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Zitat:Definitiv unzulässig, da hat entweder jemand beim TÜV tief geschlafen oder sehr ausgiebig von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht.
@ Ralf : Wo kein Kläger, da kein Richter . . . *schulterzuck*
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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für den 126KW 325i mit 448 Typschlüssel gab es meines Wissens nach 3 Nachrüstquellen
GAT-KAT
HJS
Gutmann aus Freiburg
Wenn das grüne Kästchen vorne links im Motorraum vor dem Dom neben dem Luffilter verbaut ist, ist es ein Gutmannsatz
Wenn ein schwarzes dort verbaut ist mit einem Stecker ähnlich dem der Motronik, dann ist das HJS
Beiden genannten Systemen gemein ist, daß sie den originalen BMW KAtalysator verbaut haben inkl. der Endtopfvariante der Serienkatanlage
GAT-KAT ging einen anderen Weg und hat nur die vorderen Hosenrohre gegen den sehr tief liegenden KAT ausgetauscht, Steuergerät wurde im Handschuhfach an den Motronikkabelbaum angeschlossen
Egal ob die Zulassungsstelle schlecht gearbeitet hat oder nicht, Euro II Einstufung seit 2001 und damit mehr als doppelt wieder bausbezahlt
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Gutmann aus Freiburg
....aha, mein 318i Baur lief bis zum kauf in Freiburg und hat schon zu Zeiten des Erstbesitzer (Hr.Dr.) im Jahr ´91 seinen Nachrüst G-Kat empfangen...! Mit schwarzem Kästchen an der Stirnwand.
Wird bestimmt einer der ersten Umbauten gewesen sein.
Ich wußte nicht, das die Firma Gutmann in Freiburg beheimatet ist.
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy:
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Danke HEL für die Info!
Bei meinem Auto müsste also ein Gutmannsatz verbaut worden sein (grünes Kästchen ist vor dem linken Dom montiert, KAT hat BMW Stempel) ... das Auto lief vor meinem Erwerb 17 Jahre bei ein und demselben Besitzer in Baden- Baden, was ja auch nicht Welten entfernt von Freiburg ist ...
Gruß
Martin
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bei Interesse, ich habe noch die Anschlußbelegung für das Teil als PDF von Gutmann
auf dem SG steht ja nichts drauf was auf die Belegung schließen läßt
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01.01.2007, 22:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.01.2007, 22:55 von Rolf.)
Zitat:Sodele - für den 325i brauchen wir schon einmal gar keine Lösung zu sichen: Der Euro1-Nachrüstsatz von GAT kann mit Schlüsselnummer "51" eingetragen werden (sollte ihn jemand auf "77" oder "01" oder "13" eingetragen haben, bitet kurz bei mir melden). "51" bekommt 'ne grüne Plakette, 126 kW - 325i lassen sich also vor dem Fahrverbot retten.
...jezetle.. Ralf - wenn das zutrifft wäre mein 7/86er 325er auch vor dem Feinstaub-Fahrverbot zu retten
Da könnte ich dem eben begonnenen Jahr gleich viel gelassener entgegensehen. Herzlichen dank für Deinen unermüdlichen Einsatz!
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kann ich mir fast vorstellen mit der schlechteren plakette.
der auspuff am eta wird ja im vergleich zum 325i nie richtig heiß. kann man nach einer runde um den block mit der hand am endrohr testen ;-)
das g-kat system braucht ja etwa 800°C an kat und lambda-sonde, um das abgas überhaupt zu reinigen. vorher blubbert das abgas quasi ungereinigt in die atmosphäre.
deshalb war meine idee, am eta 122ps beides (kat+lambda) mittels original doppelrohr einen halben meter weiter in richtung motor zu bringen, um eine schnellere aufheizung des reinigungssystems zu erreichen. nebenher ist der doppelflutige kat auch noch größer, bietet also mehr reaktionsfläche. funktioniert! habe aber leider keine amtlichen bescheinigungen. dazu muß das system bei -20°C umgebungstemperatur getestet werden. ich glaub der tüvler sagte, dass ginge nur in der kühlkammer der tüvzentrale.
der aktuelle bmw 2,5er hat aus o. g. gründen die kats quasi im krümmer.
ein klr bewerkstelligt schnellere aufheizung ja über erhöhte standgasdrehzahl, also mehrverbrauch. paradox, oder?
hab übrigens gestern so ein rostiges eta-klo gesichtet. mal sehen, was der noch kosten soll zwecks schechtung ;-)
grüße!
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01.01.2007, 23:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.01.2007, 23:22 von Ralf.)
Ganz so einfach ist es nicht. Die Wärme wird zu einem erheblichen Teil erst im Katalysator erzeugt. Um die Biester vollgasfest zu machen, wurden sie damals recht weit nach hinten geschoben, denn die zusätzliche Wärmebeaufschlagung durch einströmendes zu heißes Abgas kann den monolithen schmelzen lassen. Heutige Katalysatoren haben ein anderes Trägermaterial (oft sogar Metall statt Keramik), so daß sie Hitze besser wegstecken.
Ein komplettes Abgasgutachten kostet übrigens um die 4000 - 5000 EUR ...
Was die schlechtere Plakette angeht: Für Benziner gibt's nur zwei Möglichkeiten: Entweder die beste (grün) oder gar keine. Warum es bei Euro1-Fahrzeugen faktisch auf das Datum des Abgastests und nicht auf die eingehaltene Norm (= Euro 1) ankommt, wissen mal wieder nur die Götter...
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02.01.2007, 01:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2007, 02:09 von ronny44.)
genau da liegt der haken, ralf. für die 5000 hol ich mir doch lieber nen 535i und lass ordentlich die sau raus. jedenfalls ist mein ökologisches gewissen beruhigt. letztendlich werde ich wohl um eine (pro forma) eintragung des klr nicht drumherum kommen. wollte das auto schließlich noch bis zum kapitalen motorschaden im ETK-(frei)stil fahren. (falls man das mit einem eta überhaupt schafft ). meine methode als alter panzerfahrer ist die folgende: an der ersten roten ampel auf (D) stellen, bremse ganz fest drücken und dann kräftig gas geben (2100/min). die motortemp. steigt damit im winter an, dass du auf dem thermometer zuschauen kannst. dann heizung an und die hütte (incl. auspuff) ist mollig warm. klappt leider nur beim automatik... so war's tatsächlich vorschrift bei der armee zur minimierung der kaltlaufphase.
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Zitat:so war's tatsächlich vorschrift bei der armee zur minimierung der kaltlaufphase.
Das kann ich auch als ehemaliger Panzerfahrer (Jaguar) bestätigen.
Motor an, 2.Gang rein, Bremse treten und 5-10min brummen lassen bei ca 12oo U/min.
(Waren glaub 3 Bremsscheiben pro Seite, die das Monster im Zaum hielten)
Ein V8 mit 30L Hubraum frisst halt ordentlich Diesel, da rentiert sich sowas.
Zudem relativierte sich, das im kalten Zustand u.u. sehr störrische Wende-Lenk-Schaltgetriebe,
der hohe Reibwiderstand vom (x-Liter) kalten Getriebeöl.
Mann muss sich das mal vorstellen !
In der Halle, nach vorne hin immer offen, "T"-Bereich genannt, stehen 10 laufende Monster
jedes 26t leicht und wärmen sich für den "Krieg" auf.
Da kriegt Feinstaub ne ganz annere Dimension
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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Hallo,
Nochmal was zum Thema:
Der Kohl hat hat 126 KW/ und G-Kat ab Werk. Bei Twintec finde ich nichts zum umrüsten auf Euro 2. Das Problem der Kohl ist als genauso eingestuft wie Farzeuge ohne Kat. Schlüsselnummer zur Umweltzoneneinstufung ist 77.
Gruß Mark
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126kW (Katlosmotor) und G-Kat ab Werk? Da widerspricht sich aber was ...
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
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Hallo,
Im ersten Brief war kein KAT eingetragen. Jetzt ist einer eingetragen, kein schimmer evtl. isser nachgerüstet. Ist aber nicht gesondert eingetragen
Gruß Mark
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Gibts eigentlich denn ne Außnahmeregelung für die 07er Nummer???
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77 ist nachgerüstet und fällt unter das Fahrverbot, genau wie 01-13 und 15.
Euro 2 für Nachrüstfahrzeuge ist ohnehin nicht möglich. Wegen der drohenden Fahrverbote aber auch nicht nötig, es reicht, den Wagen in eine Euro1-Einstufung zu bugsieren, die nicht vom Fahrverbot betroffen ist, z.B. 14 oder 51. Letzteres sollte beim GAT-Nachrüstkatalysator möglich sein.
Über Ausnahmeregelungen für 07er und H-Kennzeichen darf man nur mutmaßen. Immerhin kann man problemlos eine Plakette für ein Auto bekommen, das auf 07er läuft und die entsprechenden Grenzwerte einhält. Zur Zeit berichten alle Quellen, das H-Kennzeichen schließt von der Plakettenvergabe aus ...
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Zitat:77 ist nachgerüstet und fällt unter das Fahrverbot, genau wie 01-13 und 15.
Euro 2 für Nachrüstfahrzeuge ist ohnehin nicht möglich. Wegen der drohenden Fahrverbote aber auch nicht nötig, es reicht, den Wagen in eine Euro1-Einstufung zu bugsieren, die nicht vom Fahrverbot betroffen ist, z.B. 14 oder 51. Letzteres sollte beim GAT-Nachrüstkatalysator möglich sein.
Aber wie bugsiere ich den in eine andere Schlüsselnummer
Doch etwa nicht indem ich mir jetzt nen GAT Kat zulegen muß oder
Vorher bau ich das Ding aus, und kopier mir ne Plakette
Gruß Mark
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02.01.2007, 16:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2007, 17:06 von Martin.)
Der Irrsinn nimmt keine Ende ...
EDIT:
OK, diesen Teil habe ich jetzt mal vorläufig wieder rausgenommen
EDIT ENDE
Zum Glück nutz ich meinen e30 nicht als Alltagsauto ...
das Ganze ist doch nur noch Absurdistan im Quadrat ...
Gruß
Martin
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Hallo,
um mal ganz ehrlich zu sein, irgendwie muss ich unterwegs den Faden verloren haben.
M20 2.5 mit GAT Nachrüstkat = Schlüsselnr. 51 = freie Fahrt
M20 2.5 mit KAT ab Werk = Schlüsselnr. 01 = Fahrverbot
kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.
Gruß Uwe
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An dieser Stelle gibt es ein Problem: Das ist alles ganz neu und taufrisch. Von einigen Fahrzeugen und Umrüstsätzen wissen wir aus verschiedenen Quellen, daß sie z.T. auf Schlüsselnummern ein- oder umgetragen wurden, die vom Fahrverbot ausnehmen. Da bei BMW und den Nachrüstherstellern noch Urlaubssaison ist, können wir erst nächste Woche in Gespräche mit allen Beteiligten eintreten. Bevor es keine offiziell mit den jeweiligen Beteiligten abgestimmten Lösungen gibt, werden wir hier den Mund halten. Was wir hier bereden ist alles öffentlich und wir sollten vermeiden, daß wir uns hier einen Lösungsweg "verstopfen", weil wir über etwas plappern, bevor wir eine belastbare Auskunft -besser noch ein enstprechendes Schriftstück- in Händen halten.
Vermutlich im März-Doppelscheinwerfer wird es dann eine Liste der fahrverbot-befreienden Maßnahmen für 3er, 5er und 6er geben.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Zitat:Hallo,
um mal ganz ehrlich zu sein, irgendwie muss ich unterwegs den Faden verloren haben.
M20 2.5 mit GAT Nachrüstkat = Schlüsselnr. 51 = freie Fahrt
M20 2.5 mit KAT ab Werk = Schlüsselnr. 01 = Fahrverbot
kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.
Gruß Uwe
Die unendliche Weisheit des Gesetzgebers sieht so aus: Euro 1 mit Abgastest nach altem Meßzyklus = Fahrverbot, dasselbe Euro1 - Fahrzeug mit Abgastest nach neuem Meßzyklus = freie Fahrt.
Das Ganze wird umso verwirrender, wenn man weiß, daß es ohnehin nur um innerstädtische Emissionen geht und der alte R15-Fahrzyklus innerhalb des neuen Zyklus zur Messung der innerstädtischen Emissionen benutzt wird. Neu ist lediglich die Messung der Emissionen auf Landstraße und Autobahn - die bei der innerstädtischen Luftverschmutzung gänzlich irrelevant sein dürften.
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