
dann machen darf?!? Wobei - wer sagt was von Nachprüfung?!? Mach
mir doch Angst Du
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Also die §21-Prüfung unterscheidet sich vom Prüfumfang nicht von der normalen §29-Prüfung - es wird nur zusätzlich ein neuer Brief angelegt. Kostet auch kaum mehr.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Zitat:Also die §21-Prüfung unterscheidet sich vom Prüfumfang nicht von der normalen §29-Prüfung - es wird nur zusätzlich ein neuer Brief angelegt. Kostet auch kaum mehr.
Bin echt mal gespannt, was da alles auf mich zu kommt.
Iss meine erste §21 ...... aber es gibt immer ein erstes Mal
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Zitat:Öhm - das wär ja mal Interessant - ob man die Nachprüfung woanders
dann machen darf?!?
Keine Ahnung - kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist. Wahrscheinlich ist sowas gar nicht geregelt...
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Isch habe es geschafft - d.h. mein Coupe hat es geschafft.
Es hat genau 150,00 Euro gekostet - Vollabnahme, ASU, Papiere.
So nun geht es zur Zulassung..........
Muss aber auch sagen, dass ich einen relativ jungen Ingenieur erwischt
habe, der zudem (aus Jugendzeiten) sich sehr gut mit BMW und vor allem
den e30 und e36 ausgekannt hat. Na ja - kannte aber auch alle Schwachstellen.
Hat aber keine gefunden bei meinem. Was ihm zu dem Kommentar verleitete
"... der ist aber noch in sehr gutem Zustand...!". *Freude*
Interessant auch folgende Aussage. Autos aus der CH sind so eine Sache,
meinte er ziemlich am Anfang. Irgendwie laufen die Direktexporte anders
vom Band, wenn es in die CH geht. Die Wagen haben meist immer mehr
Leistung als der gleiche Wagen in Deutschland.
Dazu muss ich sagen - als ich den Wagen abgeholt hatte und nach hause
gefahren habe - dachte ich mir schon. Also - ich kennen ja den e36 325i,
aber der ist echt gut eingefahren bzw. dachte an Serienstreuung.
Nein - das bestätigte auch der andere TÜV Mensch, der nebenan ein
anderes Auto bearbeitete* - Autos aus der CH haben vergleichsweise
meistens immer mehr Leistung. Anscheinend sei die Mototronic anders
eingestellt.
Dann habe ich den TÜV`ler auf meinen Benzinverbrauch angespsrochen.
Stadt 9,15 Liter und Überland 8,35 Liter fand ich für einen 325er extrem
wenig. Vor allem - Reifengröße/Felgen ist ab Werk und der Tacho vom
TÜV CH geprüft. Muss also stimmen der Durschnittsverbrauch.
Auch das sei bekannt - die CH Autos liegen ein bisschen unter dem
normalen Verbrauch. Eben wie er sagte - die Mototronic.
So - ich freu mich jetzt einfach :-)
*Fußnote. Lustich - der andere TÜV`ler der nebenan ein Auto bearbeitete,
hatte mit einem Mitbewohner ausländischer Art zu "kämpfen". Der wollte
partou nicht verstehen, dass man keine TÜV Plakette bekommt, wenn
auf der HA die Bremsen Metall auf Metall gehen und kein(!) Belag mehr
auf der HA ist. Auch die nette phantominische Geste (mit einer Hand das
eine Auge zudecken) - fand der TÜV`ler nicht witzig *ggg*.
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...jetzt würde ich zugerne wissen,
was für ein Auto der Kollega nebenan vorgeführt hat...?
Ford Transit
oder doch ein konkret krassa
3er BMW...?
(aber auch korrekte fumwer E34 werden von kollegas genommen...!)
Gruß, Pit
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Zitat:...jetzt würde ich zugerne wissen,
was für ein Auto der Kollega nebenan vorgeführt hat...?
Ford Transit
oder doch ein konkret krassa
3er BMW...?
(aber auch korrekte fumwer E34 werden von kollegas genommen...!)
Gruß, Pit
Das war ein e46. Mit ohne Belag - sozusagen *g*.
Und wie gesagt - er hat es nicht verstehen wollen, wieso man ohne
Bremsbelag keinen TÜV bekommt.
Hm - ich stöbere gerade meine neuen Unterlagen durch. Nett - das
Coupe hat nun Euro 2...... aha.
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Brauchst Du nix Bremse hinten bei E46, weil ist sich Achse rausgerisse
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Habe gerade mit nem "befreundetem" Ingenieur der Niederlassung
Stuttgart gesprochen. Die BMW in die Schweiz haben tatsächlich eine
andere Mototronic
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Hat der das irgendwie begründet?
Mehrleistung wegen "hohe Berge" oder so?
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Zitat:Hat der das irgendwie begründet?
Mehrleistung wegen "hohe Berge" oder so?
Ich fahre nachher vorbei - am Tel. war er mangels Zeit recht kurz
angebunden. Muss mir noch ein, zwei Ersatzteile holen - dann werde ich
ihn kurz löchern.
Muss auch noch meinen Alpina Schriftzug abholen *g*.
Gut wenn man eine FahrzeugIdent. No. hat
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Hallo Imp,
ich würde mir an den weissen lieber (wenn überhaupt) einen
318 Schriftzug dranpappen...!
Mehr sein als scheinen...!
und nicht irgendwas vorheucheln, was nur mal daneben geparkt hat...!
Oder sei konsequent!
dann hab ich 2 Vorschläge:
entweder
(Beifahrerseite reicht) ´nen richtig großen M3- Mpower Aufkleber,
kann dich beim auf + abfahren vor der Örtlichen Hauptschule ganz weit
nach vorne bringen (bei den Jennys + Steffis...)
oder
Werbung für deine Lieblingsdönerbude (fahst du Wärbung, mach ich dich Döna mit alles für kleines Preis...!)
Wie entscheidest du dich...?
Gruß, Pit
(muß ich den hier setzen, oder verstehst du Spaß?)
Gruß, Pit :happy:
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*lach* - ich verstehe Spass - keine Angst.
Dann entscheide ich mich für den 316er Aufkleber. Der Alpina
Schriftzug ist nicht für mich - eher für den verkauf. So kann man
sich auch seinen B3 finanzieren.
Dank nun vorhandener FahrzeugIdent. No. kann man jetzt sowas
bestellen.
M-Power?!? Nein Danke - da fahren mir schon genügend echte 316er
im voll krassen M3 Style durch die Gegend!
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Hallo Imp,
dann bin ich beruhigt,
dachte schon, ich tret´ ins Fettnäpfchen...!
Gruß, Pit
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Zitat:M-Power?!? Nein Danke - da fahren mir schon genügend echte 316er
im voll krassen M3 Style durch die Gegend!
Ich bin in meiner neuen Firma schon zwei Mal auf meinen grünen "M3" angesprochen worden ... :
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
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26.10.2006, 23:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2006, 23:19 von Lutz.)
Beim Vier- oder beim Sechszylinder . . . ?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Natürlich bei meinem wild verspoilertem 6-Zylinder ...
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
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Eine Zulassung habe ich nicht bekommen ;-)
Hatte alle Papiere dabei. Alle? Wirklich alle? Nein - ich hatte zwar die
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zoll dabei, nicht die aber vom KBA.
Bei dieser KBA werden 2 Dinge geprüft. Wurde das Auto vorher mal in
Deutschland zugelassen? Ist das KfZ gestohlen?
Und nun kommt Beamtenlogik.
Zu Erstens. Ich hatte den original Schweizer Brief dabei. Der Brief
ist ausgestellt am Tag der Erstzulassung. Der Halter steht auch als
erster Halter im Brief. Keine weiteren Halter. Dann habe ich ein amtliches
Dokument, in dem dieser Halter das Fahrzeug verzollt. Es gibt also von
den amtlichen Papieren keine Unterbrechung vom Tag der Erstzulassung
bis zum Tag der Ausfuhr. Egal - man braucht das eben.
Zu Zweitens. Auch ist es dann - da ich ja auch einen Kaufvertrag hatte,
klar, dass dieses Fahrzeug 1. Hand und auch verzollt - nicht gestohlen ist.
Ok - wollen "die" aber trotzdem die Auskunft des KBA, denn es könnte
ja gestohlen sein.
Orginaltext des KBA beim Antrag:
"....es kann aber nicht ausgeschlossen werden dass das Fzg
zwischenzeitlich doch gestohlen wurde.... "
Das, nenne ich doch Beamtenlogik!
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