30.01.2007, 09:31
Hallo zusammen,
seit 2002 gibt es doch die Sachmängelhaftung,die jede Firma(und jeder freiberuflich Tätige)gewähren muß,wenn er seinen Firmenwagen an einen Verbraucher(also an Privat)verkauft.Wie leicht kann man das umgehen ?
Reicht es,daß ein Firmenmitarbeiter als Privatverkäufer im Kaufvertrag steht,um jegliche Gewährleistung auszuschließen,obwohl zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wagen sogar noch auf die Firma seines Arbeitgebers zugelassen ist ?Ich habe gestern stundenlang gegoogelt ,aber keinen vergleichbaren Fall gefunden.Ich meine,es handelt sich dann um ein Scheingeschäft zur Umgehung der Sachmängelhaftung,brauche aber Paragraphen oder Gerichtsurteile zum Belegen.Wer weiß was konkretes ?
Grüße Thomas
seit 2002 gibt es doch die Sachmängelhaftung,die jede Firma(und jeder freiberuflich Tätige)gewähren muß,wenn er seinen Firmenwagen an einen Verbraucher(also an Privat)verkauft.Wie leicht kann man das umgehen ?
Reicht es,daß ein Firmenmitarbeiter als Privatverkäufer im Kaufvertrag steht,um jegliche Gewährleistung auszuschließen,obwohl zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wagen sogar noch auf die Firma seines Arbeitgebers zugelassen ist ?Ich habe gestern stundenlang gegoogelt ,aber keinen vergleichbaren Fall gefunden.Ich meine,es handelt sich dann um ein Scheingeschäft zur Umgehung der Sachmängelhaftung,brauche aber Paragraphen oder Gerichtsurteile zum Belegen.Wer weiß was konkretes ?
Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5